Drohnen Versicherung Österreich ✈️ [Vergleich 2025]

Gewerbliche Tarife

HDI

Luftfahrthaftpflicht

ab 119,00 EUR

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Für Eigenbau! Günstigster Tarif (1 Mio + nur Europa)

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen:
    1 – 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    je nach Tarif
  • Geltungsbereich:
    Europa, optional weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung:
  • Zusätzliche Vorteile
  • Versicherte Personen:
    Unbegrenzte Steuererzahl
  • Vertragsgültigkeit:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal:
    Enthalten
  • Gefährdungshaftung:
  • Versicherungsbeginn:
    ab heute
  • Optionen und Fristen
  • Keine Selbstbeteiligung:
    optional
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Eigenbau Drohnen:
    erlaubt

NV

Luftfahrthaftpflicht

ab 126,44 EUR

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Unsere Empfehlung: Günstigster Weltweit Tarif

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen:
    3 – 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    Preis pro Drohne
  • Geltungsbereich:
    weltweit ohne USA & Kanada (max 5 Jahre)
  • Internationale Versicherungsbestätigung:
  • Zusätzliche Vorteile
  • Versicherte Personen:
    Unbegrenzte Steuererzahl
  • Vertragsgültigkeit:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal:
    Nicht enthalten
  • Gefährdungshaftung:
  • Versicherungsbeginn:
    ab heute
  • Optionen und Fristen
  • Keine Selbstbeteiligung:
    optional
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Autonomes Fliegen, FPV & Vermietung:
    erlaubt

Spezialtarife für gewerbliche Drohnenpiloten

Für Gewerbliche Piloten von Drohnen mit besonderen Bedürfnissen

Haftpflicht für Drohnen Vermieter
BOS Drohnen Versicherung
Agrar Drohnen Versicherung
Versicherung zur Rehkitzrettung

Unsere Kaskoversicherung für Drohnen

Deckt Diebstahl, Flyaways, Fehlbedienungen und Unfallschäden ab – jedoch keine Haftpflichtversicherung.

Kasko Tarife

Private Tarife

HDI

Luftfahrthaftpflicht

ab 67,95 €

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Selbstverwaltung im Kundenportal + Kurzzeit Tarife

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen:
    1 – 10 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    je nach Tarif
  • Geltungsbereich:
    Europa, optional: weltweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung:
  • Zusätzliche Vorteile
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal: Ja
  • Gefährdungshaftung: Ja
  • Versicherungsbeginn: ab heute möglich
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Optionen und Fristen
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit:

NV

Luftfahrthaftpflicht

ab 36,41 €

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Günstigste Luftfahrthaftpflicht – Unsere Top Empfehlung

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen:
    5 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen:
    3
  • Geltungsbereich:
    europaweit ohne USA & Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung
  • Zusätzliche Vorteile
  • Versicherte Personen:
    offene Pilotenklausel
  • Dokumentation:
    direkt nach Abschluss
  • Kundenportal: Ja
  • Gefährdungshaftung: Ja
  • Versicherungsbeginn: ab heute möglich
  • 150€ Selbstbeteiligung: (optional)
  • Optionen und Fristen
  • Kündigungsfristen:
    3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade Möglichkeit

 

Auch in Österreich ist die Begeisterung für Drohnen weit verbreitet. Doch viele vergessen, sich ausreichend über die rechtliche Situation des Drohnenflugs in Österreich zu informieren. Zum Beispiel wissen viele nicht, dass man seine Drohne ohne Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gar nicht starten lassen darf. Auch in Österreich  gibt es die sogenannte Drohnen Versicherungspflicht.

Sie sind Österreicher und haben sich vor kurzem eine Drohne zugelegt?

Dann lesen Sie weiter: Bei uns erfahren Sie, was Sie als Drohnenpilot in Österreich unbedingt beachten müssen. Wir haben alle wichtigen Informationen zu den Themen Drohnenbewilligung, Drohnenführerschein, EU-Drohnenverordnung Registrierung und Drohnen Versicherungspflicht übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Darüber hinaus erfahren Sie auch, worauf speziell in Österreich beim Flug mit Ihrer Drohne zu achten ist und wie Sie an die günstigste Versicherung kommen.

Welche Versicherung braucht man in Österreich für eine Drohne?

In Österreich ist der Abschluss einer Luftfahrthaftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Eine private Haftpflichtversicherung reicht dafür oft nicht aus. Diese spezielle Versicherung schützt Dritte vor Schäden, die durch den Betrieb Ihrer Drohne entstehen.

Die Absicherung der Drohne selbst, beispielsweise durch eine Kaskoversicherung gegen Schäden wie Fly Away oder Wasserschäden, ist hingegen freiwillig und nicht gesetzlich verpflichtend.

