Wer ist ✈️ Betreiber einer Drohne in Österreich?

Wer ist der „Betreiber“ einer Drohne in Österreich?

In Österreich ist der Betreiber einer Drohne (UAS Operator) diejenige Person oder Firma, die die Verantwortung für den Flugbetrieb übernimmt.

Wichtige Unterscheidung:

  • Der Pilot (Fernpilot): Die Person, die die Fernsteuerung in der Hand hält.
  • Der Betreiber: Die Person/Firma, der die Drohne gehört oder die den Einsatz organisiert (z. B. der Chef einer Dachdeckerfirma oder der private Eigentümer).

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Drohne registriert ist und eine gültige Versicherung besteht.

Pflichten des Drohnenbetreibers in Österreich

Ein Drohnenbetreiber muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben der EU-Verordnung und des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) eingehalten werden.

1. Registrierungspflicht (Operator Registration)

Betreiber müssen sich auf dronespace.at (Austro Control) registrieren, wenn sie eine Drohne betreiben, die:

  • über 250 Gramm wiegt ODER
  • eine Kamera (bzw. Sensor für personenbezogene Daten) hat (gilt auch für <250g!).

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Betreiber-Nummer (e-ID). Diese Nummer müssen Sie auf allen Ihren Drohnen gut lesbar anbringen.

Update zur Kennzeichnung: Anders als früher (vor 2021) ist heute keine feuerfeste Plakette mehr zwingend vorgeschrieben. Ein gut lesbarer Aufkleber oder Schriftzug reicht aus.

2. Versicherungspflicht (Haftung)

Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

  • Gefährdungshaftung: Die Versicherung muss auch zahlen, wenn den Piloten kein Verschulden trifft (z. B. technischer Defekt).
  • Deckungssumme: Mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 1 Mio. Euro).
  • Gültigkeit: Ohne Versicherungsnachweis ist keine Registrierung als Betreiber möglich.
Empfehlung für Betreiber:
Die DMO bietet Tarife, bei denen der Betreiber (Sie) versichert ist. Damit sind alle Drohnen in Ihrem Besitz automatisch abgedeckt, ohne dass Sie jede neue Drohne einzeln der Versicherung melden müssen.

Unterschied: Betreiber-ID vs. Fernpiloten-ID

  • Betreiber-ID (e-ID): Hängt am „Halter“. Diese Nummer klebt auf der Drohne. Sie ist wie das „Kennzeichen“ beim Auto.
  • Fernpiloten-ID: Hängt am „Piloten“. Diese Nummer steht auf dem Drohnenführerschein (Kompetenznachweis). Sie wird nicht auf die Drohne geklebt.

Irrtum „Gewerbliche Bewilligung“

Ein häufiges Missverständnis betrifft gewerbliche Flüge.

Aktuelle Rechtslage: In der Kategorie OPEN wird nicht mehr zwischen Freizeit und Gewerbe unterschieden.

  • Ein Fotograf kann gewerbliche Luftaufnahmen machen, ohne eine spezielle „Betriebsbewilligung“ zu benötigen, solange er die Regeln der offenen Kategorie einhält (Sichtflug, max. 120m Höhe, Abstände zu Menschen).
  • Eine Bewilligung (Kategorie Specific) ist nur nötig, wenn das Risiko steigt (z. B. Flug außerhalb der Sichtweite oder mit schweren Drohnen mitten in der Stadt).

Wo darf der Betreiber fliegen lassen?

Der Betreiber muss sicherstellen, dass seine Piloten die Flugverbotszonen kennen.

  • Flughäfen: In Kontrollzonen ist Vorsicht geboten. Nutzen Sie die Dronespace App der Austro Control, um zu prüfen, ob Sie eine Freigabe brauchen (oft nicht nötig für Drohnen <250g bis 30m Höhe).
  • Privatsphäre & Menschenmengen: Der Überflug von Menschenansammlungen ist in der offenen Kategorie verboten.

Fazit

Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung. Sorgen Sie für eine korrekte Registrierung (dronespace.at), kleben Sie die e-ID auf die Drohne und schließen Sie eine gesetzeskonforme Versicherung (wie DMO) ab. Wenn diese Basis stimmt, dürfen Sie in der Kategorie OPEN auch gewerblich starten, ohne bürokratische Hürden.