Auch in Österreich ist die Begeisterung für Drohnen & Multicopter schon weit verbreitet. Doch viele vergessen, sich ausreichend über die rechtliche Situation in Österreich zu informieren. Zum Beispiel wissen viele nicht, dass man seine Drohne ohne entsprechende Drohnen Versicherung gar nicht starten lassen darf.

Sie sind Österreicher und haben sich einen Multicopter gekauft? Dann lesen Sie jetzt weiter: Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie als Drohnenpilot in Österreich unbedingt beachten müssen. Wir haben alle wichtigen Informationen zu den Themen Drohnenbewilligung und Drohnen-Haftpflicht übersichtlich für sie zusammengefasst. Darüber hinaus erfahren Sie auch, worauf speziell in Österreich beim Flug mit Ihrer Drohne zu achten ist.

Rechtliche Situation in Österreich

Wappen Oesterreich

Wie in vielen anderen Länden, so gibt es auch in Österreich ein spezielles Gesetz, das sich mit dem Thema Drohnen beschäftigt. In Österreich findet man das Drohnengesetz versteckt zwischen vielen anderen Paragraphen des Luftfahrtgesetzes (LVG), das sich auch mit kleinen Privatflugzeugen bis hin zum Verkehrsflugzeug beschäftigt.

Die Regelungen sind in Österreich etwas komplizierter als in anderen Ländern, aber im Folgenden habe wir alles wichtige übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Bei einem ersten Blick in die Gesetzgebung bleibt man leider etwas ratlos zurück. Im Luftfahrtgesetz LFG in Österreich gibt es eigentlich gar keine Drohnen. Die Österreicher unterscheiden viel mehr in 3 Arten von Flugobjekten, die aber alle 3 auch Drohnen sein können.

• Spielzeug

• Flugmodell

• Unbemannte Luftfahrzeuge – ULFZ

 

Hört sich kompliziert an? Ist es leider auch. Einfach gesagt: Falls Sie eine klassische Drohne eines bekannten Herstellers – z.B. von DJI – erworben haben, mit der Sie Foto- und Videoaufnahmen machen möchten, dann handelt es sich in den allermeisten Fällen um ein unbemanntes Luftfahrzeug – ULFZ.

Informationen zur genauen Unterscheidung dieser 3 Arten von Drohnen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Website.

Unser Versicherungs-Tipp für Österreich:

Versichertedrohne.de ist ein sehr guter uns günstiger Haftpflichtanbieter für Österreich

Was muss ich beachten, wenn ich einen Quadrocopter gekauft habe?

Wenn Sie einen typischen Quadrocopter von einem der bekannten Hersteller, wie z.B. DJI erworben haben und damit Fotos oder Videos aufnehmen möchten, dann müssen Sie in Österreich folgendes beachten:

 

Regelungen für “Unbemannte Luftfahrzeuge – ULVZ”:

• Sichtverbindung

Sie Sind dazu verpflichtet, Ihre Drohne durchgehend beobachten zu können. Sie dürfen damit nicht außerhalb Ihrer Sichtweite fliegen.

• Bewilligung der Österreichischen Flugsicherung

Für den Flug mit Ihrer Drohne brauchen Sie eine Bewilligung der Austro Control, der österreichischen Flugsicherung. Diese müssen Sie etwa 4-12 Wochen vor Ihrem ersten Flug beantragen. Für den Antrag der Bewilligung gilt es einiges zu beachten, Details dazu werden auf dieser Seite erläutert.

• Umkreis >500m

Es gibt keine Beschränkung zur Entfernung, allerdings gilt es natürlich die Sichtverbindung zu wahren!

• Gewerblich erlaubt

Ob privat oder gewerblich macht in Österreich keinen Unterschied. Sie dürfen Ihren Quadcopter für beide Arten nutzen. Allerdings gilt unabhängig davon, bei Foto- und Videoaufnahmen, die Bild- und Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen zu beachten.