💡 Hinweis: Eine gesetzeskonforme Luftfahrthaftpflichtversicherung muss gerätebezogene Daten wie Seriennummer und Modell der Drohne beinhalten und eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro bieten. Sie muss zudem EU-weit gültig sein und die Gefährdungshaftung einschließen.

Für die verpflichtende Registrierung Ihrer Drohne bei der Austro Control vor dem ersten Flug ist ein Nachweis über die abgeschlossene Luftfahrthaftpflicht erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Welche Rechtlichen Regeln gelten für Drohnen in Österreich

In Österreich hat die neue EU-Drohnenverordnung weitgehend die lokal in Österreich geltende Drohnen Gesetzgebung abgeschafft. Sie finden hier die alten Regeln.

Nutzen Sie folgende Links, um sich umfassend zu den aktuell geltenden rechtlichen Regularien zu informieren.

Welche Anbieter bieten günstige private Drohnen Haftpflichtversicherungen?

Hier finden Sie eine Übersicht der günstigsten Anbieter für private Drohnen Haftpflichtversicherungen mit ihren jeweiligen Tarifen und Leistungen:

AnbieterTarifDeckungssummePreis (jährlich)Besonderheiten
DegeniaLHV T24 Basic1,5 Mio. €95,20 €Weltweiter Schutz (außer USA/Kanada), Indoor- und Outdoor-Flüge, keine Selbstbeteiligung
HDIHaftpflicht Privat1 Mio. €67,95 €Europaweiter Schutz, FPV erlaubt, sofortiger digitaler Abschluss
NV VersicherungNV Tarif 15 Mio. €36,41 €Europaweite Deckung, autonome Flugmodi versichert, keine Selbstbeteiligung (optional)
NV VersicherungNV Tarif 215 Mio. €39,45 €EU-weite Deckung, unbegrenzte Anzahl von Drohnen, keine Selbstbeteiligung (optional)
NV VersicherungNV Tarif 350 Mio. €43,50 €Für risikoreiche Aktivitäten, EU-weite Deckung, keine Selbstbeteiligung (optional)

Tipp: Wählen Sie eine Deckungssumme und einen Tarif, der Ihren spezifischen Anforderungen entspricht. Für Flüge außerhalb Europas sollten Sie weltweiten Schutz in Betracht ziehen.

Welche Anbieter bieten günstige gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherungen?

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der besten Tarife für gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherungen, die speziell auf die Bedürfnisse von professionellen Drohnenpiloten zugeschnitten sind:

AnbieterTarifDeckungssummePreis (jährlich)Besonderheiten
NV VersicherungGewerblich Tarif 13 Mio. €126,44 €Weltweiter Schutz, Vermessungs-, Agrar-, Wärmebildflüge, autonome Flugmodi, keine Selbstbeteiligung (optional)
NV VersicherungGewerblich Tarif 25 Mio. €136,55 €Weltweiter Schutz, Vermessungs-, Agrar-, Wärmebildflüge, gewerbliche Vermietung, autonome Flugmodi
NV VersicherungGewerblich Tarif 310 Mio. €151,73 €Weltweiter Schutz, Vermessungs-, Agrar-, Wärmebildflüge, gewerbliche Vermietung, autonome Flugmodi
HDICLASSIC Gewerbe1 Mio. € – 10 Mio. €Ab 119,00 €Europaweiter Schutz, Inspektionen, Vermessung, Schulungsflüge, keine Selbstbeteiligung
DegeniaLHV T24 Basic Gewerblich1,5 Mio. €124,95 €Weltweiter Schutz (außer USA/Kanada), Inspektionen, Forschungsflüge, keine Selbstbeteiligung
DegeniaLHV T24 Premium Gewerblich5 Mio. €232,05 €Weltweiter Schutz (außer USA/Kanada), Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Inspektionen
DegeniaLHV T24 Optimum Gewerblich10 Mio. €357,00 €Weltweiter Schutz (außer USA/Kanada), BOS-Einsätze, Flottenoptionen

Tipp: Wählen Sie eine Deckungssumme und Tarifoption, die optimal zu Ihren gewerblichen Einsätzen passt. Denken Sie an zusätzliche Anforderungen wie Vermietung oder BOS-Einsätze bei der Auswahl.

Alle anderen Versicherungs-Anbieter, welche in Österreich existier(t)en und teils in der Vergangenheit Drohnen versichert haben, finden Sie hier:

Wiener Städtische, Uniqua, ÖAMTC, Allianz, HDI, HUK, Getsafe, Helden, Generali

Handelt es sich bei den Anbietern um deutsche Versicherer und erfüllen diese die spezifischen Vorschriften in Österreich?

