Drohnenregeln Österreich: Alles zur OPEN A2 Kategorie

In Österreich unterliegt der Betrieb von Drohnen strengen EU-Regelungen, die dazu dienen, die Sicherheit im Luftraum und am Boden zu gewährleisten. Eine besonders relevante Kategorie für Drohnenpiloten, die Drohnen der Klasse C2 betreiben, ist die Unterkategorie OPEN A2. Diese Kategorie bietet flexiblere Einsatzmöglichkeiten, insbesondere in städtischen Gebieten, setzt jedoch die Einhaltung spezifischer Vorschriften und den Nachweis fundierter Kenntnisse voraus.

Was bedeutet die Unterkategorie OPEN A2?

Die Unterkategorie OPEN A2 erlaubt es Drohnenpiloten, Drohnen der Klasse C2 in urbanen oder dicht besiedelten Gebieten zu betreiben. Anders als die restriktivere Unterkategorie A3, die den Drohnenbetrieb nur weit entfernt von Menschen erlaubt, bietet die A2-Kategorie mehr Freiheit, unter bestimmten Bedingungen näher an unbeteiligte Personen heranzufliegen.

Voraussetzungen für die Nutzung der Unterkategorie OPEN A2

Um eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben zu dürfen, müssen in Österreich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestabstand zu Personen: In Österreich gilt ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen. Dieser Abstand kann auf 5 Meter reduziert werden, wenn die Drohne im Langsamflugmodus betrieben wird, der eine maximale Geschwindigkeit von 3 m/s erlaubt. Zusätzlich gilt die 1:1-Regel: Der horizontale Abstand muss mindestens der Flughöhe entsprechen.
  • Zertifikate: In Österreich muss der Drohnenpilot sowohl den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) als auch das Fernpilotenzeugnis A2 erwerben. Der Erwerb des A2-Zeugnisses erfordert praktische Flugerfahrung, die dokumentiert und vor der Prüfung nachgewiesen werden muss. Diese Prüfung, die bei Austro Control abzulegen ist, umfasst eine theoretische Schulung sowie eine praktische Selbsterklärung.
  • Technische Anforderungen: Die Drohne muss über eine CE-Kennzeichnung und eine Klassenmarkierung C2 verfügen. Zusätzlich sind spezifische Sicherheitsfunktionen erforderlich, darunter ein einstellbares Höhenlimit, eine Return-to-Home-Funktion, elektronische Identifikation (eID) und ein GEO-Awareness-System, das die Einhaltung von Flugbeschränkungen überwacht.

Technische Anforderungen an C2-Drohnen in der OPEN A2

C2-Drohnen, die in der Unterkategorie A2 betrieben werden, müssen strenge technische Anforderungen erfüllen:

  • Maximale Fluggeschwindigkeit: Die Drohne darf eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht überschreiten.
  • Return-to-Home Funktion: Diese Funktion muss vorhanden sein, um die Drohne bei Verbindungsverlust sicher zurückzuführen.
  • GEO-Awareness: Ein System zur automatischen Überwachung von Flugbeschränkungszonen ist zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Drohne nicht in gesperrte Lufträume eindringt.
  • Fernidentifikation: Die Drohne muss über ein System zur Fernidentifikation verfügen, das Behörden ermöglicht, den Betreiber im Falle eines Vorfalls schnell zu identifizieren.

Vorteile der Nutzung der Unterkategorie OPEN A2

Die Unterkategorie A2 bietet eine Reihe von Vorteilen, insbesondere für den Einsatz von Drohnen in städtischen oder dicht besiedelten Gebieten:

  • Betrieb in städtischen Gebieten: Im Gegensatz zur A3-Kategorie erlaubt die A2-Kategorie den Drohnenflug in der Nähe von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten, ohne einen großen Mindestabstand einhalten zu müssen.
  • Reduzierte Sicherheitsabstände: Dank des Langsamflugmodus kann der Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen auf 5 Meter verringert werden, was die Flexibilität beim Fliegen erheblich erhöht.

Der Weg zum Fernpilotenzeugnis A2 in Österreich

Um eine Drohne in der A2-Kategorie betreiben zu dürfen, müssen in Österreich folgende Schritte absolviert werden:

  1. Erwerb des A1/A3-Zertifikats: Dies erfolgt durch eine Online-Schulung und eine Online-Prüfung, die von Austro Control bereitgestellt werden.
  2. Praktisches Selbststudium: Ein praktisches Selbststudium in einer sicheren Umgebung (nach den A3-Vorgaben) ist obligatorisch. Der Abschluss dieses Selbststudiums muss in einer Selbsterklärung dokumentiert werden.
  3. Theoretische Prüfung: Diese muss bei Austro Control abgelegt werden und umfasst Fragen zu Luftrecht, Flugsicherheit und Datenschutz. Erst nach Bestehen dieser Prüfung erhält der Pilot das Fernpilotenzeugnis A2.

Sicherheitsabstände und Flugregeln in der OPEN A2

In der A2-Kategorie gelten strenge Sicherheitsregeln, um das Risiko für unbeteiligte Personen zu minimieren:

  • Mindestabstand: Ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen ist einzuhalten. Dieser Abstand kann im Langsamflugmodus auf 5 Meter reduziert werden.
  • Überflugverbot: Der Überflug über unbeteiligte Personen ist strikt verboten.
  • 1:1 Regel: Der horizontale Abstand muss mindestens der Flughöhe entsprechen, um eine sichere Distanz zu gewährleisten.

Vergleich der Unterkategorien OPEN A1, A2 und A3

Die verschiedenen Unterkategorien der offenen Kategorie unterscheiden sich erheblich in ihren Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten:

KriteriumOPEN A1OPEN A2OPEN A3
Mindestabstand zu PersonenKein Mindestabstand (C0-Drohnen)30 m, 5 m im Langsamflugmodus150 m zu Wohngebieten, Menschen, Industriegebieten
DrohnenklasseC0, C1C2C2, C3, C4
FluggebietNahe bei Menschen erlaubtNahe bei Menschen, in städtischen GebietenWeit weg von Menschen, keine unbeteiligten Personen
DrohnenführerscheinKein Führerschein (C0), A1/A3 (C1)A1/A3, A2A1/A3

Drohnenversicherung in der OPEN A2

Zusätzlich zu den flugbetrieblichen Anforderungen ist in Österreich eine Drohnenhaftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne in der A2-Kategorie gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt sowohl den Drohnenbetreiber als auch Dritte im Falle eines Unfalls oder Schadens.

Eine passende Drohnenversicherung für die A2-Kategorie kann über österreichische Anbieter abgeschlossen werden. Diese Versicherungen erfüllen alle rechtlichen Anforderungen und bieten umfassenden Schutz für C2-Drohnen, die in der A2-Kategorie betrieben werden.

Fazit: Die Unterkategorie OPEN A2 bietet neue Möglichkeiten

Die Unterkategorie OPEN A2 eröffnet spannende Möglichkeiten für Drohnenbetreiber in Österreich, ihre C2-Drohnen in städtischen Gebieten einzusetzen. Die erweiterten Freiheiten gehen jedoch mit höheren Anforderungen an die technischen Fähigkeiten der Drohne sowie an die Qualifikationen des Piloten einher. Eine gründliche Vorbereitung und der Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 sind daher unerlässlich.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass eine Drohnenversicherung in Österreich nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch eine wichtige Absicherung darstellt, um mögliche Risiken zu minimieren. Entsprechende Versicherungen können unkompliziert bei spezialisierten Anbietern in Österreich abgeschlossen werden.