In Österreich ist der Betreiber einer Drohne die natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für den Betrieb einer oder mehrerer Drohnen übernimmt. Der Betreiber muss nicht der Pilot sein, sondern kann auch die Person oder Organisation sein, die den Einsatz der Drohne organisiert und sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Betreiber ist verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, darunter die Registrierung bei der zuständigen Behörde und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet es, ein Drohnenbetreiber in Österreich zu sein?
Ein Drohnenbetreiber in Österreich ist für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Gesetze verantwortlich, die den sicheren Betrieb von Drohnen gewährleisten sollen. Dies umfasst die Registrierung der Drohne bei der Austro Control und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um mögliche Schäden abzudecken, die durch den Drohnenbetrieb entstehen könnten.
Registrierungspflicht
In Österreich müssen sich Drohnenbetreiber gemäß den Vorschriften der Austro Control registrieren, wenn die Drohne ein Gewicht von mehr als 250 Gramm hat oder mit einer Kamera ausgestattet ist, die personenbezogene Daten erfassen kann. Diese Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal der Austro Control, wo der Betreiber eine Betreiber-ID erhält, die auf der Drohne sichtbar angebracht werden muss. Die Betreiber-ID dient dazu, den Drohnenbetreiber im Falle eines Zwischenfalls oder einer Kontrolle identifizieren zu können.
Versicherungspflicht
In Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Drohnenbetreiber eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können. Die Versicherungspflicht gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Drohnenflüge und ist unabhängig vom Gewicht der Drohne. Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken, die durch Unfälle oder Schäden verursacht werden können.
Unterschiede zwischen Betreiber-ID und Fernpiloten-ID
In Österreich gibt es zwei wesentliche Identifikationsnummern, die für den Betrieb von Drohnen relevant sind: die Betreiber-ID und die Fernpiloten-ID.
- Betreiber-ID: Diese wird dem Drohnenbetreiber zugeordnet und muss auf jeder Drohne angebracht werden, die vom Betreiber genutzt wird. Sie ermöglicht die Identifikation des Betreibers und stellt sicher, dass die Drohne nur von autorisierten Personen geflogen wird.
- Fernpiloten-ID: Diese ID wird an die Person vergeben, die die Drohne tatsächlich steuert. Sie ist auf dem Drohnenführerschein (Kompetenznachweis) vermerkt und muss nicht auf der Drohne selbst angebracht werden. Die Fernpiloten-ID dient dazu, den Piloten der Drohne zu identifizieren, was besonders in Situationen wichtig ist, in denen mehrere Personen innerhalb eines Unternehmens Drohnen fliegen.
Relevante Vorschriften und Gesetze
Der Betrieb von Drohnen in Österreich ist durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt, die sicherstellen sollen, dass der Einsatz von Drohnen sicher und verantwortungsbewusst erfolgt:
- Flugbeschränkungen und Lufträume: In Österreich dürfen Drohnen nicht in der Nähe von Flughäfen oder in kontrollierten Lufträumen ohne vorherige Genehmigung durch die Austro Control betrieben werden. Innerhalb eines Sicherheitsabstands von 1 Kilometer um Flughäfen ist der Betrieb von Drohnen generell untersagt, es sei denn, es liegt eine spezifische Erlaubnis vor.
- Maximale Flughöhe und Sichtweite: Drohnen dürfen in Österreich in der Regel bis zu einer maximalen Höhe von 120 Metern über dem Boden fliegen. Der Betrieb muss immer in direkter Sichtweite des Piloten erfolgen. Dies bedeutet, dass technische Hilfsmittel wie Ferngläser oder On-Board-Kameras nicht als Sichtweite zählen.
- Gewerbliche Nutzung: Für den gewerblichen Betrieb von Drohnen ist eine Betriebsbewilligung erforderlich, die von der Austro Control erteilt wird. Diese Genehmigung ist notwendig, wenn Drohnen für kommerzielle Zwecke, wie zum Beispiel für Filmaufnahmen oder Vermessungen, genutzt werden sollen. Die Betriebsbewilligung muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden und setzt eine gültige Haftpflichtversicherung voraus.
- Verbotene Zonen und Bereiche: Der Betrieb von Drohnen ist über Menschenmengen, militärischen Anlagen, Kraftwerken und anderen sensiblen Infrastrukturen verboten. In Naturschutzgebieten und über privaten Grundstücken darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung geflogen werden.
Praktische Schritte zur Einhaltung der Vorschriften
- Registrierung bei der Austro Control: Die Registrierung erfolgt online über das Austro Control-Portal. Hierbei müssen persönliche Informationen und ein gültiger Identitätsnachweis eingereicht werden. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Betreiber-ID ausgestellt.
- Anbringen der Betreiber-ID auf der Drohne: Die Betreiber-ID muss gut sichtbar auf jeder Drohne angebracht werden, die der Betreiber verwendet. Die Kennzeichnung kann durch eine feuerfeste Plakette oder eine andere dauerhafte Methode erfolgen.
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor dem ersten Flug der Drohne abgeschlossen werden. Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne verursacht werden könnten.
Zusammenfassung und Bedeutung der Vorschriften
Der Betreiber einer Drohne in Österreich trägt eine erhebliche Verantwortung, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit im Luftraum gewährleistet ist. Die Einhaltung dieser Regeln schützt nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch den Betreiber selbst vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.