• Haftpflichtversicherung

Das Luftfahrtgesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung mit ausreichende Deckung vor. Hier hat sich dieser Anbieter bewährt. Direkt nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie hier nämlich das erforderliche Dokument über die nötige zugesagte Deckung, welches Sie dann auch für den Antrag Ihrer Drohnen-Bewilligung benötigen.

 

Darf ich ein ULVZ auch ohne Bewilligung der Austro Control fliegen?

Die Austro Control in Wien

Die Austro Control in Wien

Oft dauert es bis zu 3 Monaten, bis die österreichische Flugsicherung die ersehnte Genehmigung für den frisch erworbenen Copter ausstellt. Natürlich möchte man mit dem neu erworbenen Gerät aber so schnell wie möglich fliegen.

Generell dürfen Sie nicht ohne Bewilligung fliegen, das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Von Strafen bis zu 22.000€ und ersatzweise Gefängnis ist sogar die Rede. Dennoch können Sie mit Ihrer Drohne fliegen bis die Bewilligung endlich da ist.

Wichtig dabei: Sie verlassen damit den § 24f des Luftfahrtgesetzes (unbemannte Luftfahrzeuge) und fliegen bis zum Erhalt der Bewilligung nach § 24c (Flugmodelle).

Sollte Ihre Drohne allerdings mehr als 25kg wiegen ist dies leider nicht möglich, denn mit solch einer schweren Drohne benötigen Sie immer eine Bewilligung, egal ob Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrzeug (ULVZ).

 

Regelungen für ein “Flugmodell”:

• Sichtverbindung

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Drohne durchgehend beobachten zu können. Sie dürfen damit nicht außerhalb Ihrer Sichtweite fliegen.

• Bewilligung der Österreichischen Flugsicherung

Für Ihre Drohne <25kg Startgewicht brauchen Sie keine Bewilligung der Austro Control.

• Umkreis <500m

Die Drohne darf sich nicht weiter als 500m von Ihnen entfernen.

• Unentgeltlich und nicht gewerblich

Flüge gegen ein Entgelt oder für gewerbliche Zwecke sind ausdrücklich verboten. Der Flug muss ein reiner Hobbyflug sein.

• Ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst

Der Flug mit Ihrer neuen Drohne darf ausschließlich dazu durchgeführt werden, mit Ihrer Drohne zu fliegen. Es darf ausdrücklich nicht um Foto- oder Videoaufnahmen gehen, hier würde Sie den Flug ja nicht durchführen um zu fliegen, sondern um Fotos aufzunehmen. Dies ist beim Modellflug nicht zulässig. Daher sollten Sie an Ihrer Drohne keine Kamera angebracht haben, solange die Drohne noch keine Bewilligung der Austro Control hat und somit noch als Modellflugzeug unterwegs ist. Falls Sie eine Kamera angebracht haben um FPV zu fliegen, ist dies aber zulässig, solange keine Speicherfunktion für das Bildmaterial vorhanden ist.

• Haftpflichtversicherung

Auch wenn Ihre Drohe als Flugmodell fliegt, fordert das österreichische Luftfahrtgesetz eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Die Besonderheit dieser Haftpflichtversicherung ist, dass Sie sie sowohl für ULFZ als auch für Flugmodelle gilt. Sie sind mit dieser Versicherung also ausreichend versichert im Rahmen der Vorschriften für Flugmodelle. Sobald die Bewilligung der Austro Control eingegangen ist, können Sie einfach mit derselben Versicherung als ULFZ weiterfliegen.

 

Gibt es eine gesonderte Regelung für sehr kleine Drohnen?

Drohnen Recht Oesterreich: Spielzeugdrohnen

Spielzeug Drohnen werden gesondert behandelt

Tatsächlich sieht die Österreichische Gesetzgebung eine Ausnahme für sehr kleine Drohnen vor.

 

Regelungen für ein “Spielzeug”:

• Flughöhe max 30m

Eine Spielzeugdrohne darf eine Flughöhe von 30m nicht überschreiten.

• Drohnen <79 Joule

Bei einem Aufprall einer Spielzeugdrohne dürfen 79 Joule nicht überschritten werden. Ein Aufprall kann entweder ein senkrechter Absturz nach Motorausfall sein, oder auch ein Zusammenprall im Vorwärtsflug. Dazu sollte man zwei Formeln beachten.

