Sind Drohnen-Plaketten in Österreich Pflicht?

Ja, in Österreich ist das Anbringen einer Drohnen-Kennzeichnung verpflichtend. Gemäß der seit dem 31. Dezember 2020 geltenden EU-Drohnenverordnung müssen Drohnen mit der Registrierungsnummer des Betreibers (e-ID) gekennzeichnet werden. Diese Maßnahme dient der eindeutigen Identifizierung und erhöht die Sicherheit im Luftraum.
Wer muss eine Drohnen-Plakette anbringen?
Die Kennzeichnungspflicht betrifft nahezu alle Drohnenpiloten, da die Registrierungspflicht sehr weitreichend ist. Dies umfasst:
- Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht.
- Drohnen unter 250 Gramm, wenn diese:
- mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kamera) ausgestattet sind, oder
- kein Spielzeug gemäß EU-Richtlinie 2009/48/EG sind (z. B. High-Speed Selbstbauten).
Anforderungen an die Drohnen-Plakette
Die EU-Verordnung schreibt keine „feuerfeste“ Plakette mehr vor (anders als früher), verlangt aber Dauerhaftigkeit:
- Lesbarkeit: Die Nummer muss ohne Hilfsmittel lesbar sein.
- Dauerhaftigkeit: Die Kennzeichnung muss witterungsbeständig sein (kein einfacher Papiersticker).
- Inhalt: Es muss zwingend die Betreiber-e-ID (z. B. AUT…) angebracht werden. Name und Adresse sind optional.
Ihre e-ID enthält am Ende drei „geheime“ Stellen (nach dem Bindestrich). Diese dürfen niemals auf der Drohne stehen, um Missbrauch zu verhindern!
Schritte zur Erlangung der Nummer und Anbringung
- Versicherung abschließen: Voraussetzung für Schritt 2 ist eine gültige Polizze (min. 750.000 SZR Deckung).
- Registrierung: Registrieren Sie sich als Betreiber (nicht die einzelne Drohne!) auf dronespace.at (Austro Control). Kosten: ca. 32 €.
- Plakette erstellen: Nutzen Sie die erhaltene e-ID für die Gravur.
- Anbringung: Kleben Sie die Plakette gut sichtbar auf die Drohne (nicht auf Sensoren/GPS).
💡 Empfehlung: Nano-Kennzeichen
Für hochwertige Drohnen-Plaketten empfiehlt sich der Anbieter Schilder Schreiber. Besonders die kleinen „Nano-Labels“ sind ideal für Drohnen wie DJI Mini oder Air.
Weitere gesetzliche Pflichten (Achtung Falle!)
1. Die Versicherungspflicht (§ 148 LFG)
In Österreich ist der Abschluss einer speziellen Luftfahrzeughaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Private Haftpflichtversicherungen decken dies meist nicht ab.
Viele Tarife aus Deutschland (z. B. NV, HDI, Helden) stellen oft nicht die für Österreich zwingend notwendige Bestätigung über 750.000 SZR aus. Ohne dieses Dokument wird Ihre Registrierung bei der Austro Control abgelehnt.
Unsere Empfehlung für Österreich: Nutzen Sie die DMO (Deutsche Modellsport Organisation). Diese garantiert die Österreich-Konformität.
2. Der Drohnenführerschein
Für Drohnen ab 250g ist fast immer ein Kompetenznachweis erforderlich. Der „kleine“ Drohnenführerschein (A1/A3) kann oft online absolviert werden. Für die Kategorie A2 (näher an Menschen) ist eine Prüfung bei einer benannten Stelle nötig.
✈️ Tipp: Drohnenführerschein online
Der Anbieter Drone Class bietet anerkannte EASA-Schulungen (gültig in AT und EU) für den A2-Schein an. Ideal, wenn Sie flexibel lernen möchten.
Fazit
Die Anbringung einer Drohnen-Plakette ist in Österreich Pflicht. Sorgen Sie für eine lesbare Kennzeichnung (e-ID ohne Geheimzahl) und vor allem für eine LFG-konforme Versicherung, um teure Strafen zu vermeiden.
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