Die Drohnenkategorie OPEN A1 stellt eine der am wenigsten restriktiven Kategorien im Rahmen der EU-Drohnenverordnung dar. Sie bietet Drohnenpiloten in Österreich umfangreiche Freiheiten, jedoch auch klare Regelungen, um die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Anforderungen, Regeln und Besonderheiten der Drohnenkategorie OPEN A1 in Österreich.
Einleitung
Wenn Sie eine Drohne besitzen oder den Kauf einer Drohne planen und sich über die geltenden Vorschriften informieren möchten, könnte die Drohnenkategorie OPEN A1 genau das Richtige für Sie sein. Diese Kategorie ermöglicht den Betrieb von Drohnen in der Nähe von Menschen mit vergleichsweise geringen Einschränkungen, wobei einige wichtige Regeln beachtet werden müssen. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten in Österreich zu beachten sind.
Was ist die Drohnenkategorie OPEN A1?
Die Drohnenkategorie OPEN A1 ist eine von drei Unterkategorien in der offenen Kategorie des EU-Drohnenregulativs. Diese Einteilung erfolgt basierend auf dem Gewicht und der CE-Kennzeichnung der Drohne. In Österreich gelten für die Kategorie OPEN A1 spezielle Regelungen, die im Rahmen der EU-Verordnung umgesetzt wurden.
Voraussetzungen für die Drohnenkategorie OPEN A1
Um in der Kategorie OPEN A1 in Österreich fliegen zu dürfen, müssen einige grundlegende Anforderungen erfüllt werden:
- Mindestalter: Der Drohnenpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein. In Österreich ist für den Betreiber einer Drohne jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.
- Registrierung: Eine Registrierung als UAS-Betreiber ist in Österreich obligatorisch, insbesondere wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist oder mehr als 250 Gramm wiegt.
- Kennzeichnung: Jede Drohne muss mit einer UAS-Betreiber-Nummer versehen werden. Abhängig von der Drohnenklasse ist zudem die Integration eines Remote ID-Systems erforderlich.
- Drohnenversicherung: Der Abschluss einer Drohnenhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Drohnenführerschein: Für Drohnen ab 250 Gramm ist in Österreich ein Drohnenführerschein notwendig, der durch ein Online-Training und einen Multiple-Choice-Test bei Austro Control erworben werden kann.
Vorteile der Kategorie OPEN A1
Die Kategorie OPEN A1 bietet mehrere Vorteile, die sie besonders attraktiv machen:
- Flug in der Nähe von Menschen: In Österreich ist es erlaubt, Drohnen in der Nähe von Menschen zu betreiben, ohne einen Mindestabstand einhalten zu müssen. Dabei sollte jedoch der Überflug von Menschen möglichst vermieden werden.
- Kein Drohnenführerschein erforderlich für Drohnen unter 250g: Drohnen der Klasse C0 oder selbstgebaute Drohnen unter 250g benötigen keinen Drohnenführerschein, solange sie keine personenbezogenen Daten erfassen.
- Hohe Flexibilität: Drohnen können in Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden, wobei für schwerere Drohnen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gelten.
Welche Drohnen fallen unter die Kategorie OPEN A1?
In die Kategorie OPEN A1 fallen Drohnen der Klasse C0, C1 sowie Bestandsdrohnen mit einem Gewicht unter 250g.
Drohnenklasse C0
Drohnen der Klasse C0 sind die leichtesten und sichersten Drohnen und dürfen in der OPEN A1-Kategorie betrieben werden. Diese Drohnen dürfen sogar über unbeteiligte Personen fliegen, solange keine Menschenansammlungen überflogen werden. Eine Remote ID ist für diese Drohnen nicht erforderlich.
Drohnenklasse C1
Drohnen der Klasse C1 erfordern den Erwerb des kleinen Drohnenführerscheins (EU-Kompetenznachweis A1/A3). Der Überflug von unbeteiligten Personen ist mit diesen Drohnen verboten. Zudem ist seit 2024 in Österreich eine Remote ID erforderlich, die sicherstellt, dass die Drohne im Flug identifiziert werden kann.
Bestandsdrohnen unter 250g
Auch ältere Drohnen ohne CE-Kennzeichnung, sogenannte Bestandsdrohnen, dürfen in der Kategorie OPEN A1 betrieben werden, solange sie weniger als 250g wiegen. Für diese Drohnen ist kein Drohnenführerschein erforderlich, allerdings dürfen sie nicht über unbeteiligte Personen fliegen.
Drohnenklasse | Erforderlicher Führerschein | Erlaubter Überflug von Personen | Maximalgewicht | Remote ID |
---|---|---|---|---|
C0 | Kein Führerschein erforderlich | Über unbeteiligten Personen erlaubt | Unter 250g | Nein |
C1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Über unbeteiligten Personen verboten | Unter 900g | Ja |
Bestandsdrohnen < 250g | Kein Führerschein erforderlich | Über unbeteiligten Personen verboten | Unter 250g | Nein |
Besondere Vorschriften in Österreich
Remote ID und Geo-Awareness
Seit Januar 2024 müssen Drohnen der C1-Klasse in Österreich mit einem Remote ID-System ausgestattet sein. Diese Systeme übertragen während des Fluges Informationen wie Höhe, Position und Betreiberkennung an Empfangsgeräte in der Nähe. Zudem ist die Geo-Awareness-Funktion für Drohnen in dieser Klasse verpflichtend, um sicherzustellen, dass sie nicht in gesperrte Lufträume eindringen.
Drohnenführerschein
In Österreich ist der Drohnenführerschein für alle Drohnen ab 250 Gramm verpflichtend. Dieser kann online über Austro Control erworben werden und umfasst ein Online-Training sowie einen Multiple-Choice-Test. Der Führerschein muss bei jedem Flug mitgeführt werden, entweder in ausgedruckter Form oder digital auf einem mobilen Gerät.
Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen
Obwohl die OPEN A1-Kategorie in Österreich viele Freiheiten bietet, gibt es auch wichtige Einschränkungen:
- Maximale Flughöhe: Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter.
- Sichtkontakt: Die Drohne muss stets in direktem Sichtkontakt betrieben werden, ohne technische Hilfsmittel.
- GEO-Zonen: Es müssen die Flugzonen und GEO-Zonen beachtet werden, wie sie in der österreichischen Drohnen-App ausgewiesen sind.
- Überflugverbot von Menschenansammlungen: Der Überflug von Menschenansammlungen ist streng verboten, auch mit Drohnen der Klasse C0.
Warum eine Drohnenversicherung wichtig ist
Eine Drohnenversicherung ist in Österreich nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein essenzieller Schutz vor finanziellen Risiken im Falle eines Unfalls oder Schadens. Besonders in der Kategorie OPEN A1, wo Drohnen in der Nähe von Menschen betrieben werden, ist eine umfassende Versicherung unerlässlich.
Fazit
Die Drohnenkategorie OPEN A1 bietet in Österreich eine optimale Kombination aus Flexibilität und Sicherheit. Mit den richtigen Voraussetzungen und einer passenden Drohne können Sie die Freiheit genießen, Ihre Drohne in der Nähe von Menschen und in städtischen Gebieten zu fliegen. Vergessen Sie jedoch nicht, sich bei der Drohnenversicherung abzusichern und die österreichischen Besonderheiten wie den Drohnenführerschein und die Remote ID zu beachten.