Drohnen Gesetze in Österreich ✈️ Neue Regelungen [2024]

Auswirkungen der EU Drohnenverordnung auf Drohnen Gesetze in Österreich

Die EU-Drohnen-Verordnung regelt das Fliegen mit Drohnen in der EU. Dazu gehört auch der Betrieb von Drohnen. Die Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Allerdings können die einzelnen Staaten weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. In Österreich sind diese Lufträume in der App „Dronespace“ und als Desktop Version im Web ersichtlich.

Muss ich meine Drohne registrieren?

Seit dem 31. Dezember 2020 müssen alle Personen, die in Österreich Betreiber einer Drohne sind und deren Abfluggewicht 250 Gramm oder mehr beträgt, sich registrieren. Dies gilt auch für diejenigen, die ein Modellflugzeug betreiben. Jeder Betreiber von Drohnen hat die Pflicht, sich einmalig für alle von ihm betriebenen Drohnen zu registrieren.

Dabei erhält er eine Registrierungsnummer, die er auf allen von ihm betriebenen Drohnen anbringen muss. Dieses System ist ähnlich dem KFZ-Kennzeichen. Ausgenommen von der Registrierung sind nur Drohnen, die leichter als 250g sind und keine Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. eine Kamera) haben.

Muss ich einen Drohnenführerschein vorweisen?

Laut dem neuen Drohnen Gesetz in Österreich muss jeder, der Drohnen ab 250 Gramm betreibt, einen Online Kurs besuchen. Der Drohnenführerschein ist ein Online-Kurs, der kostenlos auf dronespace.at von Austro Control zur Verfügung gestellt wird. Nach Absolvierung des Online-Trainings gibt es einen Multiple Choice Test von 40 Fragen, die positiv beurteilt werden müssen, damit der Drohnenführerschein gespeichert oder ausgedruckt werden kann. Der Führerschein muss bei jedem Flug entweder elektronisch oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

Welche Drohnen kann ich in Österreich ohne Bewilligung fliegen?

Für die meisten Drohnenpiloten ist es die einfachste Lösung, wenn sie sich an die Regeln der Kategorie „Open“ halten. Diese erlaubt es ihnen die Drohne zu fliegen, ohne eine Betriebsbewilligung durch die Austro Control, solange sie sich innerhalb der Sichtverbindung bewegen. Die Drohne darf ausschließlich in Sichtverbindung geflogen werden, d.h. es muss ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne ohne technische Hilfsmittel gegeben sein. Es darf maximal bis 120 m über Grund geflogen werden.

Wann brauche ich vor dem Flug eine behördliche Bewilligung?

Wenn die Vorgaben der „Open“ Kategorie nicht erfüllt sind, fällt der Flug in die Kategorie „Specific“. Für Flüge in dieser Kategorie ist eine Bewilligung von Austro Control einzuholen. Dies erlaubt auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet.

Wo darf ich meine Drohne in Österreich fliegen?

Es gibt verschiedene Apps, zum Beispiel die ÖAMTC Drohnen App, mit denen man schnell via Drohnen Karte prüfen kann, ob man mit seiner Drohne in dem gewünschten Bereich fliegen darf oder nicht. Für die meisten Drohnenpiloten gilt die OPEN-Kategorie, in der man maximal 120 m über dem Boden fliegen darf. Diese wird gemäß dem neuen Drohnengesetz in folgende drei Unterkategorien unterteilt:

  • A1: Drohnenflüge in der Nähe von unbeteiligten Personen
  • A2: Flüge in sicherem Abstand zu Personen (mindestens 30 Meter)
  • A3: Flüge weit weg von Personen (mindestens 150 Meter)

In welcher Unterkategorie eine Drohne fällt, hängt von ihrer CE-Klasse ab. Die Verwendung von Drohnen in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen ist verboten! Die Nähe zu unbeteiligten Personen wird durch die CE-Kennzeichnung der Drohne angezeigt. Zum Beispiel sind Flüge über unbeteiligten Personen nur mit einer C0-Drohne (unter 250 g) erlaubt. Mit einer C1-Drohne (bis unter 900 Gramm) sind immer noch Flüge „nah am Menschen“ erlaubt.

Gibt es in Österreich eine Drohnen Kennzeichnungspflicht?

Der Hersteller muss auf jeder Drohne eine CE-Kennzeichnung anbringen. Auf Grundlage dieser kann die Luftfahrtbehörde die Drohne klassifizieren (C0 bis C4). Nach erfolgreicher Registrierung des Drohnenbetreibers durch die Behörde erhält dieser eine Drohnen-Registrierungsnummer. Diese Nummer, das sog. Drohnen Kennzeichen muss auf der Drohne angebracht werden.

Ist eine Drohnen Versicherung Pflicht?

Ja, da laut dem neuen Drohnen Gesetz in Österreich die Registrierung des Drohnen Betreibers ohne Eingabe einer entsprechenden Policennummer nicht möglich ist. Mit der Forderung nach einer gültigen Drohnen-Versicherung soll sichergestellt werden, dass jeder Drohnen-Pilot auch eine Haftpflichtversicherung für sein unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) vorweisen kann.

Wie hoch darf ich die Drohne fliegen?

In Österreich ist es erlaubt, mit einer Drohne der OPEN Kategorie bis zu einer Höhe von 120 Metern zu fliegen.

Gibt es ein Mindestalter zur Benutzung einer Drohne?

In Österreich ist es per Gesetz vorgeschrieben, dass nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, sich als Drohnen-Betreiber registrieren dürfen.