BOS Drohnen Versicherung ✈️ Österreich 🇦🇹 [Beste Anbieter]

Was ist eine BOS Drohnen Versicherung?

Eine BOS Drohnen Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung, welche den Einsatz von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben versichert.

Blaulichtorganisationen benötigen eine umfassendere Versicherungsdeckung, da bei BOS Einsätzen von Drohnen oft hochwertige und teure Spezialdrohnen verwendet werden und es unter Zeitdruck leicht zu Privatsphärenverletzungen oder Einsatzfehlern kommen kann.

Hinweis zur DMO: Die Deutsche Modellsport Organisation (DMO) bietet keine spezifische BOS-Drohnenversicherung an. Für BOS-Einsätze empfiehlt die DMO ihre gewerbliche Haftpflichtversicherung (z. B. UAV Pilot oder UAV Spezial), die Einsätze von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abdecken kann, sofern diese den rechtlichen Rahmen einhalten. Es sind jedoch keine BOS-spezifischen Privilegien wie bei dedizierten BOS-Tarifen enthalten.

Was unterscheidet den Einsatz von Drohnen durch BOS von gewerblichem Drohnen Einsatz?

Für den Betrieb von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gelten bestimmte Privilegien, die in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) festgehalten sind.

Diese gelten, sofern der Betrieb durch oder unter Aufsicht von Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder von Behörden im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen stattfindet.

Konkret gelten folgende Ausnahmen:

  • Drohnen benötigen keine Betriebserlaubnis in der speziellen Kategorie
  • No-Fly-Zones gelten nicht
  • Es ist keine Aufstiegsgenehmigung erforderlich
  • Die Höhenbegrenzung auf 100 Meter findet keine Anwendung
  • Das Verbot des Überfliegens von Menschenansammlungen findet keine Anwendung
  • Das Fliegen außerhalb der Sichtweite ist erlaubt

Welche Benutzerkreise fallen unter den Begriff BOS?

Zu den BOS zählen z. B. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen.

Wo kann ich eine BOS Drohnen Versicherung für Österreich abschließen?

Eine BOS Drohnen Versicherung für Österreich können Sie auf drohneversicherungsvergleich.de abschließen. Mit der von drohneversicherungsvergleich.de angebotenen Zusatzvereinbarung erhalten gewerbliche Piloten für EUR 135 netto im Jahr (Tarife START und OPTIMAL) bzw. EUR 270,00 (Tarif PRO) zzgl. Versicherungssteuer einen ausdrücklichen BOS „Einschluss“.

Hinweis zur DMO: Für BOS-Einsätze in Österreich bietet die DMO ihre gewerblichen Tarife an, z. B. UAV Pilot (ab 168,00 € für 3 Mio. € Deckung) oder UAV Spezial (ab 250,00 €). Diese decken BOS-Nutzung grundsätzlich ab, jedoch ohne spezifische BOS-Privilegien. Details und Abschluss über die folgenden Links:

Welche Leistungen bietet eine BOS Drohnen Versicherung in Österreich?

Die Leistungen der BOS Drohnen Versicherung von drohneversicherungsvergleich.de umfassen insbesondere höhere Versicherungssummen, Zusatzdeckungen für reine Ausfallschäden, sowie Schutz bei ungewollten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Drohnen und eine Deckung für Indoorflüge.

Hinweis zur DMO: Die DMO bietet in ihren gewerblichen Tarifen (z. B. 3 Mio. oder 10 Mio. € Deckung) Schutz für BOS-Einsätze, inklusive weltweiter Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer), Rechtsschutz und keiner Selbstbeteiligung. Es gibt jedoch keine speziellen Zusatzdeckungen für Ausfallschäden oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie bei dedizierten BOS-Tarifen.

Was muss ich beim Abschluss einer BOS Drohnen Versicherung in Österreich beachten?

  • Bei der BOS Drohnen Versicherung ausgeschlossen sind militärische Einsätze.
  • Die Steuerung kann per Smartphone oder Tablet erfolgen.
  • Flüge außerhalb von Modellflugplätzen sind möglich.
  • Es besteht Deckung für Schäden, die ohne Verschulden des Steuerers entstanden sind (Gefährdungshaftung).
  • Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft sind versichert.
  • Flüge im unkontrollierten und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens sind versichert.
  • Es besteht eine internationale Versicherungsbestätigung nach §106 LuftVZO in deutscher und englischer Sprache.

Hinweis zur DMO: Die DMO gewerblichen Tarife erfüllen die genannten Punkte (z. B. Gefährdungshaftung, internationale Bestätigung, Flüge außerhalb von Modellflugplätzen), schließen aber ebenfalls militärische Einsätze aus. Eine EU-Kompetenznachweis (25,00 €, 5 Jahre gültig) kann für bestimmte Flüge erforderlich sein.

Was gilt bei der BOS Drohnen Versicherung als versichert?

  • Das Überfliegen eines Unfall-Einsatzortes
  • Fliegen außerhalb von Sichtweite im FPV (first person view)
  • Überschreitung der 100 Meter Höhengrenze, sofern das UAV weiterhin in Sichtweite bleibt
  • Einsätze nach Sonnenuntergang
  • Beim Flug über Menschenansammlungen ist eine pflichtgemäße Gefahrenabwägung, die die durch den Flug entstehenden Gefahren im Hinblick auf den zu erreichenden Zweck ausreichend berücksichtigt, vorzunehmen. Die Flughöhe ist so zu wählen, dass jegliche Gefährdung Unbeteiligter und Fremdeinwirkung auf das Fluggerät ausgeschlossen ist.

Hinweis zur DMO: Die DMO gewerblichen Tarife decken BOS-Einsätze wie Überfliegen von Einsatzorten oder Flüge nach Sonnenuntergang ab, sofern rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Flüge über Menschenansammlungen erfordern eine Gefahrenabwägung, und Sichtweite ist meist erforderlich, es sei denn, es liegt eine behördliche Genehmigung vor.

Ausnahmen

  • Jegliche Nutzung, die nicht einsatztaktisch vorgesehen ist, ist nicht versichert
  • Schäden an der Drohne bzw. dem Kopter und dem Equipment sind nicht versichert (keine Kasko-Deckung)
  • In Fällen einer Statsdeckung (z.B. Polizeieinsatz) hat diese immer Vorrang und der Versicherungsschutz gilt in diesen Fällen nur subsidiär
  • Flüge zu statistischen Zwecken sind über Menschenansammlungen nicht erlaubt

Hinweis zur DMO: Ähnlich wie bei anderen BOS-Versicherungen schließt die DMO Schäden an der Drohne (keine Kaskoversicherung), nicht-einsatztaktische Nutzung und statistische Flüge über Menschenansammlungen aus. Bei staatlicher Deckung (z. B. Polizei) ist die DMO-Versicherung ebenfalls subsidiär.