Drohnen-Plaketten ✈️ Feuerfestigkeit nicht nötig

Laut den aktuellen Vorschriften in Österreich ist es nicht notwendig, dass Kennzeichnungsplaketten für Drohnen feuerfest sind. Eine solche Anforderung ist in den Regularien nicht vorgesehen und daher nicht verpflichtend.

Kennzeichnungspflicht für Drohnen in Österreich

Auch ohne die Notwendigkeit feuerfester Plaketten bleibt die Kennzeichnungspflicht für Drohnen in Österreich bestehen. Betreiber sind verpflichtet, ihre Drohnen mit einer gut sichtbaren und dauerhaften Plakette zu versehen. Diese muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Den vollständigen Namen des Drohnenbetreibers
  • Die aktuelle Anschrift des Betreibers

Die Kennzeichnung dient der Rückverfolgbarkeit und trägt zur Sicherheit im österreichischen Luftraum bei.

Geeignete Materialien für Drohnen-Plaketten

Obwohl keine Feuerfestigkeit erforderlich ist, sollten Betreiber auf langlebige und robuste Materialien setzen. Besonders Aluminium eignet sich hervorragend, da es leicht, wetterbeständig und einfach anzubringen ist. Solche Plaketten sind in der Regel selbstklebend und speziell für Drohnen konzipiert.

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Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber in Österreich

Neben der Kennzeichnungspflicht ist es für Drohnenbetreiber in Österreich notwendig, sich bei Austro Control zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Betreiber-ID (e-ID) ausgestellt, die ebenfalls auf der Drohne angebracht werden muss.

Wichtige Zusammenfassung

  • Es besteht keine Pflicht, Drohnen-Plaketten feuerfest zu gestalten.
  • Kennzeichnungspflicht bleibt bestehen, inklusive Name und Adresse des Betreibers.
  • Registrierung bei Austro Control sowie das Anbringen der Betreiber-ID ist vorgeschrieben.

Die Einhaltung dieser Vorgaben sorgt dafür, dass Ihre Drohne alle gesetzlichen Anforderungen in Österreich erfüllt und für einen sicheren Betrieb im Luftraum zugelassen ist.