Die DJI Mini 3 und DJI Mini 3 Pro erfreuen sich aufgrund ihres leichten Gewichts von unter 250 Gramm großer Beliebtheit. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten in Österreich für diese Drohnen? Benötigt man einen Drohnenführerschein? Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Ist ein Drohnenführerschein für die DJI Mini 3 in Österreich notwendig?
Gemäß der EU-Drohnenverordnung benötigen Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm keinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Die DJI Mini 3 und Mini 3 Pro fallen daher in Österreich in dieselbe Kategorie und erfordern keinen Drohnenführerschein, solange sie privat und sicher betrieben werden.
Registrierungspflicht bei der Austro Control
Auch in Österreich ist keine Lizenz notwendig, aber die Registrierung bei der Austro Control ist Pflicht. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Betreiber eine elektronische Identifikationsnummer (eID), die gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss.
Ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich?
In Österreich schreibt das Luftfahrtgesetz eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen vor, unabhängig vom Gewicht. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen könnten. Ein Vergleich verschiedener Drohnenversicherungen hilft, den besten Tarif zu finden.
Empfehlung: Eudrohnenpruefung.de
Eudrohnenpruefung.de bietet eine günstige Möglichkeit, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu erwerben. Für nur 71 € erhalten Sie:
- Ein umfassendes Online-Training.
- Eine einfache Online-Prüfung auf Deutsch.
- Kostenlose Wiederholungsprüfungen.
Buchen Sie jetzt bei Eudrohnenpruefung.de und sichern Sie sich Ihr EU-Fernpilotenzeugnis A2!
Welche weiteren Regeln gelten für die DJI Mini 3 in Österreich?
- Flugverbotszonen: Halten Sie sich von Flughäfen, Naturschutzgebieten und Menschenansammlungen fern.
- Sicherheitsabstände: Wahren Sie ausreichende Abstände zu unbeteiligten Personen und privaten Grundstücken.
- Nachtflüge: Diese sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Zusammenfassung: Drohnenführerschein und DJI Mini 3 in Österreich
Für die DJI Mini 3 und Mini 3 Pro ist in Österreich kein Drohnenführerschein erforderlich. Eine Registrierung bei der Austro Control und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind jedoch Pflicht. Zudem sollten Sie sich über die geltenden Flugverbotszonen informieren.
Wichtige Hinweise zum Betrieb der DJI Mini 3 Pro in Österreich
Die DJI Mini 3 Pro darf maximal 120 Meter hoch fliegen. Flüge müssen immer in Sichtweite des Piloten (VLOS) erfolgen, mit folgenden Ausnahmen:
- Im Follow-Me-Modus darf die Drohne dem Piloten ohne Sichtkontakt folgen, solange der Abstand maximal 50 Meter beträgt.
- Ein Beobachter kann anstelle des Piloten die Drohne überwachen, z. B. bei FPV-Flügen.
Das Fliegen über Menschenmengen ist verboten, und die Privatsphäre anderer muss gewahrt bleiben.
Versicherung und Kennzeichnung
Betreiber in Österreich müssen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen und die Drohne mit einer EU-Drohnen-Plakette kennzeichnen, die die Registrierungsnummer des Betreibers trägt.
Wo darf ich mit der DJI Mini 3 Pro in Österreich fliegen?
- Nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (z. B. Unfälle oder Brände).
- Maximale Flughöhe: 120 Meter.
- Flüge in Wohngebieten sind erlaubt, jedoch keine Flüge über Wohngrundstücke ohne Genehmigung.
- Flugverbotszonen müssen beachtet werden. Nutzen Sie Apps wie die Austro Control Drone Space App, um aktuelle Informationen zu erhalten.
📊 Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Drohnenversicherungen, um den besten Schutz zu einem günstigen Preis zu erhalten.