Ja, die oben genannten Anbieter (NV Versicherung, HDI und Degenia) sind deutsche Versicherungsunternehmen, die ihre Drohnen-Haftpflichtversicherungen auch in Österreich anbieten. Dabei erfüllen alle genannten Anbieter die spezifischen gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Luftfahrtrechts. Dies schließt folgende Punkte ein:

  • Gefährdungshaftung: Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen, werden unabhängig vom Verschulden des Piloten abgedeckt.
  • Gerätebezogene Versicherung: Die Policen sind an die Drohne gebunden und umfassen Angaben wie Seriennummer und Modell, wie es das österreichische Luftfahrtgesetz (§ 24j) vorschreibt.
  • Mindestdeckungssumme: Alle Anbieter bieten Tarife, die die geforderte Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR (rund 1 Mio. Euro) übersteigen.
  • Europaweite Gültigkeit: Die Versicherungen bieten mindestens europaweiten Schutz, viele Tarife auch weltweite Deckung (ausgenommen USA und Kanada).

Die Versicherungsprodukte von NV, HDI und Degenia sind somit vollständig rechtskonform und können bedenkenlos von Drohnenpiloten in Österreich genutzt werden.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass bei Abschluss die spezifischen Daten Ihrer Drohne (Seriennummer, Modell) korrekt angegeben werden, um den gesetzlichen Anforderungen in Österreich zu entsprechen.

Wie schneiden deutsche Anbieter im Vergleich zu österreichischen Anbietern ab?

Im Folgenden vergleichen wir die deutschen Anbieter (NV Versicherung, HDI, Degenia) mit dem österreichischen Anbieter Air&More (Risikoträger: RuV.at) hinsichtlich Haftpflicht und Kasko-Versicherungen. Die Preisangaben basieren auf aktuellen Tarifen (Stand: Dezember 2024):

Haftpflichtversicherung – Tarife von Air&More

NutzungDeckungssummePreis (jährlich)
Private Nutzung1 Mio. €58,83 €
Private Nutzung3 Mio. €79,92 €
Private Nutzung5 Mio. €116,55 €
Private Nutzung10 Mio. €177,60 €
Kommerzielle & Private Nutzung3 Mio. €138,75 €
Kommerzielle & Private Nutzung5 Mio. €199,80 €
Kommerzielle & Private Nutzung10 Mio. €321,90 €

Kasko-Versicherung – Tarife von Air&More

NutzungTarifNeuwertPreis (jährlich)
Private NutzungBasisbis 2.000 €111,00 €
Private NutzungBasisbis 4.000 €166,50 €
Private NutzungPremiumbis 2.000 €166,50 €
Gewerbliche NutzungBasisbis 2.000 €166,50 €
Gewerbliche NutzungPremiumbis 2.000 €249,75 €

Vergleich der Anbieter

Haftpflicht – Private Nutzung

  • Air&More: Ab 58,83 € (1 Mio. € Deckung).
  • NV Versicherung: Ab 36,41 € (5 Mio. € Deckung, mit Selbstbeteiligung).
  • HDI: Ab 67,95 € (1 Mio. € Deckung, europaweit).
  • Degenia: Ab 95,20 € (1,5 Mio. € Deckung, weltweit außer USA/Kanada).

Fazit: NV bietet den günstigsten Tarif mit höherer Deckungssumme, Air&More bleibt jedoch eine gute Option bei niedriger Deckung.

Haftpflicht – Gewerbliche Nutzung

  • Air&More: Ab 138,75 € (3 Mio. € Deckung).
  • NV Versicherung: Ab 126,44 € (3 Mio. € Deckung, keine Selbstbeteiligung).
  • HDI: Ab 119,00 € (1 Mio. € Deckung, europaweit).
  • Degenia: Ab 124,95 € (1,5 Mio. € Deckung, weltweit außer USA/Kanada).

Fazit: Air&More ist bei geringeren Deckungssummen günstiger, NV bietet attraktive Tarife mit höherer Deckung.

Kasko

  • Air&More: Ab 111,00 € (Neuwert bis 2.000 €, Basis).
  • NV Versicherung: Ab 105,91 € (Neuwert innerhalb des ersten Jahres, max. 10.000 € Deckung, weltweit, außer Ukraine, Russland und Belarus).
  • Degenia: Ab 124,95 € (weltweit, außer USA/Kanada).
  • HDI: Keine spezifischen Kasko-Tarife im Angebot.

Fazit: NV Versicherung bietet die günstigste Kasko-Option mit umfassendem Schutz, gefolgt von Air&More. Beide Anbieter überzeugen durch attraktive Leistungen für private und gewerbliche Drohnen.

