Inhalte
- 1 Gesetzliche Regelungen für Drohnen in Österreich – VOR Einführung der EU-Drohnenverordnung
- 2 Was muss ich beachten, wenn ich mir eine Drohne gekauft habe?
- 3 Darf ich ein ULVZ auch ohne Bewilligung der Austro Control fliegen?
- 4 Regelungen für ein “Flugmodell”
- 5 Gibt es eine gesonderte Regelung für sehr kleine Drohnen?
- 6 Fazit: Einstufung der Drohne in Österreich
- 7 So gelingt der Antrag auf Bewilligung bei der Austro Control
- 8 Video: Drohnen Gesetze Österreich
- 9 Was genau ist die Drohnenbewilligung eigentlich?
- 10 Neue Regelungen seit Einführung der EU-Drohnenverordnung in Österreich
Gesetzliche Regelungen für Drohnen in Österreich – VOR Einführung der EU-Drohnenverordnung
Wie in vielen anderen Länden, so gibt es auch in Österreich ein spezielles Gesetz, das sich mit dem Thema Drohnen beschäftigt. In Österreich findet man das Drohnengesetz versteckt zwischen vielen anderen Paragraphen des Luftfahrtgesetzes (LVG), das sich auch mit kleinen Privatflugzeugen bis hin zum Verkehrsflugzeug beschäftigt.
Die Regelungen sind in Österreich etwas komplizierter als in anderen Ländern, aber im Folgenden habe wir alles wichtige übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Bei einem ersten Blick in die Gesetzgebung bleibt man leider etwas ratlos zurück. Im Luftfahrtgesetz LFG in Österreich gibt es eigentlich gar keine Drohnen. Die Österreicher unterscheiden viel mehr in 3 Arten von Flugobjekten, die aber alle 3 auch Drohnen sein können.
- Spielzeug
- Flugmodell
- Unbemannte Luftfahrzeuge – ULFZ
Hört sich kompliziert an? Ist es leider auch. Einfach gesagt: Falls Sie eine klassische Drohne eines bekannten Herstellers – z.B. von DJI – erworben haben, mit der Sie Foto- und Videoaufnahmen machen möchten, dann handelt es sich in den allermeisten Fällen um ein unbemanntes Luftfahrzeug – ULFZ.
Informationen zur genauen Unterscheidung dieser 3 Arten von Drohnen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Website.
Was muss ich beachten, wenn ich mir eine Drohne gekauft habe?
Wenn Sie einen typischen Quadrocopter von einem der bekannten Hersteller, wie z.B. DJI erworben haben und damit Fotos oder Videos aufnehmen möchten, dann müssen Sie in Österreich folgendes beachten:
Regelungen für “Unbemannte Luftfahrzeuge – ULVZ”
• Sichtverbindung
Sie Sind dazu verpflichtet, Ihre Drohne durchgehend beobachten zu können. Sie dürfen damit nicht außerhalb Ihrer Sichtweite fliegen.
• Bewilligung der Österreichischen Flugsicherung
Für den Flug mit Ihrer Drohne brauchen Sie eine Bewilligung der Austro Control, der österreichischen Flugsicherung. Diese müssen Sie etwa 4-12 Wochen vor Ihrem ersten Flug beantragen. Für den Antrag der Bewilligung gilt es einiges zu beachten, Details dazu werden auf dieser Seite erläutert.
• Umkreis >500m
Es gibt keine Beschränkung zur Entfernung, allerdings gilt es natürlich die Sichtverbindung zu wahren!
• Gewerblich erlaubt
Ob privat oder gewerblich macht in Österreich keinen Unterschied. Sie dürfen Ihren Quadcopter für beide Arten nutzen. Allerdings gilt unabhängig davon, bei Foto- und Videoaufnahmen, die Bild- und Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen zu beachten.
• Drohnen Haftpflichtversicherung
Das Luftfahrtgesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung mit ausreichende Deckung vor. Hier hat sich dieser Anbieter bewährt. Direkt nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie hier nämlich das erforderliche Dokument über die nötige zugesagte Deckung, welches Sie dann auch für den Antrag Ihrer Drohnen-Bewilligung benötigen.
