🇦🇹 Wichtige Info für Österreich:
Die Definition von „unbeteiligten Personen“ ist entscheidend für die Wahl Ihrer Drohnen-Kategorie (Open A1, A2 oder A3) bei der Austro Control. Zudem gilt: Jede Kameradrohne benötigt eine Versicherung nach § 148 LFG (750.000 SZR).
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Der Begriff „unbeteiligte Personen“ im Drohnenbetrieb in Österreich beschreibt Menschen, die nicht aktiv an der Steuerung oder dem Betrieb der Drohne beteiligt sind und somit keine Kontrolle über das Fluggerät haben. Diese Personen sind häufig nicht in die Sicherheitsprotokolle eingeweiht und können Gefahren oft nicht einschätzen. Aus diesem Grund existieren spezifische Vorschriften der EASA und der Austro Control, um die Sicherheit dieser Personen zu gewährleisten.
Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen in Österreich
Die Drohnenvorschriften basieren auf der EU-Verordnung 2019/947. Je nach Risiko und C-Klassifizierung der Drohne gelten in der „Open Category“ unterschiedliche Abstände:
- Kategorie A1 (Leichte Drohnen):
Hierunter fallen Drohnen der Klasse C0 (< 250g) und C1 (< 900g). Überflüge von unbeteiligten Personen sind zwar erlaubt (bzw. bei C1 zu tolerieren, aber zu minimieren), sollten aber vermieden werden. Verboten: Der Überflug von Menschenansammlungen (dichte Gruppen, aus denen Personen nicht frei entweichen können). - Kategorie A2 (Drohnennaher Bereich):
Diese Kategorie gilt primär für Drohnen der Klasse C2 (< 4 kg). Grundsätzlich muss ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Ist der Langsam-Modus (Low-Speed-Mode) aktiviert, darf dieser Abstand auf 5 Meter reduziert werden.
Voraussetzung: Großes EU-Fernpilotenzeugnis A2. - Kategorie A3 (Weit weg von Menschen):
Hierunter fallen Drohnen der Klassen C3/C4 sowie Bestandsdrohnen über 250g ohne Klassifizierung (Legacy). Der Betrieb darf nur in Bereichen stattfinden, in denen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Zudem muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten eingehalten werden.
Diese Kategorien dienen dazu, das Risiko für Dritte zu minimieren. Ein Verstoß kann empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
Sollte es trotz Vorsicht zu einem Schaden an einer unbeteiligten Person kommen, greift die Gefährdungshaftung. In Österreich ist daher eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung bei deutschen Anbietern: Viele Tarife decken nicht die in Österreich geforderten 750.000 SZR (ca. 1 Mio. Euro) gemäß § 148 LFG ab. Wir empfehlen daher die Tarife der DMO, die eine Österreich-Konformität bestätigen.
Privat-Tarif (DMO)
für Hobby-Piloten
39,96 € / Jahr (Stand: Dez. 2025)
Hinweis: Die DMO nutzt eine personenbezogene Deckung, die laut Anbieterangaben von der Austro Control anerkannt wird.
Wichtige Hinweise für Drohnenpiloten in Österreich
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Piloten nicht nur die Abstände kennen, sondern auch über die nötigen Lizenzen verfügen. Für A1 und A3 ist der Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich, der online bei dronespace.at absolviert werden kann. Für die Kategorie A2 ist zusätzlich das Fernpilotenzeugnis nötig, welches ein praktisches Selbsttraining und eine zusätzliche Theorieprüfung voraussetzt.
Versicherung und Haftung nach LFG
In Österreich besteht eine strikte Versicherungspflicht für jede Drohne mit Sensorik (Kamera), unabhängig vom Gewicht. Eine private Haftpflichtversicherung reicht meist nicht aus, da sie die Anforderungen des Luftfahrtgesetzes (§ 148 LFG) oft nicht erfüllt. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch den Betrieb entstehen. Wer ohne gültige Polizze fliegt, riskiert Strafen von bis zu mehreren tausend Euro.
Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet nicht nur die Legalität Ihres Fluges, sondern schützt vor allem die Gesundheit unbeteiligter Mitmenschen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Die Links zu Versicherungstarifen sind Affiliate-Links. Bitte prüfen Sie vor Abschluss die aktuellen Bedingungen der Anbieter (Stand: Dezember 2025).