Zusammenfassung: NV und HDI überzeugen durch flexible Tarife und höhere Deckungssummen, die sich besonders für gewerbliche und spezialisierte Einsätze eignen. Die Wahl sollte auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse getroffen werden.

Kosten- und Haftungrisiko: Welche Schäden verursachen Drohnen?

Drohne und Windrad
Gefährdung von Industrieanlagen (Sachschäden)

In vielen Ländern hat man gesehen, was passieren kann, wenn unwissende oder unfähige Personen eine Drohne steuern. Unfälle, die Sach- und Personenschäden nach sich ziehen, passieren. Doch auch die Gefährdung des Luftraums ist immer wieder ein Thema: Piloten sichten die kleinen unbemannten Flugobjekte zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen. Und das obwohl an diesen Orten eigentlich ein striktes, absolutes Flugverbot gilt.

Eine Drohnen Haftpflicht ist kein unerschwinglicher Luxus. Jeder, der in Österreich eine Drohne abheben lassen will – egal ob privat oder gewerblich – sollte der Drohnen Versicherungspflicht nachkommen – und das ganz bewusst, aus eigenem Interesse und aus der Verantwortung gegenüber anderen Menschen.

Personenschaden durch Drohne
Drohnenunfall während eines Band Auftritts (Handverletzung)

Schneller als gedacht ist es geschehen: Eine Sturmböe erfasst die Drohne oder die Technik, die immer komplexer wird, weist einen unerwarteten Defekt auf und bringt das eben noch sicher fliegende Flugobjekt zum plötzlichen Absturz. Wie es der Teufel will, befindet sich Nachbars Auto direkt in der Nähe der Drohne und erleidet einen beachtlichen Schaden: Die Fensterscheibe muss ausgetauscht und einige Teile der Motorhaube neu lackiert werden.

In diesem Fall ist derjenige glücklich, der im Vorfeld eine entsprechende Drohnen Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und darauf vertrauen kann, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt (inklusive Gefährdungshaftung welche über eine Luftfahrthaftpflicht abgedeckt ist).

Noch ernster ist die Situation, wenn es sich nicht nur um einen Sachschaden handelt, den die Drohne angerichtet hat, sondern ferner auch noch eine oder mehrere Personen verletzt worden sind. Wenn medizinische Versorgung notwendig wird, werden die finanziellen Aufwendungen für den Verursacher des Unfalls, in diesem Fall für den Piloten, kaum mehr abschätzbar. Um sich vor nicht absehbaren Konsequenzen, im Ernstfall sogar mehreren 10.000 Euro Schaden, zu schützen, gibt es nur eine Möglichkeit: Eine gute und professionelle Drohnen Haftpflicht abschließen, die all diese Eventualitäten inklusive Gefährdungshaftung abdeckt.

Haftpflicht- oder Kaskoversicherung: Was ist der Unterschied?

Bevor Sie Ihre Drohne versichern, sollten Sie die Unterschiede zwischen einer Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung kennen, um die richtige Wahl zu treffen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Kosten, die durch Schäden entstehen, die Sie mit Ihrer Drohne Dritten zufügen – sei es an Personen oder an deren Eigentum. Diese Versicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass finanzielle Forderungen Dritter abgedeckt werden.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung hingegen bietet Schutz für Ihre eigene Drohne und deren Zubehör, wie Kamera, Tablet oder FPV-Brillen. Sie deckt Schäden ab, die durch Bedienfehler, Unfälle, „Fly Aways“ oder Wasserlandungen entstehen können. Eine solche Versicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie teures Equipment verwenden.

💡 Tipp: Während die Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, bietet eine Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz, der insbesondere für hochwertige Drohnen und Zubehör wie Kameras empfehlenswert ist. Mehr dazu finden Sie unter Kasko.

Fazit

  • Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Forderungen Dritter.
  • Kaskoversicherung: Freiwillig, jedoch sinnvoll für den Schutz Ihrer eigenen Ausrüstung.

Beide Versicherungsarten ergänzen sich und bieten umfassenden Schutz für den Drohnenbetrieb.

 

Was kosten unsere Drohnenversicherungen?

Unsere Drohnenversicherungen bieten Ihnen maßgeschneiderte Optionen, um Ihre Drohne optimal abzusichern. Die jährlichen Basispreise gestalten sich wie folgt:

Haftpflichtversicherungen

  • Privathaftpflicht inkl. Drohnenschutz (gemäß §106 LuftVZO): ab 47,54 EUR (netto).
  • Luftfahrthaftpflicht für private Nutzung: ab 36,41 EUR (netto).
  • Luftfahrthaftpflicht für gewerbliche Nutzung: ab 119,00 EUR (netto). ➡️ Mehr Infos: gewerblich.

