Der Drohnenführerschein ist in Österreich für alle Piloten verpflichtend, die Drohnen in der Open-Kategorie mit einem Gewicht über 250 Gramm fliegen möchten. Dieser Nachweis wird kostenlos von Austro Control über einen Online-Kurs bereitgestellt.
Kategorien und Unterkategorien
Die Open-Kategorie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Jede Kategorie definiert spezifische Anforderungen und Einschränkungen.
Unterkategorie A1
- Drohnen unter 250 Gramm dürfen geflogen werden.
- Flüge über unbeteiligte Personen sind zu vermeiden, jedoch nicht komplett ausgeschlossen.
- Ein Drohnenführerschein ist hier nicht erforderlich.
Unterkategorie A2
- Erlaubt den Betrieb von Drohnen bis zu 4 Kilogramm.
- 30 Meter Mindestabstand zu unbeteiligten Personen.
- Abstand kann auf 5 Meter reduziert werden im Langsamflugmodus.
- Erfordert eine zusätzliche Theorieprüfung bei Austro Control.
Unterkategorie A3
- Drohnen bis zu 25 Kilogramm sind erlaubt.
- Flüge nur in Gebieten mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
- Keine unbeteiligten Personen dürfen sich im Flugbereich aufhalten.
Voraussetzungen für den Drohnenführerschein
- Online-Training: Ein kostenloser Kurs bei Austro Control.
- Online-Test: Multiple-Choice-Test mit 40 Fragen.
- Nach Bestehen erhalten Sie den Kompetenznachweis digital oder als Ausdruck.
Der Nachweis muss bei jedem Flug mitgeführt werden.
Altersanforderungen
- Mindestalter 16 Jahre für das Steuern der Drohne.
- Der Betreiber einer Drohne muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Flugbeschränkungen und Sicherheitsvorschriften
- Sichtverbindung: Die Drohne darf nur in direkter Sichtverbindung geflogen werden.
- Maximale Flughöhe: Flüge bis zu 120 Metern über Grund sind erlaubt.
- Kein Transport von Gefahrgütern: Es dürfen keine Gefahrgüter befördert oder Sachen abgeworfen werden.
Registrierungspflicht
Betreiber von Drohnen über 250 Gramm müssen sich registrieren und die 16-stellige Registrierungsnummer an ihrer Drohne anbringen.
Versicherungspflicht
In Österreich besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen. Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten umfassen.
Zusammenfassung
Mit dem Drohnenführerschein A1/A3 dürfen Sie in Österreich Drohnen zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm betreiben, unter Einhaltung der jeweiligen Abstandsregeln und Sicherheitsanforderungen. Der Nachweis ist für den rechtmäßigen Betrieb Ihrer Drohne verpflichtend.
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