Die erste Formel beschreibt die kinetische Energie beim Aufprall im Vorwärtsflug, die zweite die Wucht eines senkrechten Absturzes.

In den allermeisten Fällen werden die 79 Joule eher bei einem senkrechten Absturz erreicht. Will man die maximale Flughöhe für Spielzeugdrohnen ausnutzen, ergibt sich damit aus der zweiten Formel, dass eine Spielzeugdrohne maximal etwa 260g wiegen darf.

• Haftpflichtversicherung

Sehr leichte Drohnen, die sich in den Bereich Spielzeug klassifizieren lassen brauchen laut Gesetz keine Haftpflichtversicherung. Dennoch kann auch eine kleine und leichte Drohne bei einem Absturz natürlich erheblichen Schaden verursachen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auch für Ihre Spielzeugdrohne ausreichend zu versichern.

 

Eine kurzer Zwischenstand

Nun wissen Sie, ob Ihre Drohne nun als Spielzeug, Flugmodell oder als unbemanntes Luftfahrzeug – ULVZ einzuordnen gilt.

Darüber hinaus ist Ihnen bekannt, dass Sie für unbemannte Luftfahrzeuge eine Bewilligung der Austro Control benötigen und bis zum Erhalt der Bewilligung eingeschränkt ohne Kamera fliegen dürfen. Im Folgenden wollen wir nun noch die Bewilligung und die Hintergründe beleuchten.

 

So gelingt der Antrag auf Bewilligung bei der Austro Control

Der Antrag ist schneller gemacht als Sie denken

Der Antrag ist schneller gemacht als Sie denken

Der Antrag auf Bewilligung von der Austro Control ist nicht sonderlich kompliziert. Lediglich etwas Papierkram und Fleißarbeit ist nötig. Damit alles möglichst schnell gelingt haben wir hier für Sie alle nötige Schritte notiert.

1. Antrag herunterladen

2. Antrag ausfüllen

– Als Firma unbedingt UID-Nummer eintragen

– Sollten die vorhanden Felder für die Nennung der Piloten nicht ausreichen, einfach zusätzliches Blatt anhängen mit Namen der weiteren Piloten, Datum und Unterschrift

– “Ordnungszahl” nicht ausfüllen

– Für Quadrocopter Einsatzgebiet II unbesiedelt und Kategorie A auswählen

3. Anlagen

– Beschreibung des Geräts und Fotos von 3 Seiten und Seriennummer

– Betriebsgrenzen (z.B. aus der Gerätebeschreibung)

– Lärmmessbericht für Quadrocopter nicht nötig

– Ausweiskopie von Antragsteller und allen Piloten

Versicherungsbestätigung mit ausreichender Deckung, Versicherungsnehmer muss gleich Antragsteller sein

4. Am besten alles digital an ulfz@austrocontrol.at senden

 

Video-Zusammenfassung

(Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von”Michael Navigator” *Autor übernimmt keine Haftung*)

 

Was genau ist diese Drohnen-Bewilligung eigentlich?

Drohnen Klassen in Österreich

Drohnen Klassen in Österreich

Wofür eigentlich dieser ganze Aufwand mit der Bewilligung und wozu dient sie? Der Österreichische Gesetzgeber versucht mit der nötigen Bewilligung die Übersicht über größere Drohnen mit Kamera zu behalten. Ebenso betreibt er eine Art Risikoanalyse, um die Bevölkerung vor Schäden von Drohnen zu schützen.

Wie oben beschrieben, sollten Sie für Ihren Quadcopter Einsatzgebiet II unbesiedelt und Kategorie A beantragen. Eine höhere Kategorie und damit eine Chance über besiedeltem oder sogar dicht besiedeltem Gebiet zu fliegen, werden Sie nicht erhalten.

Der Grund dafür: ein Quadcopter ist nicht redundant. Sollte ein Rotor ausfallen, wird die Drohne abstürzen. Ein zu hohes Risiko für besiedeltes Gebiet.