Kaskoversicherungen

  • Für private Nutzung: ab 105,91 EUR (netto), mit einer maximalen Versicherungssumme von bis zu 10.000 EUR. ➡️ Details: Kasko.
  • Für gewerbliche Nutzung: ab 178,50 EUR (netto), mit einer maximalen Versicherungssumme von bis zu 6.000 EUR. ➡️ Mehr Infos: Kasko.

💡 Hinweis: Alle Preise verstehen sich als Jahresprämien und beinhalten die Grundabsicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Österreich.

Fazit

Je nach Einsatzbereich – privat oder gewerblich – können Sie zwischen verschiedenen Haftpflicht- und Kaskooptionen wählen. Beide Versicherungsarten bieten umfassenden Schutz und lassen sich flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen.

 

Versichert meine Private Haftpflicht meine Drohne mit?

Drohnenhaftpflichtversicherung

Viele Drohnenbesitzer gehen irrtümlich davon aus, dass ihre reguläre private Haftpflichtversicherung automatisch Schäden abdeckt, die durch ihre Drohne verursacht werden. Dies ist jedoch ein verbreitetes Missverständnis.

Warum deckt die private Haftpflicht Drohnen meist nicht ab?

Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schließen Schäden durch Drohnen ausdrücklich aus. Dies liegt vor allem an der sogenannten Gefährdungshaftung, die speziell für Luftfahrzeuge gilt. Diese rechtliche Besonderheit stellt sicher, dass Schäden durch den Betrieb von Drohnen auch ohne Verschulden des Piloten gedeckt werden müssen – eine Anforderung, die reguläre Haftpflichtpolizzen meist nicht erfüllen.

Gibt es Ausnahmen?

Einige wenige Haftpflichtversicherer bieten spezielle Erweiterungen an, die Schäden durch Drohnen abdecken. Dennoch sollte dies im Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Drohne über Ihre private Haftpflichtversicherung versichert ist, sollten Sie Ihren Versicherer direkt kontaktieren und eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Situation in Österreich

Nach unserer Erfahrung sind solche Erweiterungen oder Konstrukte in Österreich nicht üblich (Stand: Oktober 2022). Hier ist der Abschluss einer speziellen Luftfahrthaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des österreichischen Luftfahrtgesetzes erforderlich.

💡 Hinweis: Für eine rechtssichere Absicherung empfehlen wir, eine dedizierte Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr Informationen finden Sie in unserm Drohnen Haftpflichtversicherungsvergleich.

Fazit

  • Reguläre private Haftpflicht: Meist nicht ausreichend, um Drohnen abzudecken.
  • Empfohlene Lösung: Spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Sind Drohnen unter 250 g in Österreich versicherungspflichtig?

Ja, auch Drohnen unter 250 g sind in Österreich versicherungspflichtig, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind oder nicht ausschließlich als Spielzeug verwendet werden.

Hintergrund

Bis 2020 konnten kleine Drohnen unter 250 g aufgrund der sogenannten 79-Joule-Regel gelegentlich als Spielzeug eingestuft und somit von den strengen Vorgaben des Luftfahrtgesetzes ausgenommen werden. Diese Regelung wurde jedoch durch die EU-Drohnenverordnung, die seit 2021 in Kraft ist, aufgehoben.

Aktuelle Regelung

  • Kameradrohnen unter 250 g gelten nicht mehr als Spielzeug und fallen unter die Kategorie der Unbemannten Luftfahrzeugsysteme (UAS).
  • Sie unterliegen den Versicherungspflichten gemäß dem österreichischen Luftfahrtgesetz (§ 24j).
  • Eine Luftfahrthaftpflichtversicherung ist somit auch für diese Drohnen gesetzlich vorgeschrieben.

💡 Hinweis: Für Drohnen ohne Kamera oder Spielzeugdrohnen können je nach Einsatzbereich und Nutzung Ausnahmen gelten, dennoch ist Vorsicht geboten.

Fazit

Egal ob Drohnen unter oder über 250 g – sobald eine Kamera verbaut ist oder die Drohne nicht ausschließlich als Spielzeug dient, ist eine Versicherung in Österreich verpflichtend. Mehr Infos zur passenden Versicherung finden Sie in unserem Tarifvergleich.

Ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?

Ja, in Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich verpflichtend. Gemäß dem österreichischen Luftfahrtgesetz (§ 164 LFG) müssen Drohnenbetreiber eine gültige Haftpflichtversicherung abschließen, bevor sie ihre Drohne in Betrieb nehmen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich verwendet wird.

Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch Ihre Drohne an Personen, Sachen oder Tieren verursacht werden. Wichtig: Schäden werden auch dann gedeckt, wenn kein Verschulden vorliegt, da die sogenannte Gefährdungshaftung greift.

