✈️ Bedeutung: Unbeteiligte Personen bei Drohnen

Der Begriff „unbeteiligte Personen“ im Drohnenbetrieb in Österreich beschreibt Menschen, die nicht aktiv an der Steuerung oder dem Betrieb der Drohne beteiligt sind und somit keine Kontrolle über das Fluggerät haben. Diese Personen sind häufig nicht in die Sicherheitsprotokolle eingeweiht, was sie potenziell gefährdet, wenn sie sich in der Nähe des Drohnenflugs befinden. Aus diesem Grund existieren spezifische Vorschriften, um die Sicherheit dieser Personen zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.

Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen in Österreich

Die Drohnenvorschriften, die in Österreich angewendet werden, basieren auf den EU-Richtlinien und sind in verschiedene Kategorien unterteilt, die das Risiko des Drohnenbetriebs bewerten:

  • Kategorie A1: Drohnenflüge sind in der Nähe von Menschen erlaubt, jedoch dürfen Menschenansammlungen nicht direkt überflogen werden. Sollte es dennoch zu einem Überflug einer unbeteiligten Person kommen, muss dieser schnellstmöglich abgebrochen werden. Drohnen der Klasse C0 dürfen einzeln stehende unbeteiligte Personen überfliegen, jedoch nicht über Gruppen von Menschen fliegen.
  • Kategorie A2: Diese Kategorie erfordert, dass Drohnen in einem Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen betrieben werden. In Ausnahmefällen kann dieser Abstand auf 5 Meter reduziert werden, sofern der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist. Für diese Kategorie ist der Besitz des EU-Fernpilotenzeugnisses A2 erforderlich.
  • Kategorie A3: Hier dürfen Drohnen nur in Bereichen betrieben werden, in denen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Zudem muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu bewohnten Gebieten, Gewerbe- oder Industrieanlagen sowie Erholungsgebieten eingehalten werden.

Diese Kategorien sind darauf ausgelegt, die Risiken für unbeteiligte Personen zu minimieren und einen sicheren Drohnenbetrieb zu gewährleisten.

Wichtige Hinweise für Drohnenpiloten in Österreich

Drohnenpiloten müssen sich über die geltenden Vorschriften im Klaren sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Daher ist es notwendig, die jeweiligen Drohnenführerscheine zu erwerben, die je nach Kategorie und Drohnenklasse erforderlich sind.

Versicherung und Haftung

In Österreich besteht eine gesetzliche Pflicht zur Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Drohnenbetrieb an unbeteiligten Personen entstehen können. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, da bereits geringfügige Zwischenfälle erhebliche finanzielle Folgen haben können.

Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch die Sicherheit aller Personen, die sich im Umfeld des Drohnenbetriebs aufhalten.