
Um Drohnen sicher und gesetzeskonform in der spezifischen Kategorie zu betreiben, benötigen Drohnenpiloten in Österreich das Fernpilotenzeugnis STS. Diese Zertifizierung ist notwendig für komplexere Drohneneinsätze, die über die offenen Kategorien (A1, A2, A3) hinausgehen, wie z.B. Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder in städtischen Gebieten (unter Einhaltung der entsprechenden Geozonen wie LO-R).
Voraussetzungen und Zertifizierungen
Bevor Sie das Fernpilotenzeugnis STS erhalten können, müssen Sie zunächst den EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erwerben:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3: Dieser Nachweis ist für alle Drohnenbetreiber verpflichtend, die Drohnen in den Kategorien A1 und A3 fliegen möchten (z.B. Drohnen ab 250g). Der Kurs und die Prüfung werden von der Austro Control auf dronespace.at online angeboten. Die Schulung behandelt grundlegende Themen wie Luftrecht, Sicherheit und Datenschutz.
- EU-Fernpilotenzeugnis A2: Dieses Zertifikat ist erforderlich für Einsätze, die näher an Menschen oder in dicht besiedelten Gebieten stattfinden. Die Prüfung kann entweder als Präsenzprüfung direkt bei der Austro Control oder online bei zertifizierten Stellen abgelegt werden.
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Der Zertifizierungsprozess
- Theoretische Schulung und Prüfung: Die Schulung deckt alle notwendigen Themen ab, die für den Betrieb in spezifischen Einsatzszenarien erforderlich sind. Die Prüfung erfolgt je nach Anbieter online oder bei der Behörde.
- Praktische Schulung: Neben der Theorie müssen Piloten eine praktische Schulung absolvieren, um sicherzustellen, dass sie die Drohne unter verschiedenen Bedingungen sicher steuern können. Die Schulung muss bei einer anerkannten Prüfstelle (Recognised Entity) durchgeführt werden.
- Registrierung und Gebühren: Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist obligatorisch. Die Registrierung erfolgt über das Dronespace-Portal der Austro Control, kostet 32,40 Euro (Stand: 2024) und ist drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die Registrierung erneuert werden.
Rechtliche Anforderungen und Konsequenzen
Das Fliegen ohne gültigen Drohnenführerschein oder das Nichteinhalten der spezifischen Betriebsanforderungen kann in Österreich zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen, die gemäß § 169 Luftfahrtgesetz (LFG) bis zu 22.000 Euro betragen können.
🇦🇹 Wichtig für Österreich: Die Versicherungspflicht
Neben dem Führerschein ist eine gesetzeskonforme Haftpflichtversicherung zwingend. Achtung: Viele ausländische Tarife decken die in Österreich geforderten 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) gemäß § 148 LFG nicht korrekt ab.
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Fazit
Das Fernpilotenzeugnis STS ist für Drohnenpiloten in Österreich, die in komplexen Szenarien operieren möchten, unerlässlich. Die richtige Vorbereitung und das Verständnis der Anforderungen sind entscheidend, um sicher und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu fliegen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Austro Control Website.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Preise und gesetzliche Bestimmungen können sich ändern (Stand: Dezember 2025). Links zu Anbietern können Affiliate-Kennungen enthalten.