Unterschied zu einer Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung deckt Schäden an der eigenen Drohne ab, wie z. B. durch Bedienfehler, Abstürze oder Diebstahl. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, um teure Reparatur- oder Ersatzkosten zu vermeiden.

➡️ Wenn Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen, empfiehlt es sich, eine passende Drohnenversicherung abzuschließen. Mehr dazu finden Sie unter Drohnen Versicherung.

Strafen bei fehlender Versicherung

Der Betrieb einer Drohne ohne gültige Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich untersagt und kann zu hohen Strafen führen. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Versicherung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.

📢 Hinweis: Für gewerbliche Einsätze von Drohnen kann eine spezifische Versicherung erforderlich sein. Mehr Informationen finden Sie hier.

Zusammenfassung:

  • Haftpflichtversicherung: Pflicht, schützt vor Schäden an Dritten.
  • Kaskoversicherung: Freiwillig, sinnvoll für Schäden an der eigenen Drohne.
  • Strafen: Betrieb ohne Versicherung ist nicht erlaubt und wird sanktioniert.

Sichern Sie sich rechtzeitig ab, um rechtliche Probleme zu vermeiden und sorgenfrei zu fliegen!

Ist das Fliegen ohne Drohnenversicherung in Österreich strafbar?

Ja, das Fliegen einer Drohne ohne gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Österreich strafbar und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 169 des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) drohen folgende Strafen bei Betrieb einer Drohne ohne die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung oder ohne gültige Bewilligung:

  • Geldstrafen: Bis zu 22.000 Euro.
  • Freiheitsstrafen: Bis zu sechs Wochen bei schwerwiegenden Verstößen.

Benötige ich zusätzlich zu meiner privaten Haftpflichtversicherung eine Drohnenversicherung?

Ja, in den meisten Fällen ist eine zusätzliche Drohnenversicherung erforderlich, da private Haftpflichtversicherungen oft nicht alle gesetzlichen Anforderungen abdecken, die für Drohnen in Österreich gelten.

Warum reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus?

Viele private Haftpflichtversicherungen beinhalten eine „Drohnenklausel“, diese greift jedoch häufig nur bei Schäden, die Sie aktiv verursacht haben. Das Problem: In Österreich ist die Gefährdungshaftung gesetzlich vorgeschrieben. Diese stellt sicher, dass Schäden unabhängig von einem Verschulden des Drohnenpiloten gedeckt sind.

Ein Beispiel: Führt eine Windböe dazu, dass Ihre Drohne auf ein Auto stürzt, wird der Schaden durch eine private Haftpflichtversicherung oft nicht übernommen, da kein aktives Verschulden Ihrerseits vorliegt. Eine spezielle Drohnenversicherung mit Gefährdungshaftung deckt jedoch genau solche Fälle ab.

Vorteile einer Drohnenversicherung mit Gefährdungshaftung

  • Umfassender Schutz: Schäden werden unabhängig von der Ursache übernommen, z. B. bei Windböen oder technischen Defekten.
  • Vermeidung hoher Kosten: Personenschäden können schnell Beträge im sechsstelligen Bereich erreichen.
  • Schnelle Abwicklung: Spezialisierte Drohnenversicherungen regulieren Schäden zügig, ohne langwierige Ursachenprüfungen.

Was sollten Sie beachten?

Prüfen Sie Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung sorgfältig darauf, ob die Gefährdungshaftung inkludiert ist. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich der Abschluss einer spezialisierten Drohnenversicherung. Diese bietet den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz und bewahrt Sie vor finanziellen Risiken.

🛡️ Tipp: Spezielle Drohnenversicherungen wie jene auf Drohnenversicherung.at erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen in Österreich und bieten umfassenden Schutz inklusive Gefährdungshaftung.

Mit einer spezialisierten Drohnenversicherung sind Sie optimal abgesichert – egal, ob der Schaden durch eigenes Verschulden oder äußere Einflüsse verursacht wurde.

Warum ist eine Drohnenversicherung in Europa Pflicht?

In Europa ist der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um Schäden abzusichern, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen können. In Österreich regelt dies das Luftfahrtgesetz (§ 24j LFG), das eine versicherungspflichtige Gefährdungshaftung für alle Drohnen fordert – unabhängig von ihrer Nutzung.

Was bedeutet das für Drohnenhalter in Österreich?

Als Drohnenbetreiber sind Sie verpflichtet, eine geeignete Drohnenversicherung abzuschließen, bevor Sie Ihre Drohne nutzen. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Gefährdungshaftung: Die Versicherung deckt Schäden unabhängig von einem Verschulden des Drohnenhalters.
  • Europaweite Gültigkeit: Viele Policen bieten Schutz innerhalb Europas, manche sogar weltweit.
  • Gerätebezogene Versicherung: In Österreich muss die Versicherung spezifische Drohnendaten (z. B. Seriennummer und Modell) enthalten.

