In Österreich gelten strenge Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, die durch die EU-Drohnenverordnung seit dem 31. Dezember 2020 vereinheitlicht wurden. Diese Regelungen wurden eingeführt, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und die Nutzung von Drohnen klar zu regeln.
1. Kategorien für Drohnenbetrieb
Drohnen in Österreich werden in drei Hauptkategorien unterteilt, die bestimmen, ob eine Aufstiegserlaubnis erforderlich ist:
- Kategorie „Open“: Diese Kategorie ist für die meisten Freizeit- und Hobbyflüge vorgesehen. Drohnen in dieser Kategorie dürfen ohne spezielle Genehmigung betrieben werden, solange sie innerhalb der festgelegten Sicherheitsanforderungen bleiben. Dazu gehört unter anderem, dass die Drohnen ein Abfluggewicht von unter 25 kg haben und in Sichtweite des Piloten geflogen werden. Es sind keine Flüge über Menschenmengen erlaubt, und die maximale Flughöhe ist auf 120 Meter über Grund begrenzt. Für Drohnen der „Open“-Kategorie ist keine Aufstiegserlaubnis erforderlich, solange die genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Kategorie „Specific“: Diese Kategorie umfasst Drohnenoperationen, die ein höheres Risiko darstellen und außerhalb der Sicherheitsgrenzen der „Open“-Kategorie liegen. Zum Beispiel, wenn eine Drohne in der Nähe von Menschenmengen oder in sensiblen Bereichen wie über kritischen Infrastrukturen fliegen soll. Hier ist eine behördliche Aufstiegserlaubnis erforderlich, die von der Austro Control ausgestellt wird. Diese Erlaubnis basiert auf einer detaillierten Risikobewertung des geplanten Flugeinsatzes und erfordert die Einhaltung spezifischer Sicherheitsmaßnahmen.
- Kategorie „Certified“: Diese Kategorie ist für sehr risikoreiche Drohneneinsätze reserviert, wie etwa den Transport gefährlicher Güter oder Flüge über dicht besiedelte Gebiete. Derzeit sind die spezifischen Vorschriften für diese Kategorie auf europäischer Ebene noch in Arbeit, und daher ist eine Aufstiegserlaubnis in dieser Kategorie momentan nicht möglich.
2. Versicherungspflicht
Unabhängig von der Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis müssen alle Drohnen in Österreich eine Haftpflichtversicherung haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht. Diese Versicherung muss spezifisch für die Drohne und deren Eigenschaften, wie Seriennummer, Modell und Gewicht, abgeschlossen werden. Eine allgemeine Versicherung des Drohnenbetreibers reicht nicht aus.
3. Registrierungspflicht
Alle Drohnenbetreiber in Österreich, deren Drohnen ein Abfluggewicht von 250 Gramm überschreiten, sind verpflichtet, ihre Drohnen online bei der Austro Control zu registrieren. Diese Pflicht gilt auch für leichtere Drohnen, wenn sie eine hohe Geschwindigkeit erreichen oder mit einer Kamera ausgestattet sind. Nach der Registrierung erhalten Drohnenbetreiber eine e-ID (elektronische Identifikationsnummer), die auf der Drohne gut sichtbar angebracht werden muss.
Zusammenfassung
Die Aufstiegserlaubnis für Drohnen in Österreich ist abhängig von der Art des Drohnenbetriebs und der spezifischen Einsatzumgebung. Für Flüge in der Kategorie „Open“ ist in der Regel keine Erlaubnis erforderlich, während in der Kategorie „Specific“ eine behördliche Genehmigung notwendig ist. Zusätzlich müssen alle Drohnen versichert und registriert sein, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Es ist wichtig, sich vor jedem Flug über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.