Wo finde ich die Austria Drone Map / Drohnen Karte?
Die Austria Drone Map finden Sie auf Dronespace unter map.dronespace.at
Wo darf man in Österreich mit einer Drohne fliegen?
Sie dürfen überall in Österreich mit einer Drohne fliegen außer in Flugverbotszonen.
Flugverbotszonen Wien
In Wien gibt es ein Flug-Beschränkungsgebiet und nicht, wie viele denken, eine Drohnen Flugverbotszone. Gemäß der alten 79 Joule Regel konnte man bis Ende 2020 das Luftfahrtgesetz „unterfliegen“. Seit der EU Drohnenverordnung 2021 fallen alle Kamera-Drohnen unter das Luftfahrtgesetz, auch Drohnen mit nur 250g Abfluggewicht. Das bedeutet, dass auch, wenn Sie mit Ihrer Mini-Drohne nur wenige Meter aufsteigen, diese von den neuen Regelungen erfasst und als Unmanned Aircraft System behandelt wird.
Ausnahme in Wien: Drohnen unter 250g
Wienerinnen und Wiener können ab dem 12. August 2022 eine Mini Drohne mit einem Gewicht von unter 250 g bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter ohne Bewilligung in Wien in die Luft bringen. Diese Regelung gilt für alle, die eine Drohne in Wien betreiben, sowohl privat als auch gewerbliche Drohnen Piloten. Für Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht sowie über 30 Meter AGL gilt die herkömmliche Regelung für eine Drohnenbewilligung in Wien.
Drohnen unter 250g in Kontrollzonen
Sie dürfen mit einer Drohne, die unter 250 g wiegt, in Kontrollzonen fliegen, ohne Zustimmung einzuholen, wenn Sie diese auf maximal 30m AGL steigen lassen.
Kontrollzonen der Flughäfen Wien, Linz, Graz, Klagenfurt
Sie dürfen mit Ihrer Drohne innerhalb der Kontrollzonen rund um die Verkehrsflughäfen Wien, Linz, Graz, Klagenfurt und Innsbruck fliegen, müssen jedoch die Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle einholen. Ihre Drohne darf ohne Zustimmung in Betrieb genommen werden, falls diese unter 250g wiegt und die Flughöhe 30m AGL nicht überschreitet.
Tipp: Flugverbotszonen Österreich in der ÖAMTC Drohnen App checken
Um sicherzustellen, dass Sie die neuesten Informationen über No-Fly-Zonen für Drohnen erhalten, empfehlen wir Ihnen, eine der speziellen Drone-Apps herunterzuladen. Die ÖAMTC-Drohnen-App mit interaktiver Karte der Flugverbotszonen ist hier besonders hervorzuheben. Diese wird laufend aktualisiert und enthält die neuesten Informationen über die österreichischen Flugverbotszonen für Drohnen.
Welche Strafen gibt es beim Drohnen Flug in Flugverbotszonen in Österreich?
Piloten in Österreich können empfindliche Strafen für illegale Drohnenflüge erwarten. Diese gelten nicht nur für Flüge in ausgewiesenen Drohnen Flugverbotszonen, sondern generell. Denn eine Drohne gilt in Österreich als unbemanntes Luftfahrzeug. Dieses muss, ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug (KFZ), über alle notwendigen behördlichen Bewilligungen verfügen. Bei Inbetriebnahme eines unbemannten Luftfahrzeugs ohne behördliche uLFZ Bewilligung bzw. Drohnen Registrierung drohen Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 oder gar ein Freiheitsentzug von bis zu sechs Wochen.