Was bedeutet BVLOS (Beyond Visual Line of Sight)?
Der Begriff BVLOS steht für „Beyond Visual Line of Sight“ und bezeichnet den Drohnenbetrieb außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten. Im Gegensatz zum Standard-Szenario VLOS (Visual Line of Sight), bei dem Sie die Drohne jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können müssen, fliegt die Drohne bei BVLOS so weit weg (oder hinter Hindernisse), dass der Pilot sie visuell nicht mehr überwachen kann.
BVLOS-Flüge sind in der Kategorie OPEN („Offen“) strikt verboten!
Sie dürfen BVLOS nur in der Kategorie SPECIFIC betreiben. Das erfordert zwingend eine Betriebsbewilligung der Austro Control oder eine Betriebserklärung nach einem Standardszenario (STS). Wer ohne diese Genehmigung BVLOS fliegt, riskiert hohe Strafen und den Verlust des Versicherungsschutzes.
Wann ist BVLOS sinnvoll?
BVLOS ist der Schlüssel für industrielle und kommerzielle Anwendungen, die über den Hobby-Bereich hinausgehen:
- Infrastruktur-Inspektion: Abfliegen von kilometerlangen Stromleitungen oder Pipelines.
- Landwirtschaft: Überwachung großer Felder (Smart Farming).
- BOS-Einsätze: Personensuche durch Feuerwehr oder Bergrettung in unwegsamem Gelände.
- Logistik: Lieferdrohnen, die Pakete über größere Distanzen transportieren.
Rechtliche Voraussetzungen in Österreich
Da BVLOS-Flüge ein erhöhtes Risiko (Kollision mit anderen Luftfahrzeugen) bergen, sind die Hürden hoch. Der Betrieb fällt in die Kategorie Specific.
Mögliche Wege zur Genehmigung:
- STS-02 (Standardszenario): Für BVLOS über kontrolliertem Bodenbereich in dünn besiedelter Umgebung. Erfordert zwingend eine Drohne der Klasse C6.
- PDRA (Pre-Defined Risk Assessment): Vordefinierte Risikoanalysen (z. B. PDRA-G01/G02) für Betreiber, die keine C6-Drohne haben. Erfordert eine Bewilligung der Austro Control.
- SORA (Individuell): Für komplexe Missionen muss eine vollständige Risikobewertung (Specific Operations Risk Assessment) erstellt werden.
Technische & Personelle Anforderungen
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen oft folgende Sicherheitsnetze nachgewiesen werden:
- Luftraumbeobachter (Airspace Observers): Personen, die den Luftraum überwachen und den Piloten per Funk warnen, wenn sich ein Flugzeug nähert (oft nötig, wenn kein Radar vorhanden ist).
- Detect & Avoid Systeme: Technik, die Hindernisse automatisch erkennt.
- Kommunikation: Ausfallsichere C2-Link-Verbindung (Command & Control).
Versicherung für BVLOS: Standard reicht nicht!
Die meisten herkömmlichen Drohnen-Haftpflichtversicherungen decken nur die Kategorie OPEN (Sichtflug) ab. Sobald Sie BVLOS fliegen, greift der Standard-Schutz nicht mehr.
Die Lösung für Gewerbetreibende:
Sie benötigen einen Tarif, der explizit die Kategorie Specific einschließt. Die DMO bietet hierfür spezielle Gewerbetarife an.
Die gewerblichen Tarife der DMO (ab Tarif „UAV Pilot“ oder „UAV Spezial“) decken den Betrieb in der Kategorie Specific ab, sofern Sie über die entsprechende behördliche Erlaubnis (Bewilligung/STS-Erklärung) verfügen.
- Erfüllt die erhöhten Anforderungen der Austro Control.
- Deckungssummen bis 10 Mio. € wählbar.
Fazit
BVLOS ist die Zukunft der kommerziellen Drohnennutzung, aber regulatorisch anspruchsvoll. Starten Sie niemals einen BVLOS-Flug ohne genehmigtes Betriebskonzept (SORA/PDRA) und ohne eine Versicherungspolizze, die den „Betrieb in der Kategorie Specific“ schriftlich bestätigt.