Darf ich ein ULVZ auch ohne Bewilligung der Austro Control fliegen?
Oft dauert es bis zu 3 Monaten, bis die österreichische Flugsicherung die ersehnte Genehmigung für den frisch erworbenen Copter ausstellt. Natürlich möchte man mit dem neu erworbenen Gerät aber so schnell wie möglich fliegen.
Generell dürfen Sie nicht ohne Bewilligung fliegen, das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Von Strafen bis zu 22.000€ und ersatzweise Gefängnis ist sogar die Rede. Dennoch können Sie mit Ihrer Drohne fliegen bis die Bewilligung endlich da ist.
Wichtig dabei: Sie verlassen damit den § 24f des Luftfahrtgesetzes (unbemannte Luftfahrzeuge) und fliegen bis zum Erhalt der Bewilligung nach § 24c (Flugmodelle).
Sollte Ihre Drohne allerdings mehr als 25kg wiegen ist dies leider nicht möglich, denn mit solch einer schweren Drohne benötigen Sie immer eine Bewilligung, egal ob Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrzeug (ULVZ).
Regelungen für ein “Flugmodell”
• Sichtverbindung
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Drohne durchgehend beobachten zu können. Sie dürfen damit nicht außerhalb Ihrer Sichtweite fliegen.
• Bewilligung der Österreichischen Flugsicherung
Für Ihre Drohne <25kg Startgewicht brauchen Sie keine Bewilligung der Austro Control.
• Umkreis <500m
Die Drohne darf sich nicht weiter als 500m von Ihnen entfernen.
• Unentgeltlich und nicht gewerblich
Flüge gegen ein Entgelt oder für gewerbliche Zwecke sind ausdrücklich verboten. Der Flug muss ein reiner Hobbyflug sein.
• Ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst
Der Flug mit Ihrer neuen Drohne darf ausschließlich dazu durchgeführt werden, mit Ihrer Drohne zu fliegen. Es darf ausdrücklich nicht um Foto- oder Videoaufnahmen gehen, hier würde Sie den Flug ja nicht durchführen um zu fliegen, sondern um Fotos aufzunehmen. Dies ist beim Modellflug nicht zulässig. Daher sollten Sie an Ihrer Drohne keine Kamera angebracht haben, solange die Drohne noch keine Bewilligung der Austro Control hat und somit noch als Modellflugzeug unterwegs ist. Falls Sie eine Kamera angebracht haben um FPV zu fliegen, ist dies aber zulässig, solange keine Speicherfunktion für das Bildmaterial vorhanden ist.
• Haftpflichtversicherung
Auch wenn Ihre Drohe als Flugmodell fliegt, fordert das österreichische Luftfahrtgesetz eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Die Besonderheit dieser Haftpflichtversicherung ist, dass Sie sie sowohl für ULFZ als auch für Flugmodelle gilt. Sie sind mit dieser Versicherung also ausreichend versichert im Rahmen der Vorschriften für Flugmodelle. Sobald die Bewilligung der Austro Control eingegangen ist, können Sie einfach mit derselben Versicherung als ULFZ weiterfliegen.
Gibt es eine gesonderte Regelung für sehr kleine Drohnen?
Tatsächlich sieht die Österreichische Gesetzgebung eine Ausnahme für sehr kleine Drohnen vor.
Regelungen für ein “Spielzeug”
• Flughöhe max 30m
Eine Spielzeugdrohne darf eine Flughöhe von 30m nicht überschreiten.
• Drohnen <79 Joule
Bei einem Aufprall einer Spielzeugdrohne dürfen 79 Joule nicht überschritten werden. Ein Aufprall kann entweder ein senkrechter Absturz nach Motorausfall sein, oder auch ein Zusammenprall im Vorwärtsflug. Dazu sollte man zwei Formeln beachten.
Die erste Formel beschreibt die kinetische Energie beim Aufprall im Vorwärtsflug, die zweite die Wucht eines senkrechten Absturzes.
