Drohne Verloren ✈️ Wann zahlt meine Versicherung?

Drohne verloren oder abgestürzt ✈️ Wer zahlt in Österreich?

In Österreich ist der Verlust einer Drohne ärgerlich, aber ein Personenschaden kann existenzbedrohend sein. Es ist daher entscheidend, zwischen zwei Versicherungsarten zu unterscheiden:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (zahlt Schäden an anderen).
  • Die freiwillige Kaskoversicherung (zahlt Schäden an Ihrer eigenen Drohne).

Die DMO (Deutsche Modellsport Organisation) konzentriert sich voll auf den gesetzlichen Pflicht-Schutz (Haftpflicht) und bietet diesen besonders günstig an. Hier erfahren Sie, wann welche Versicherung greift.


1. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung (Gesetzliche Pflicht)

Gemäß § 123 Luftfahrtgesetz (LFG) muss jede Drohne (mit Kamera oder >250g) in Österreich haftpflichtversichert sein. Diese Versicherung ist Ihr wichtigster Schutzschirm.

✔️ Was die DMO Haftpflicht bezahlt:

  • Personenschäden: Wenn Ihre Drohne (auch durch Windböe oder technischen Defekt!) einen Passanten verletzt.
  • Sachschäden: Wenn die Drohne ein fremdes Auto oder Dach beschädigt.
  • Gefährdungshaftung: Sie zahlt auch, wenn Sie als Pilot keine Schuld am Absturz haben.
❌ Was die Haftpflicht NICHT bezahlt:

  • Den Schaden an Ihrer eigenen Drohne (Eigenschaden).
  • Den Verlust der Drohne (Fly-Away).

Unsere Empfehlung für den Pflicht-Schutz

Die DMO bietet Tarife, die exakt auf die österreichischen Gesetze (750.000 SZR Bestätigung) zugeschnitten sind:

  • Erwachsene: ab 39,96 € / Jahr (3 Mio. € Deckung)
  • Familie/Partner: ab 51,96 € / Jahr (beide Partner versichert)
  • Gewerbe (UAV Pilot): ab 168,00 € / Jahr

2. Die Drohnen-Kaskoversicherung (Freiwillig)

Für den Schaden am eigenen Gerät benötigen Sie eine Kaskoversicherung. Die DMO bietet diese nicht an, da der Fokus auf günstigen Pflichtversicherungen liegt.

Wann greift eine Kasko in Österreich?

  • Bruchschäden: Drohne stürzt ab und ist kaputt.
  • Diebstahl: Drohne wird aus dem verschlossenen Auto gestohlen (Polizeianzeige nötig).
  • Elektronikschäden: Kurzschluss durch Wasser (oft nur nach Bergung!).

⚠️ Wichtiger Hinweis zum „Verlieren“:
Viele Piloten glauben, die Kasko zahlt, wenn die Drohne einfach „wegfliegt“ (Fly-Away) und nicht mehr auffindbar ist. Das ist oft falsch! Viele Versicherer zahlen nur, wenn das Wrack geborgen wird, um einen technischen Defekt nachzuweisen. Prüfen Sie das Kleingedruckte anderer Anbieter genau.


Strategie: Erst Pflicht, dann Kür

Viele Piloten entscheiden sich bewusst gegen eine teure Kasko und investieren lieber in eine sehr gute Haftpflicht.

Der Grund:

  • Ein Eigenschaden (z. B. DJI Mini kaputt) kostet Sie ca. 400–800 Euro. Das ist ärgerlich, aber verschmerzbar.
  • Ein Haftpflichtschaden (Person verletzt) kann Millionen kosten und Ihre Existenz ruinieren.

Was tun im Schadensfall? (Checkliste)

  1. Sicherheit: Kümmern Sie sich zuerst um verletzte Personen (Erste Hilfe).
  2. Meldung: Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Haftpflichtversicherung (z. B. DMO).
  3. Dokumentation: Machen Sie Fotos vom Schaden und notieren Sie Zeugen.
  4. Bergung: Versuchen Sie bei einem Absturz (auch im Wasser), das Wrack zu bergen. Es ist oft Beweismittel.
  5. Diebstahl: Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei.

Fazit: Die DMO sichert das Wichtigste ab

In Österreich ist die Haftpflicht das Fundament. Hier bietet die DMO mit Tarifen ab ca. 40 € und 0 € Selbstbehalt ein unschlagbares Paket.

Eine Kasko für Eigenschäden ist optional. Überlegen Sie, ob sich die hohen Kasko-Prämien (oft 100 €+ pro Jahr) für eine Drohne lohnen, die nach 2 Jahren technisch veraltet ist. Den gesetzlich geforderten Schutz erhalten Sie bei der DMO.

Stand: 12/2025. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision.