Drohnen Klassen für Österreich ✈️ [C0 C1 C2 C3 C4]

Wie funktionieren die Drohnen-Klassen?

In Zukunft müssen alle Drohnen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Diese neue Drohnen-Klassifizierung wird bereits beim Kauf durch den Hersteller mitgeliefert. Die CE-Kennzeichnung bei Drohnen ist entscheidend, da sie bestimmt, wo und wie man mit einer Drohne fliegen darf. Die Drohnenkategorie OPEN unterteilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. In der OPEN-Kategorie kann bis maximal 120 Meter über Grund (AGL) geflogen werden.

Die Unterkategorien bestimmen, wie nah eine Drohne an Menschen betrieben werden darf:

  • A1 bedeutet „Nah am Menschen“.
  • A2 erfordert einen sicheren Abstand von mindestens 30 Metern.
  • A3 fordert, dass die Drohne weit von Menschen (mindestens 150 Meter) sowie mindestens 150 Meter von Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten entfernt geflogen wird.

Die Drohnen-CE-Kennzeichnung entscheidet darüber, in welcher Unterkategorie (A1, A2 oder A3) die Drohne betrieben werden darf. Die Zuordnungen sind wie folgt:

  • Unterkategorie A1: Drohnen der CE-Klassen C0 und C1
  • Unterkategorie A2: Drohnen der CE-Klasse C2
  • Unterkategorie A3: Drohnen der CE-Klassen C3 und C4

Klasse C0 (unter 250g Startgewicht)

Zur Drohnenklasse C0 gehören folgende Anforderungen:

  • Der Hersteller muss eine Gebrauchsanweisung zur Verfügung stellen.
  • Die Drohne muss entweder die EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie erfüllen oder unter 19 m/s Geschwindigkeit bleiben.
  • Zusätzlich muss die Drohne ein einstellbares Höhenlimit besitzen.
  • Keine scharfen Kanten aufweisen und keine elektronische ID erfordern.
  • Keine automatische GEO-Flugbeschränkungsüberwachung benötigen.

Klasse C1 (unter 900g Startgewicht)

Die Drohne muss folgende Bedingungen erfüllen, um eine Zertifizierung für die Drohnen-Klasse C1 zu erhalten:

  • Gebrauchsanweisung vorhanden.
  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf 19 m/s.
  • Unterlagen/Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität des Herstellers.
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (z.B. Return-to-Home).
  • Einstellbares Höhenlimit.
  • Keine scharfen Kanten.
  • Fernidentifizierungssystem, in das die e-ID eingegeben wird und diese permanent sendet.
  • Automatische Flugbeschränkungsüberwachung (GEO).

Klasse C2 (unter 4kg Startgewicht)

Der Hersteller einer Drohne der Klasse C2 kann eine Zertifizierung erhalten, wenn die Drohne folgende Anforderungen erfüllt:

  • Eine Gebrauchsanweisung besitzt.
  • Der Hersteller Unterlagen/Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität vorlegt.
  • Eine Notfallprozedur für den Verlust der Verbindung vorhanden ist.
  • Die Drohne ein einstellbares Höhenlimit besitzt.
  • Scharfe Kanten vermieden werden.
  • Ein Low-Speed-Modus (manuell zuschaltbar) vorhanden ist (max 3 m/s), wenn die Drohne nahe an Personen geflogen werden soll.
  • Die Drohne ein System zur Fernidentifizierung besitzt, in das die e-ID eingegeben wird und diese dann permanent sendet.
  • Die Drohne ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO) besitzt.

Klasse C3 (unter 25kg Startgewicht)

Hinweis: Die Benutzung von Eigenbau-Drohnen, die mehr als 250g wiegen, wird als C3/C4-Luftfahrzeuge betrachtet. Eine Zertifizierung für die Drohnen-Klasse C3 ist möglich, wenn:

  • Die Gebrauchsanweisung und Unterlagen über Bruchsicherheit eingehalten werden.
  • Eine Notfallprozedur für Verbindungsverlust existiert.
  • Die Drohne ein einstellbares Höhenlimit besitzt.
  • Die Drohne ein System zur Fernidentifizierung besitzt, in das die e-ID eingegeben wird und diese dann permanent sendet, sowie ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO).

Klasse C4 (unter 25kg Startgewicht)

Hinweis: Diese Kategorie umfasst alle FPV-Racer, FPV-Racing-Drohnen und FPV-Drohnen, die über 250g Startgewicht besitzen. Der Hersteller bietet Zertifizierungen für Drohnen der Klasse C4 an, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Drohne muss nach den Gebrauchsanweisungen geflogen werden.
  • Der Flug der Drohne darf nicht autonom/automatisch erfolgen.
  • Wenn die Flug-Zone, in der die Drohne genutzt wird, dies erfordert, muss die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO-Flugbeschränkungsüberwachung haben.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Drohnen, die gemäß der EU-Verordnung zertifiziert und klassifiziert sind, tragen eine entsprechende CE-Klassen-Kennzeichnung. Nach der Gesetzeseinführung werden jedoch noch Geräte ohne solche Markierung existieren. Für diese Fälle gelten Übergangsregeln.

  • Drohnen unter 250 Gramm dürfen nach den Bedingungen der Unterkategorie A1 weiterhin genutzt werden, aber sie dürfen nicht über Menschenansammlungen fliegen.
  • Drohnen von 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm fallen ab dem 1. Januar 2024 in die Unterkategorie A3 und dürfen nur noch weit weg von Menschen geflogen werden.

Klassifizierung von DJI-Drohnen:

  • DJI Mini 2: Fällt in die Kategorie OPEN und Unterkategorie A1.
  • DJI Mini 3 Pro: Wird entweder als C0 oder C1 klassifiziert, erfordert aber eine Drohnenversicherung.
  • DJI Air 2S: Fällt aufgrund ihres Gewichts in die Klasse über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm.
  • DJI Mavic Air: Fällt in die Klasse über 250 Gramm und unter 500 Gramm.
  • DJI FPV: Fällt in die Klasse über 500 Gramm und wird voraussichtlich als C1 klassifiziert.