Kategorie B oder höher erhalten Sie erst ab einem Hexacopter. Er bietet nämlich eine gewisse Redundanz, sollte ein Rotor ausfallen.

Kosten- und Haftungrisiko: Hohe Schäden durch Drohnen Unfälle

Drohnen Schaeden

Der große Rotor ist teurer als der kleine

In anderen Ländern hat man vielerorts gesehen, was passieren kann, wenn unwissende oder unfähige Personen eine Drohne steuern. Unfälle, die Sach- und Personenschäden nach sich ziehen, gehören zur traurigen Tagesordnung. Doch auch die Gefährdung des Luftraums ist immer wieder ein Thema: Piloten sichten die kleinen unbemannten Flugobjekte zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen. Und das obwohl an diesen Orten eigentlich ein striktes, absolutes Flugverbot gilt.

Eine Drohnenversicherung ist kein unerschwinglicher Luxus. Jeder, der in Österreich eine Drohne abheben lassen will – egal ob privat oder gewerblich – sollte der Drohnen Versicherungspflicht nachkommen – und das ganz bewusst, aus eigenem Interesse und aus der Verantwortung anderen Menschen gegenüber.

Personenschaden durch Drohne

Enrique Iglesias wird bei Konzert von Kamera-Drohne die Hand zerschnitten (Quelle: Bild)

Schneller als gedacht ist es geschehen: Eine Sturmböe erfasst den Quadrocopter oder die Technik, die immer komplexer wird, weist einen unerwarteten Defekt auf und bringt das eben noch sicher fliegende Flugobjekt zum plötzlichen Absturz. Wie es der Teufel will, befindet sich Nachbars Auto direkt in der Nähe der Drohne und erleidet einen beachtlichen Schaden: Die Fensterscheibe muss ausgetauscht und einige Teile der Motorhaube neu lackiert werden. In diesem Fall ist derjenige glücklich, der im Vorfeld eine entsprechende Drohnenversicherung abgeschlossen hat und darauf vertrauen kann, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt.

Noch ernster ist die Situation, wenn es sich nicht nur um einen Sachschaden handelt, den die Drohne angerichtet hat, sondern ferner auch noch eine oder mehrere Personen verletzt worden sind. Wenn medizinische Versorgung notwendig wird, werden die finanziellen Aufwendungen für den Verursacher des Unfalls, in diesem Fall für den Piloten, nicht mehr abschätzbar. Um sich vor nicht absehbaren Konsequenzen, im Ernstfall sogar mehreren 10.000 Euro Schaden, zu schützen, gibt es nur eine Möglichkeit: Eine gute und professionelle Drohnen Haftpflicht abschließen, die all diese Eventualitäten abdeckt.

Welche Drohnen Versicherung ist die richtige ?

Eine Drohnen Versicherung lässt sich schnell und einfach finden. Im Internet gibt es viele Angebote, die professionelle Tarife anbieten – und das zu Preisen, die wirklich für jedermann zu tragen sind. Da erweckt derjenige, der bewusst darauf verzichtet, seinen Multicopter versichern zu lassen, beinah schon einen naiven Eindruck. Nur wer nicht nachdenkt, geht freiwillig ein derart großes Risiko ein und unterläuft die Drohnen Versicherungspflicht.

Private Haftpflicht-Versicherungen haften bei Drohnen Schäden oft nicht

Drohnen Haftpflichtversicherung

Wenn Besitzer von Drohnen nach dem Vorhandensein einer entsprechenden Drohnenversicherung gefragt werden, bemerken viele: „Ja aber ich habe doch eine reguläre Haftpflichtversicherung“. Wer dies sagt, hat sich mit dem Thema der Drohnen Versicherungen noch nicht richtig befasst. Sonst würde er nämlich wissen: Die regulären, herkömmlichen Haftpflichtversicherungen kommen nicht für Schäden auf, die mit oder durch Flugdrohnen entstanden sind.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, in deren Rahmen die Haftpflichtversicherer auch ausdrücklich Schäden übernehmen, die durch Flugdrohnen entstanden sind. Wer sich nicht sicher und der Meinung ist, dass auch das Drohnenfliegen durch seine private Haftpflicht ausreichend versichert ist, der sollte seinen Haftpflichtversicherer in jedem Fall kontaktieren und um eine definitive Auskunft bitten.

Grundsätzlich gilt: Neben der herkömmlichen Haftpflichtversicherung auch immer noch eine separate Drohnen Versicherung abschließen!

Ein Guter Versicherer für Österreich: Versichertedrohne.de

Die Drohnen Haftpflicht ist in den meisten Ländern bereits Pflicht. In diesem Zusammenhang wird auch von einer sogenannten Drohnen Versicherungspflicht gesprochen. Wer seine Drohne haftpflicht versichern lässt, genießt im Rahmen der Angebote professioneller Versicherer gleich mehrere Vorteile: Die Versicherungen, die speziell für Modellflieger gelten, sind in der Regel für die ganze Welt gültig. Es gibt nur einige, wenige Ausnahmen: zum Beispiel Territorien in den USA und Kanada. Wer mit seiner Drohne verreist, sollte seine Versicherungspolice stets mitnehmen und vorweisen können. Wer dies nicht kann, riskiert hohe Strafen.

Für die regulären Drohnen Versicherungen gilt: Es handelt sich um eine besondere Form der Haftpflichtversicherung. Diese deckt nur Schäden an fremdem Gut bzw. Personenschäden ab, die durch den Multicopter verursacht worden sind. Schäden an der Drohne oder am Quadrocopter selbst werden durch die Versicherung grundsätzlich nicht übernommen.

versichertedrohnedeEin guter Versicherungsanbieter wie z.B. Air&More, Uniqa oder versichertedrohne.de versichert Ihren Multicopter nicht nur schon ab 69,99 €/Jahr, sondern bietet Ihnen auch andere Versicherungsprodukte an, wie zum Beispiel eine Vollkaskoversicherung für Drohnen. Eine solche Kaskoversicherung kann optional und zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und kommt dann im Falle eines Unfalls für den am eigenen Quadrocopter bzw. für den an der eigenen Drohne entstandenen Schaden auf. Besonders dann, wenn es sich um ein hochwertiges Modell einer Drohne oder eines Quadrocopters handelt, das über neueste Flug- und Kameratechnologie verfügt, kann eine derartige Vollkaskoversicherung für Drohnen sinnvoll ein und dem Piloten hohe Kosten ersparen.

Da der Versicherungsschutz der Drohnenversicherungen in der Regel europaweite Gültigkeit hat und nur an wenige Ausnahmen gebunden ist, ist es ganz egal, wo der Besitzer der Drohne seine Versicherung online abschließt, wichtig ist sein Wohnsitz. Auch z.B. in Deutschland bei professionellen Anbietern wie versichertedrohne.de abgeschlossene Versicherungen haben in anderen europäischen Ländern und somit auch Österreich uneingeschränkte Gültigkeit. Versichert werden kann sowohl der private, wie auch der gewerbliche Einsatz eines Multicopters:

Zur PRIVATEN Drohnen Haftpflicht für Österreicher geht es hier.

Zur GEWERBLICHEN Drohnen Haftpflicht für Österreicher geht es hier.

 

 

Wir haben Versichertedrohne.de bewertet und sich zu folgendem Ergebnis gekommen:
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Fazit

Versichertedrohne.de sticht mit seinem Haftpflicht- und Vollkasko Angebot mit einem hervorragenden Preis/Leistungsverhältnis heraus und schützt Drohnenpiloten in Österreich mit seiner speziellen Luftfahrtversicherung zuverlässig vor Unfall, Crash & Diebstahl.

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Quellen:

1) https://hdrr.at/drohnengesetz-in-oesterreich

2) http://my-road.de/drohnen-gesetze-in-europa/#oesterreich

3) http://www.austrianaviation.net/detail/neue-regeln-fuer-unbemannte-flugzeuge/

4) https://droneparts.de/kaufberater/wissenschaft-und-forschung/

 

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