Unterschied zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung bei Drohnen

Die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung unterscheiden sich grundlegend in ihrer Anwendung und Bedeutung:

  • Verschuldenshaftung
    Diese Haftungsart greift, wenn ein Schaden durch Ihr eigenes Fehlverhalten verursacht wird. Beispiele hierfür sind Unachtsamkeit, falsche Steuerung oder das Nichteinhalten von Sicherheitsvorschriften.
  • Gefährdungshaftung
    Hier haften Sie auch ohne eigenes Verschulden, wenn ein Schaden aufgrund von äußeren Einflüssen entsteht. Typische Beispiele sind plötzlicher Wind, technische Defekte oder unvorhersehbare Ereignisse, die die Drohne außer Kontrolle geraten lassen.

Relevanz für Drohnenhalter

Drohnenversicherungen decken in der Regel beide Haftungsarten ab. Dadurch bieten sie einen umfassenden Schutz, unabhängig davon, ob der Schaden durch eigenes Handeln oder durch äußere Umstände verursacht wurde. Besonders in Österreich ist dieser doppelte Schutz wichtig, um den gesetzlichen Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes (§ 24j) zu entsprechen.

🛡️ Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Drohnenversicherung darauf, dass sowohl Verschuldens- als auch Gefährdungshaftung abgedeckt sind, um vollständigen Schutz zu gewährleisten.

Wie finde ich die passende Drohnenversicherung?

Die Wahl der optimalen Drohnenversicherung hängt von Ihren individuellen Anforderungen und Einsatzbereichen ab. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die Sie berücksichtigen sollten:

1. Privat oder gewerblich?

Nutzen Sie Ihre Drohne ausschließlich für Freizeit- oder Hobbyzwecke, ist eine private Drohnen-Haftpflichtversicherung ausreichend. Sobald Sie jedoch mit Ihrer Drohne Einnahmen generieren, wie etwa durch Luftbildaufnahmen für Kunden, gewerbliche Inspektionen oder monetarisierte Inhalte auf Plattformen, benötigen Sie eine gewerbliche Drohnenversicherung. Diese Policen bieten den erforderlichen Schutz und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für kommerzielle Drohneneinsätze.

2. Deckungssumme

In Österreich ist eine Mindestdeckungssumme von etwa 1 Million Euro vorgeschrieben. Für einen umfassenderen Schutz empfiehlt sich eine höhere Deckungssumme von 3 Millionen Euro oder mehr. Dies bietet Sicherheit bei Schäden mit hohen finanziellen Auswirkungen.

3. Anzahl der Drohnen

Falls Sie mehrere Drohnen besitzen oder gleichzeitig einsetzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung die Möglichkeit bietet, mehrere Geräte mit einer einzigen Polizze zu versichern. Achten Sie darauf, ob es Einschränkungen bei der gleichzeitigen Nutzung gibt.

4. Anzahl der Piloten

Wenn Ihre Drohne von mehreren Personen wie Familienmitgliedern, Freunden oder Mitarbeitern genutzt wird, stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung keine Einschränkungen bei der Anzahl der berechtigten Nutzer vorsieht. Einige Tarife bieten umfassenden Schutz für mehrere Piloten.

5. Selbstbehalt

Einige Versicherungen ermöglichen es, durch eine Selbstbeteiligung die jährlichen Kosten zu senken. Bei anderen Tarifen entfällt diese vollständig. Überlegen Sie, welches Modell am besten zu Ihrem Budget passt.

6. Geltungsbereich

Nutzen Sie Ihre Drohne nur innerhalb Österreichs oder Europas, genügt ein Standardtarif mit regionaler Abdeckung. Für internationale Einsätze, etwa außerhalb Europas, sollten Sie einen Tarif wählen, der weltweiten Schutz bietet (in der Regel mit Ausnahme von USA und Kanada).

💡 Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Tarife sorgfältig und berücksichtigen Sie Ihre individuellen Anforderungen. Nutzen Sie dazu Tools wie den Drohnen-Versicherungsvergleich, um die beste Option zu finden.

Welche Schäden deckt eine Drohnenversicherung typischerweise nicht ab?