In den allermeisten Fällen werden die 79 Joule eher bei einem senkrechten Absturz erreicht. Will man die maximale Flughöhe für Spielzeugdrohnen ausnutzen, ergibt sich damit aus der zweiten Formel, dass eine Spielzeugdrohne maximal etwa 260g wiegen darf.
• Haftpflichtversicherung
Sehr leichte Drohnen, die sich in den Bereich Spielzeug klassifizieren lassen brauchen laut Gesetz keine Haftpflichtversicherung. Dennoch kann auch eine kleine und leichte Drohne bei einem Absturz natürlich erheblichen Schaden verursachen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auch für Ihre Spielzeugdrohne ausreichend zu versichern.
Fazit: Einstufung der Drohne in Österreich
Nun wissen Sie, ob Ihre Drohne nun als Spielzeug, Flugmodell oder als unbemanntes Luftfahrzeug – ULVZ einzuordnen gilt.
Darüber hinaus ist Ihnen bekannt, dass Sie für unbemannte Luftfahrzeuge eine Bewilligung der Austro Control benötigen und bis zum Erhalt der Bewilligung eingeschränkt ohne Kamera fliegen dürfen. Im Folgenden wollen wir nun noch die Bewilligung und die Hintergründe beleuchten.
So gelingt der Antrag auf Bewilligung bei der Austro Control
Der Antrag auf Bewilligung von der Austro Control ist nicht sonderlich kompliziert. Lediglich etwas Papierkram und Fleißarbeit ist nötig. Damit alles möglichst schnell gelingt haben wir hier für Sie alle nötige Schritte notiert.
2. Antrag ausfüllen
– Als Firma unbedingt UID-Nummer eintragen
– Sollten die vorhanden Felder für die Nennung der Piloten nicht ausreichen, einfach zusätzliches Blatt anhängen mit Namen der weiteren Piloten, Datum und Unterschrift
– “Ordnungszahl” nicht ausfüllen
– Für Quadrocopter Einsatzgebiet II unbesiedelt und Kategorie A auswählen
3. Anlagen
– Beschreibung des Geräts und Fotos von 3 Seiten und Seriennummer
– Betriebsgrenzen (z.B. aus der Gerätebeschreibung)
– Lärmmessbericht für Quadrocopter nicht nötig
– Ausweiskopie von Antragsteller und allen Piloten
– Versicherungsbestätigung mit ausreichender Deckung, Versicherungsnehmer muss gleich Antragsteller sein
4. Am besten alles digital an [email protected] senden
Video: Drohnen Gesetze Österreich
(Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von”Michael Navigator” *Autor übernimmt keine Haftung*)
Was genau ist die Drohnenbewilligung eigentlich?
Wofür eigentlich dieser ganze Aufwand mit der Bewilligung und wozu dient sie? Der Österreichische Gesetzgeber versucht mit der nötigen Bewilligung die Übersicht über größere Drohnen mit Kamera zu behalten. Ebenso betreibt er eine Art Risikoanalyse, um die Bevölkerung vor Schäden von Drohnen zu schützen.
Wie oben beschrieben, sollten Sie für Ihren Quadcopter Einsatzgebiet II unbesiedelt und Kategorie A beantragen. Eine höhere Kategorie und damit eine Chance über besiedeltem oder sogar dicht besiedeltem Gebiet zu fliegen, werden Sie nicht erhalten.
Der Grund dafür: ein Quadcopter ist nicht redundant. Sollte ein Rotor ausfallen, wird die Drohne abstürzen. Ein zu hohes Risiko für besiedeltes Gebiet.
Kategorie B oder höher erhalten Sie erst ab einem Hexacopter. Er bietet nämlich eine gewisse Redundanz, sollte ein Rotor ausfallen.
Neue Regelungen seit Einführung der EU-Drohnenverordnung in Österreich
Es geht hier zu den aktuellen Drohnen Gesetzen in Österreich und hier zu aktuellen EU-Drohnenverordnung.