Warum Kurzzeitversicherungen in AT keine Option sind

In Österreich gelten strenge Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, insbesondere im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung. Während in einigen Ländern Kurzzeitversicherungen für Drohnen angeboten werden, ist dies in Österreich keine Option. Wer eine Drohne in Österreich betreiben möchte, muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die eine kontinuierliche, gerätebezogene Versicherung voraussetzen.

Versicherungspflicht in Österreich

Gemäß den österreichischen Vorschriften müssen Drohnenbetreiber ihre Drohnen bei der Austro Control registrieren. Diese Registrierung ist zwingend erforderlich, um eine Drohne legal betreiben zu können. Für die Registrierung ist eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich. Ohne eine entsprechende Versicherungspolizze ist eine Registrierung bei der Austro Control nicht möglich, was bedeutet, dass die Drohne nicht legal betrieben werden darf.

Warum sind Kurzzeitversicherungen nicht zulässig?

Kurzzeitversicherungen, die nur für einen Tag oder einige wenige Tage gelten, sind in Österreich nicht zulässig, da sie den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes nicht entsprechen. Das Gesetz verlangt eine kontinuierliche Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR), einer Währung des Internationalen Währungsfonds, die in der Luftfahrtversicherung üblich ist. Diese Anforderungen können von Kurzzeitversicherungen nicht erfüllt werden, was sie für den Betrieb von Drohnen in Österreich ungeeignet macht.

Die Rolle der Gefährdungshaftung

In Österreich gilt für Drohnen die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Drohnenbetreiber auch dann haftet, wenn er den Schaden nicht direkt verschuldet hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Drohne durch eine plötzliche Windböe oder einen technischen Defekt abstürzt und dabei Schäden verursacht. Die Gefährdungshaftung ist ein zentraler Bestandteil der Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich und muss in jeder Versicherungspolizze enthalten sein. Kurzzeitversicherungen können diese Haftung oft nicht ausreichend abdecken, was ein weiteres Argument gegen ihre Zulässigkeit darstellt.

Anforderungen an eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein. Dazu gehört:

  • Eine Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR.
  • Deckung für Personen- und Sachschäden, unabhängig davon, ob der Schaden verschuldet wurde.
  • Eine gerätebezogene Versicherung, bei der das spezifische Drohnenmodell in der Polizze aufgeführt ist.

Diese strengen Anforderungen gewährleisten, dass im Schadensfall ausreichend Schutz besteht und potenzielle Schäden umfassend abgedeckt sind.

Fazit

Kurzzeitversicherungen für Drohnen mögen in anderen Ländern eine attraktive Option sein, aber in Österreich sind sie nicht zulässig. Drohnenbetreiber müssen sich darauf einstellen, eine vollwertige, gerätebezogene Versicherung abzuschließen, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht. Nur so ist sichergestellt, dass die Drohne legal betrieben werden kann und im Schadensfall der nötige Versicherungsschutz besteht.