Die Delair UX11 ist eine hochentwickelte Drohne, die für anspruchsvolle professionelle Einsätze wie Vermessung und Kartografie konzipiert wurde. Mit den aktualisierten Drohnenregelungen 2025 in Österreich ist es essenziell, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen, um sicher und konform fliegen zu können. In diesem Artikel finden Sie umfassende Informationen zu den technischen Spezifikationen der Delair UX11 sowie zu den geltenden rechtlichen Anforderungen und Pflichten.
Was zeichnet die Delair UX11 in Österreich aus?
Technische Spezifikationen der Delair UX11
- Gewicht: 1,5 kg (inklusive Nutzlast)
- Flugzeit: Bis zu 59 Minuten
- Flugreichweite: Bis zu 50 km
- Kamera: Hochauflösende RGB-Kamera für detaillierte Bild- und Datenerfassung
- Kommunikationssystem: 3G/4G-Unterstützung für Echtzeitdatenübermittlung
- Sicherheitsfunktionen: BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) und Geofencing
Welche Vorschriften gelten in Österreich 2025 für die Delair UX11?
Einordnung gemäß EU-Regularien
Die Drohnengesetzgebung in der EU, die auch in Österreich gilt, kategorisiert Drohneneinsätze wie folgt:
- Offene Kategorie: Für Flüge mit geringem Risiko, z. B. in den Unterkategorien A1, A2 oder A3.
- Spezifische Kategorie: Für mittleres Risiko, erfordert eine behördliche Genehmigung.
- Zertifizierte Kategorie: Für hohe Risiken, z. B. Transport von Gefahrgut oder Passagieren.
Einordnung der Delair UX11
- Die Delair UX11 wird in die C2-Kategorie (unter 4 kg) eingestuft.
- Eine elektronische Identifikationsnummer (eID) ist für den Betrieb zwingend erforderlich.
Welche Schulungen und Zertifikate werden benötigt?
EU-Kompetenznachweise für Drohnenpiloten
- Kleiner Drohnenführerschein: Erforderlich für Flüge in den Kategorien A1 und A3.
- Großer Drohnenführerschein (A2): Notwendig für Flüge, die näher an Menschen durchgeführt werden.
Um die A2-Lizenz zu erwerben, empfehlen wir Eudrohnenpruefung.de. Hier erhalten Sie eine kostengünstige und effiziente Möglichkeit, Ihre Schulung und Prüfung abzuschließen.
Haftpflichtversicherung und Tarife
Pflichtversicherung für die Delair UX11
In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen mit einem Startgewicht von über 250 g gesetzlich vorgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist eine Haftpflichtversicherung für die Delair UX11 notwendig?
Ja, in Österreich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen mit einem Gewicht über 250 g obligatorisch.
Welche Lizenz wird für die Delair UX11 benötigt?
Für Flüge in der A2-Kategorie wird der große Drohnenführerschein (A2) verlangt.
Wo kann ich die A2-Lizenz absolvieren?
Wir empfehlen die Schulung bei Eudrohnenpruefung.de, um die A2-Lizenz einfach und kostengünstig zu erwerben.