In Österreich sind die Regeln für das Fliegen von Octocoptern und anderen Drohnen seit dem 31. Dezember 2020 durch die EU-Drohnenverordnung klar geregelt. Diese Verordnung sorgt für eine einheitliche Handhabung des Drohnenbetriebs innerhalb der EU, wobei die nationalen Behörden in Österreich, wie die Austro Control, zusätzliche Bestimmungen umsetzen können.
Kategorisierung von Drohnenflügen
Drohnenflüge werden in drei Hauptkategorien eingeteilt:
- Open Category (Offene Kategorie): Diese Kategorie umfasst den Großteil der Freizeitflüge und Drohnen unter 25 kg, die unter sicheren Bedingungen, wie zum Beispiel nicht über Menschenansammlungen und in Sichtweite des Piloten, betrieben werden. Für diese Flüge ist keine spezielle Genehmigung erforderlich, aber eine Registrierung des Drohnenbetreibers ist notwendig, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder eine Kamera an Bord hat.
- Specific Category (Spezifische Kategorie): Diese Kategorie ist für Flüge, die ein höheres Risiko darstellen, wie zum Beispiel Flüge in der Nähe von Menschenmengen oder in kontrollierten Lufträumen. Solche Flüge benötigen eine behördliche Genehmigung und eine genaue Risikoanalyse.
- Certified Category (Zertifizierte Kategorie): Diese Kategorie ist für den Einsatz von Drohnen in besonders risikoreichen Szenarien vorgesehen, wie etwa in der kommerziellen Luftfahrt oder bei Transportflügen in städtischen Gebieten. Aktuell sind die spezifischen Anforderungen für diese Kategorie noch nicht vollständig definiert, aber eine Genehmigung wird benötigt, sobald die Richtlinien vollständig umgesetzt sind.
Registrierung und Führerscheinpflicht
In Österreich müssen sich alle Drohnenbetreiber registrieren, wenn ihre Drohne ein Gewicht von mehr als 250 Gramm aufweist oder eine Kamera enthält. Diese Registrierung ist verpflichtend und muss online erfolgen. Darüber hinaus ist für das Fliegen von Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm ein Drohnenführerschein erforderlich. Dieser kann durch einen Online-Kurs und eine anschließende Prüfung erworben werden. Drohnen in der Kategorie „open“ benötigen unter normalen Umständen keine spezifische Bewilligung, es sei denn, die Einsatzbedingungen weichen von den Standards ab.
Datenschutz und Privatsphäre
Beim Einsatz von Octocoptern in Österreich sind nicht nur flugrechtliche Vorschriften zu beachten, sondern auch Datenschutzgesetze. Wenn eine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist und Bildmaterial aufnimmt, auf dem Personen erkennbar oder identifizierbar sind, muss der Drohnenbetreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen über die Erhebung ihrer Daten informiert werden müssen, und eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung dieser Daten vorliegen muss. Wenn die Aufnahmen für private Zwecke verwendet werden und nicht veröffentlicht werden, kann unter Umständen eine Ausnahme gelten, die sogenannte „Haushaltsausnahme“. Diese Ausnahmeregelung greift jedoch nicht, wenn die Aufnahmen öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise über soziale Medien. Dann sind alle Datenschutzbestimmungen vollumfänglich zu beachten.
Wichtige Tipps für Drohnenbetreiber in Österreich
Bevor Sie Ihren Octocopter in Österreich fliegen lassen, ist es wichtig, sich mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen. Dies umfasst sowohl die flugrechtlichen Bestimmungen als auch die Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre. Nutzen Sie offizielle Apps wie „Dronespace“ und Websites wie die der Austro Control, um Informationen über Flugverbotszonen und andere spezifische Regeln zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Drohne ordnungsgemäß registriert ist und alle notwendigen Kennzeichnungen trägt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu hohen Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Durch die Einhaltung dieser Richtlinien stellen Sie sicher, dass Ihre Flüge sicher und im Einklang mit den österreichischen und EU-Vorschriften durchgeführt werden.