Drohnenregeln in Österreich: Alles zur OPEN A3 Kategorie

In den letzten Jahren ist die Nutzung von Drohnen deutlich angestiegen, was zu einer Verschärfung der Vorschriften und Regularien geführt hat, um die Sicherheit sowohl im Luftraum als auch am Boden zu gewährleisten. Besonders die Unterkategorie OPEN A3 erfordert besondere Aufmerksamkeit von Drohnenpiloten, die ihre Drohnen in weniger dicht besiedelten Gebieten betreiben möchten. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die österreichischen Vorschriften für Drohnen in der Unterkategorie OPEN A3 und erläutert die Unterschiede zu den Regelungen in Deutschland.

Was ist die Unterkategorie OPEN A3?

Die Kategorie OPEN ist eine der drei Hauptkategorien, in die Drohnenflüge in der EU eingeteilt werden. Innerhalb dieser Kategorie gibt es die Unterkategorien A1, A2 und A3. Die Unterkategorie OPEN A3 ist die restriktivste und richtet sich an Drohnenpiloten, die mit größeren Drohnen in Gebieten fliegen möchten, die weit entfernt von Menschen und bewohnten Gebieten liegen.

Anforderungen für den Betrieb in OPEN A3

Um in der Unterkategorie OPEN A3 fliegen zu dürfen, müssen spezifische Anforderungen erfüllt werden, die sowohl die Drohne als auch den Piloten betreffen. Drohnen, die unter die Klassen C2, C3 oder C4 fallen, oder Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm, gehören automatisch zu dieser Kategorie. In Österreich müssen Piloten zusätzlich den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erlangen, was einen Online-Kurs und eine Prüfung umfasst.

Mindestabstände und Sicherheitsvorschriften

In der Unterkategorie A3 dürfen Drohnen nur in Bereichen betrieben werden, die weit von der Allgemeinbevölkerung entfernt sind. In Österreich gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Außerdem dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Flugbereich aufhalten.

Sicherheitsvorschriften für OPEN A3Details
Mindestabstand zu Personen150 Meter
Mindestabstand zu Wohngebieten150 Meter
Überfliegen von MenschenansammlungenVerboten
Überfliegen von einzelnen PersonenVerboten

Drohnenklassen und ihre Bedeutung in OPEN A3

Die Klassifizierung der Drohnen ist entscheidend für ihre Einordnung in die Unterkategorie OPEN A3. Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 müssen aufgrund ihres höheren Gewichts und des damit verbundenen Risikos in weniger dicht besiedelten Gebieten betrieben werden. Auch Bestandsdrohnen ohne CE-Kennzeichnung, die mehr als 250 Gramm wiegen, fallen unter diese Kategorie.

Besondere Auflagen für Drohnen der Klasse C2

Drohnen der Klasse C2 bieten etwas Flexibilität, da sie alternativ auch in der Unterkategorie OPEN A2 betrieben werden können, sofern der Pilot zusätzliche Qualifikationen wie den großen Drohnenführerschein (A2) besitzt. In OPEN A3 gelten jedoch strengere Vorschriften bezüglich der Sicherheitsabstände.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3

In Österreich müssen Drohnenpiloten, die in der Unterkategorie OPEN A3 fliegen möchten, den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erwerben. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann online über die Plattform der Austro Control erworben werden und bestätigt, dass der Pilot die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Drohnen besitzt. Die Schulung und die Prüfung sind kostenfrei und müssen online abgeschlossen werden.

Schritte zum Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3

  1. Registrierung bei Austro Control: Vor der Prüfung müssen sich Drohnenpiloten bei Austro Control registrieren und ihre Drohne mit einer UAS-Betreibernummer kennzeichnen.
  2. Online-Schulung: Diese Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse über den sicheren Betrieb von Drohnen, die geltende Gesetzgebung und die speziellen Anforderungen der Kategorie OPEN A3.
  3. Prüfung: Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und wird nach Abschluss sofort ausgewertet.
  4. Zertifikatserhalt: Nach Bestehen der Prüfung wird das Zertifikat automatisch ausgestellt und der Pilot ist berechtigt, in der Unterkategorie OPEN A3 zu fliegen.

Technische Anforderungen an Drohnen in OPEN A3

Neben den Vorschriften für den Piloten gibt es auch technische Anforderungen, die Drohnen in der Unterkategorie OPEN A3 erfüllen müssen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Sicherheit im Betrieb zu maximieren und das Risiko für unbeteiligte Personen und Sachwerte zu minimieren.

CE-Kennzeichnung und Klassenmarkierung

In Österreich muss jede Drohne, die in der Unterkategorie OPEN A3 betrieben wird, über eine CE-Kennzeichnung und eine Klassenmarkierung verfügen. Diese Markierungen bestätigen, dass die Drohne den europäischen Sicherheitsstandards entspricht und für den Betrieb in der entsprechenden Klasse zugelassen ist.

Notfallprozeduren und Sicherheitsfeatures

Drohnen, die in der Unterkategorie OPEN A3 eingesetzt werden, müssen über spezielle Sicherheitsfeatures verfügen, wie zum Beispiel ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung und Notfallprozeduren für den Fall eines Verbindungsverlusts. Diese Funktionen tragen dazu bei, dass die Drohne auch in unvorhergesehenen Situationen sicher betrieben werden kann.

Drohnenflüge in der Praxis: Beispiele für OPEN A3

Beispiel A: Fotoeinsatz in einem Freizeitkomplex

Ein Drohnenpilot plant einen Fotoeinsatz in einem Freizeitkomplex, der unter die Unterkategorie OPEN A3 fällt. Vor dem Flug führt er eine Inspektion des Gebiets durch und stellt sicher, dass sich weniger als 10 unbeteiligte Personen in der Nähe aufhalten. Da der Flug frühmorgens stattfindet und die Sicherheitsabstände eingehalten werden, ist der Einsatz sicher.

Beispiel B: Inspektion eines Gebäudes in einem Gewerbegebiet

Ein anderer Drohnenpilot muss eine Gebäudebesichtigung in einem Gewerbegebiet durchführen. Der Einsatz wird an einem Sonntag geplant, wenn die Einkaufszentren geschlossen sind und sich keine Menschen in der Nähe aufhalten. Auch hier stellt der Pilot sicher, dass alle Sicherheitsvorschriften für die Unterkategorie OPEN A3 eingehalten werden, bevor der Flug beginnt.

Fazit: Sicherheit und Verantwortung in OPEN A3

Die Unterkategorie OPEN A3 stellt strenge Anforderungen an Drohnenpiloten und ihre Geräte. Diese Vorschriften sind notwendig, um die Sicherheit im zivilen Luftraum und am Boden zu gewährleisten. Drohnenpiloten, die in dieser Kategorie fliegen möchten, müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.

In Österreich sollten Drohnenpiloten zudem sicherstellen, dass ihre Drohne ordnungsgemäß versichert ist. Eine Drohnenversicherung oder Drohnenhaftpflicht ist in der Kategorie OPEN obligatorisch und schützt sowohl den Piloten als auch Dritte vor möglichen Schäden.