Wie funktionieren die Drohnen Klassen?
In Zukunft müssen alle Drohnen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Diese neue Drohnen-Klassifizierung liefert der Hersteller schon beim Kauf mit. Die CE Klasse bei Drohnen ist wichtig, weil sie bestimmt, wo und wie man mit einer Drohne fliegen darf. Die Drohnen Kategorie OPEN unterteilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. In der OPEN Kategorie kann bis maximal 120 Meter AGL (Above Ground Level) geflogen werden.
Die Unterkategorien entscheiden über die mögliche Nähe zu Menschen beim Drohnenflug.
A1 bedeutet „Nah am Menschen“, A2 „Sicherer Abstand zu Menschen (mind. 30m)“ und A3 „Weit von Menschen (mind. 150m) sowie mind. 150m Distanz zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe-, Industriegebieten.“ Die Drohnen-CE-Kennzeichnung entscheidet darüber, in welcher Unterkategorie (A1, A2 oder A3) die Drohne fällt.
Dabei gibt es folgende Zuordnungen der Austro Control:
- Unterkategorie A1: Drohnen der CE-Klassen C0 und C1
- Unterkategorie A2: Drohnen der CE-Klassen C2
- Unterkategorie A3: Drohnen der CE-Klasse C3 und C4
Klasse C0 (unter 250g Startgewicht):
Zur Drohnenklasse C0 gehören folgende Anforderungen:
- Der Hersteller muss die Gebrauchsanweisung zur Verfügung stellen.
- Die Drohne muss die EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben.
- Zusätzlich muss die Drohne ein einstellbares Höhenlimit besitzen
- Keine scharfen Kanten haben und keine elektronische ID
- Keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung benötigen
Klasse C1 (unter 900g Startgewicht):
Die Drohne muss folgende Bedingungen erfüllen, damit eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C1 möglich ist:
- Gebrauchsanweisung
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 19m/s
- Unterlagen/Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität des Herstellers
- Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
- Einstellbares Höhenlimit
- Keine scharfen Kanten
- Fernidentifizierungssystem, in das die e-ID (elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
- Automatische Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Klasse C2 (unter 4kg Startgewicht):
Der Hersteller einer Drohne der Klasse C2 kann eine Zertifizierung erhalten, wenn die Drohne folgende Anforderungen erfüllt:
- Eine Gebrauchsanweisung besitzt
- Der Hersteller Unterlagen / Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität vorlegt
- Eine Notfallprozedur für den Verlust der Verbindung (Return-to-Home etc.) vorhanden ist
- Die Drohne ein einstellbares Höhenlimit besitzt
- Scharfe Kanten vermieden werden
- Ein Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) vorhanden ist (max 3 m/s), wenn die Drohne nahe an Personen geflogen werden soll
- Die Drohne ein System zur Fernidentifizierung besitzt, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
- Die Drohne ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO) besitzt
Klasse C3 (unter 25kg Startgewicht):
Hinweis: Die Benutzung von Eigenbau-Drohnen, welche mehr als 250g wiegen, wird als C3/C4-Luftfahrzeuge betrachtet. Die Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C3 ist möglich, wenn:
- Die Gebrauchsanweisung und die Unterlagen über Bruch eingehalten werden
- Eine Notfallprozedur für Verbindungsverlust existiert
- Die Drohne ein Höhenlimit besitzt, welches eingestellt werden kann
- Die Drohne ein System zur Fernidentifizierung besitzt, in das die e-ID eingegeben wird und diese dann permanent sendet, sowie ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Klasse C4 (unter 25kg Startgewicht):
Hinweis: Diese Kategorie umfasst alle FPV-Racer / FPV Racing Drohnen / FPV Drohnen , die über 250g Startgewicht besitzen. Der Hersteller bietet Zertifizierungen für Drohnen der Klasse C4 an, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Die Drohne muss nach den Gebrauchsanweisungen geflogen werden
- Der Flug der Drohne darf nicht autonom / automatisch erfolgen
- Wenn die Flug-Zone, in der die Drohne genutzt wird, dies erfordert, muss die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung haben
Welche Übergangsregelungen gibt es?
Drohnen, die gemäß der EU-Verordnung zertifiziert und klassifiziert sind, tragen eine entsprechende CE-Klassen-Kennzeichnung. Doch nach der Gesetzeseinführung werden noch Geräte existieren, die keine solche Markierung haben. Für diese Fälle gelten Übergangsregeln.
Drohnen unter 500 Gramm dürfen nur nach den Bedingungen der Unterkategorie A1 genutzt werden. Diese Bedingungen besagen, dass die Drohne nicht über Menschenansammlungen fliegen darf und möglichst Unbeteiligte meiden soll. Die nationalen Luftfahrtbehörden regeln die Anforderungen für Piloten. In Deutschland können sie derzeit noch ohne Kenntnisnachweis genutzt werden.
Drohnen von 500 Gramm bis 2 Kilogramm unterliegen den Bedingungen der Unterkategorie A2. Diese dürfen bis maximal 50 Meter an Menschen heranfliegen. Piloten müssen ein Training wie für Unterkategorie A2 absolvieren. Alternativ dürfen die Drohnen unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 genutzt werden. Dafür ist ein Kenntnisnachweis notwendig. Ab 1. Januar 2022 muss das der EU-Kompetenznachweis sein.
Drohnen ab 2 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm gelten als Unterkategorie A3. Diese dürfen nur in Gebieten fliegen, in denen keine Unbeteiligten gefährdet werden können. Sie müssen einen Abstand von 150 Metern zu Grundstücken einhalten. Piloten müssen ein Training wie für Unterkategorie A3 absolvieren. Ab dem 1. Januar 2022 ist der EU-Kompetenznachweis erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2023 darf man seine Bestandsdrohne ohne CE-Klassen-Zeichen auch noch nutzen. Die Regeln der Unterkategorie A1 gelten für Drohnen unter 250 Gramm und die der Unterkategorie A3 für Drohnen von 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm.
Welche Klasse gilt für die DJI mini 2?
Welche Klasse gilt für die DJI Mini 3 Pro?
Die DJI Mini 3 Pro hat noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung, sie fällt jedoch unter die neue EU-Drohnenverordnung (Einstufung in die Drohnen-Klasse C0 oder die Drohnen-Kategorie C1). Die Auflagen für diese Drohne sind minimal, jedoch ist für die DJI Mini 3 Pro eine Drohnenversicherung erforderlich.
Welche Klasse gilt für die DJI Air 2S?
Die DJI Mavic Air 2S hat noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung. Die Einstufung erfolgt auf Basis des Abfluggewichtes. Die DJI Mavic Air 2S fällt in die Klasse über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm.
Welche Klasse gilt für die DJI Mavic Air?
Die DJI Mavic Air ist noch nicht klassifiziert oder zertifiziert nach EU-Drohnenverordnung. Ihr MTOM (maximal Abfluggewicht) beträgt 430 g und fällt damit in die Klasse über 250 g und unter 500 g.
Welche Klasse gilt für die DJI FPV?
Die DJI FPV hat noch keine EU-Klassifizierung als Drohne der Kategorie C1. Bei der DJI FPV beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf 795 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 500 Gramm.