Darf ich mit meiner Drohne über Menschenansammlungen fliegen?
In Österreich und der gesamten EU gelten strenge Regeln zum Schutz von Personen. Die wichtigste Grundregel vorab: In der für Hobby-Piloten relevanten Kategorie OPEN ist der Flug über Menschenansammlungen strikt verboten – und zwar unabhängig vom Gewicht der Drohne!
Was genau ist eine „Menschenansammlung“?
Laut Definition der EASA und Austro Control spricht man von einer Menschenansammlung, wenn Personen so dicht beieinander stehen, dass es für eine einzelne Person schwierig wäre, sich frei zu bewegen oder der drohenden Gefahr (einer abstürzenden Drohne) schnell auszuweichen.
Typische Beispiele:
- Konzerte, Festivals und Sportveranstaltungen.
- Gut besuchte Strände oder Liegewiesen.
- Volle Einkaufsstraßen oder Märkte.
- Warteschlangen (z. B. vor dem Skilift).
Viele Piloten glauben, mit einer Mini-Drohne (unter 250g / C0) dürfe man überall fliegen. Das ist falsch! Zwar dürfen C0-Drohnen über einzelne unbeteiligte Personen fliegen (was man vermeiden sollte), aber der Überflug von Menschenansammlungen ist auch für diese Leichtgewichte in der Kategorie OPEN verboten.
Die Regelungen nach Kategorien
1. Kategorie OPEN (Hobby & Standard-Gewerbe)
- Verbot: Kein Flug über Menschenansammlungen.
- Abstände: Je nach Drohnenklasse (C0 bis C4) müssen unterschiedliche Abstände zu unbeteiligten Einzelpersonen eingehalten werden (siehe Unterkategorien A1, A2, A3).
2. Kategorie SPECIFIC (Profis)
Wer legal über Menschenansammlungen fliegen will (z. B. TV-Übertragung eines Skirennens oder Konzert-Aufnahmen), muss die Kategorie OPEN verlassen.
- Voraussetzung: Betriebsbewilligung der Austro Control (SORA) oder LUC-Zertifikat.
- Sicherheit: Es sind umfangreiche Sicherheitskonzepte nötig (z. B. zertifizierte Drohnen, Fallschirmsysteme, abgesperrte Bereiche).
Datenschutz und Privatsphäre
Selbst wenn Sie weit genug entfernt fliegen, greift in Österreich der Datenschutz. Das gezielte Filmen von Personen ohne deren Einwilligung ist unzulässig, wenn diese identifizierbar sind (Recht am eigenen Bild). Auch die „Haushaltsausnahme“ (rein private Nutzung) greift bei der Veröffentlichung im Internet (Social Media) nicht mehr.
Risiko & Versicherung
Ein Absturz über einer Menschenmenge ist das Worst-Case-Szenario für jeden Piloten.
Wichtig: Wenn Sie in der Kategorie OPEN illegal über einer Menschenmenge fliegen und einen Schaden verursachen, wird Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden zwar zunächst decken (Opferschutz), kann Sie aber wegen Obliegenheitsverletzung (Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften) in Regress nehmen. Sie zahlen den Schaden dann am Ende selbst!
Achten Sie auf eine Versicherung, die auch bei „leichter Fahrlässigkeit“ schützt und hohe Deckungssummen bietet (Personenschäden können Millionen kosten). Die DMO Tarife erfüllen alle österreichischen Standards.
Sanktionen
Verstöße gegen das Überflugverbot werden von der Austro Control streng geahndet. Der Strafrahmen für Verwaltungsübertretungen nach dem Luftfahrtgesetz reicht bis zu 22.000 Euro. Zudem kann der Drohnenführerschein entzogen werden.
Fazit
Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig! Wenn Sie professionelle Aufnahmen von Events benötigen, beantragen Sie eine Genehmigung in der Kategorie Specific oder beauftragen Sie einen lizenzierten Dienstleister. In der Kategorie Open gilt: Safety first – Abstand halten.