Die DJI Avata Explorer Combo ist eine beliebte FPV-Drohne, die mit einer leistungsstarken Kamera und beeindruckender Manövrierfähigkeit überzeugt. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Vorgaben in Österreich aus? Benötigt man einen Drohnenführerschein, und welche Anforderungen gelten laut der EU-Drohnenverordnung speziell für die DJI Avata? Hier erfahren Sie alles Wichtige!
Ist ein Drohnenführerschein für die DJI Avata in Österreich Pflicht?
Ja, in Österreich ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich, da die DJI Avata ein maximales Abfluggewicht (MTOM) von etwa 418 g hat und mit einer Kamera ausgestattet ist. Diese Einstufung macht den Führerschein zur Grundvoraussetzung für den Betrieb.
Welche Regeln gelten für die DJI Avata in Österreich?
Laut EU-Drohnenverordnung und den österreichischen Luftverkehrsgesetzen gelten folgende Vorschriften:
- Flug nur in der Kategorie OPEN, Unterkategorie A3 (mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten).
- Maximale Flughöhe: 120 m über Grund.
- Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS).
- Registrierungspflicht auf Drone Space Austria.
- Anbringung einer EU-Drohnen-Plakette mit der Registrierungsnummer des Betreibers.
- Beachtung der Privatsphäre: Keine unerlaubten Aufnahmen von Personen.
Was bedeutet Kategorie OPEN A3 für die DJI Avata?
Die Einstufung in die Kategorie OPEN A3 bedeutet:
- Flüge sind nur in menschenleeren Gebieten erlaubt.
- Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Industrieanlagen und Erholungsgebieten.
- Flüge über Menschenansammlungen sind strikt verboten.
Welche Ausnahmen existieren?
Bestimmte Ausnahmen erlauben Flüge außerhalb der direkten Sichtweite, beispielsweise:
- Der Follow-Me-Modus, bei dem die Drohne dem Piloten automatisch folgt.
- Flüge mit einem Spotter, der die Drohne im Blick behält und mit dem Piloten in ständigem Kontakt steht.
Warum ist eine Drohnenversicherung in Österreich wichtig?
In Österreich ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können, und sorgt dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.
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Häufig gestellte Fragen zur DJI Avata in Österreich
Benötige ich für die DJI Avata einen Drohnenführerschein?
Ja, der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist in Österreich erforderlich. Für spezielle Flüge kann auch das EU-Fernpilotenzeugnis A2 notwendig sein.
Wo darf ich die DJI Avata in Österreich fliegen?
Die DJI Avata darf nur in menschenleeren Gebieten betrieben werden, mit einem Mindestabstand von 150 m zu Wohn- und Industriegebieten.
Muss die DJI Avata registriert werden?
Ja, eine Registrierung des Betreibers auf Drone Space Austria ist Pflicht. Eine Registrierungsnummer muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss danach erneuert werden.
Fazit: Wichtige Infos zur DJI Avata in Österreich
Der Betrieb der DJI Avata Explorer Combo in Österreich ist mit klaren gesetzlichen Vorgaben verbunden. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 sowie eine Drohnenversicherung sind zwingend erforderlich. Mit diesen Voraussetzungen fliegen Sie sicher und gesetzeskonform. Nutzen Sie den Drohnenversicherung Vergleich, um optimal abgesichert zu sein, und informieren Sie sich über günstige Schulungsangebote wie bei Drone Class.