Was ist die CE-Kennzeichnung (bei Drohnen) in Österreich?

CE-Kennzeichnung & C-Klassen: Was Drohnen-Piloten in Österreich wissen müssen

Rund um die CE-Kennzeichnung und die neuen Drohnen-Klassen (C0 bis C6) herrscht bei vielen Piloten in Österreich Verunsicherung. Darf ich meine alte Drohne noch fliegen? Deckt die Versicherung auch Geräte ohne das neue C-Label ab? Wir bringen Licht ins Dunkel der EU-Drohnenverordnung und erklären, worauf Sie bei der Registrierung auf dronespace.at (Austro Control) achten müssen.

Der Unterschied: CE-Zeichen vs. C-Klassifizierung

Es ist wichtig, zwei Dinge zu unterscheiden:

  • Das allgemeine CE-Zeichen: Fast jedes elektronische Gerät in der EU muss dieses Siegel tragen (Elektromagnetische Verträglichkeit, Funkanlagenrichtlinie). Drohnen ohne dieses Basis-Siegel (z.B. Grauimporte aus China ohne EU-Zulassung) können in der Tat problematisch sein und sollten vermieden werden.
  • Die Drohnen-Klassen (C0, C1, C2 etc.): Seit 2024 müssen neue Drohnen, die in den Verkehr gebracht werden, eindeutig einer Klasse zugeordnet sein. Dies entscheidet darüber, ob Sie nahe an Menschen fliegen dürfen (A1) oder Abstand halten müssen (A3).

Darf ich eine Drohne ohne C-Kennzeichnung (Bestandsdrohne) fliegen?

Ja. Die Aussage, dass der Betrieb solcher Drohnen generell „illegal“ sei, ist falsch. Gemäß Artikel 20 der EU-Verordnung 2019/947 gelten für Bestandsdrohnen (Legacy Drones) folgende Übergangsregeln in der „Open Category“:

  • Unter 250g (z.B. alte DJI Mavic Mini): Darf wie eine Drohne der Klasse C0 in der Unterkategorie A1 geflogen werden (über Menschen möglich, aber nicht über Menschenansammlungen).
  • Über 250g (z.B. DJI Phantom, Mavic 2): Diese Drohnen rutschen meist in die Unterkategorie A3. Das bedeutet: Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.

Versicherungsschutz: Deckung auch ohne C-Label?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Drohnen ohne C-Klassifizierung nicht versicherbar seien. Das ist nicht korrekt. Die österreichische Gefährdungshaftung und die Versicherungspflicht nach dem Luftfahrtgesetz (LFG) gelten für den Halter, unabhängig vom Alter der Drohne.

Wichtig ist jedoch, dass die Polizze die spezifischen Anforderungen der Austro Control erfüllt.

Der richtige Versicherungsschutz für Österreich

Egal ob mit C-Label oder als Bestandsdrohne: Wer in Österreich fliegt, benötigt zwingend eine Versicherungsbestätigung über mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) gemäß § 148 LFG. Eine gewöhnliche Privathaftpflicht reicht hierfür meist nicht aus.

Vorsicht bei Tarif-Wahl: Viele deutsche Online-Tarife bieten diese spezifische Bestätigung für Österreich nicht an.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Muss ich meine Drohne nachrüsten lassen?
    In den meisten Fällen ist eine Nachzertifizierung (z.B. für die Mavic 3 Serie) möglich, aber nicht zwingend, wenn Sie bereit sind, unter den Einschränkungen der Kategorie A3 zu fliegen (für Drohnen >250g).
  • Brauche ich für eine Drohne < 250g eine Versicherung?
    Ja, in Österreich besteht Versicherungspflicht für jede Drohne, die mit einem Sensor (Kamera) ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann – unabhängig vom Gewicht. Dies gilt auch für Spielzeugdrohnen mit Kamera.
  • Was passiert ohne Versicherung?
    Das Fliegen ohne gültige Haftpflichtversicherung ist eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit hohen Geldstrafen geahndet wird. Zudem haften Sie im Schadensfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Fazit

Die CE-Kennzeichnung und die C-Klassen regeln, wie und wo Sie fliegen dürfen. Sie entscheiden aber nicht darüber, ob Sie versichert sein müssen. In Österreich ist der Versicherungsschutz mit 750.000 SZR Deckungssumme die Grundvoraussetzung für jeden Aufstieg. Prüfen Sie daher genau, ob Ihre Polizze diese Bestätigung (LFG § 148) enthält.

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