Eine Drohnenversicherung bietet zwar umfangreichen Schutz, allerdings gibt es Schadensarten, die typischerweise nicht abgedeckt sind. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. Zu den gängigen Ausschlüssen zählen:

Schäden, die nicht abgedeckt sind

  1. Vorsätzlich verursachte Schäden
    Schäden, die absichtlich durch den Halter oder Steuerer der Drohne herbeigeführt werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Flüge in nicht erlaubten Zonen
    Flüge in gesperrten oder gesetzlich verbotenen Bereichen wie in der Nähe von Flughäfen oder in Naturschutzgebieten führen oft zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
  3. Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
    Wenn etwa ohne gültigen Drohnenführerschein oder ohne Einhaltung der Kennzeichnungspflicht geflogen wird, besteht kein Versicherungsschutz.
  4. Verschleiß und Materialermüdung
    Schäden, die durch normale Abnutzung oder Alterung der Drohne entstehen, werden nicht übernommen.
  5. Eigenschäden
    Schäden an der eigenen Drohne oder am Zubehör (z. B. Kamera oder Fernsteuerung) sind nur durch eine Kaskoversicherung abgedeckt, nicht durch die Haftpflichtversicherung.
  6. Gewerbliche Nutzung ohne passenden Tarif
    Wird eine Drohne für gewerbliche Zwecke genutzt, aber es besteht nur eine private Versicherung, so sind Schäden aus der gewerblichen Nutzung nicht abgedeckt. Ein spezieller gewerblicher Tarif ist hier erforderlich.
  7. Nutzung durch unbefugte Personen
    Wenn Personen die Drohne steuern, die nicht in der Versicherungspolizze eingetragen sind, entfällt der Versicherungsschutz.

💡 Tipp: Eine zusätzliche Kaskoversicherung schützt vor Eigenschäden wie Abstürzen, Diebstahl oder Fly-Aways. Dies ist besonders empfehlenswert für teure Drohnen und gewerbliche Einsätze.

Eignet sich die Versicherung für den Erhalt von Aufstiegserlaubnissen in Österreich?

Ja, viele Drohnenversicherungen sind für den Erhalt von Aufstiegserlaubnissen in Österreich geeignet. Solche Genehmigungen sind erforderlich, wenn Drohnen in Situationen betrieben werden, die über die Regelungen der offenen Kategorie hinausgehen – etwa in kontrollierten Lufträumen, bei Nachtflügen oder über Menschenansammlungen.

Wichtige Anforderungen für Aufstiegserlaubnisse in Österreich

  • Deckungssumme: In Österreich schreibt das Luftfahrtgesetz eine Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten (ca. 1 Mio. Euro) für Haftpflichtversicherungen vor. Viele Versicherungen, wie jene von HDI, Degenia oder NV, bieten deutlich höhere Deckungssummen von bis zu 10 Mio. Euro an.
  • Versicherungsbestätigung: Für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis benötigen Betreiber eine internationale Versicherungsbestätigung (auf Deutsch und Englisch). Diese wird von den meisten Anbietern direkt nach Vertragsabschluss bereitgestellt.
  • Gewerbliche Tarife: Besonders bei gewerblichen Einsätzen sind oft spezifische Angaben zu Drohne und Einsatzart erforderlich, die in entsprechenden Tarifen wie dem Classic-Tarif für gewerbliche Einsätze von HDI enthalten sind.

Besonderheiten und Empfehlungen

  • Spezielle Einsätze: Versicherungen, die BOS-Einsätze (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) oder landwirtschaftliche Anwendungen (Agrarflüge) abdecken, werden von den Behörden häufig bevorzugt akzeptiert.
  • Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS): Der Betrieb von Drohnen außerhalb der direkten Sicht (BVLOS) oder bei Nacht erfordert zusätzliche Genehmigungen. Versicherungen wie jene von HDI oder Degenia beinhalten oft Deckung für diese Szenarien in ihren gewerblichen Tarifen.

💡 Tipp: Um die Anforderungen der Luftfahrtbehörde rasch zu erfüllen, sollte die Versicherung nicht nur eine ausreichende Deckungssumme bieten, sondern auch eine gerätebezogene Versicherungspolizze enthalten. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die Seriennummer und das Modell der Drohne ausweist.

Benötige ich für meine Drohne einen Drohnenführerschein oder einen Kompetenznachweis?

Ob ein Drohnenführerschein oder ein Kompetenznachweis erforderlich ist, hängt in Österreich von der Drohnenklasse, dem Einsatzzweck und den Vorgaben des österreichischen Luftfahrtgesetzes ab:

Drohnen unter 250 g

  • Kein Kompetenznachweis erforderlich, sofern die Drohne keine Kamera besitzt oder keine personenbezogenen Daten erfasst.
  • Für Freizeitflüge gelten gelockerte Bestimmungen.

Offene Kategorie (A1 und A3)

  • Für Drohnen zwischen 250 g und 25 kg ist der EU-Kompetenznachweis (auch „kleiner Drohnenführerschein“) verpflichtend.
  • Dieser Nachweis wird durch eine Online-Schulung und einen Test bei der Austro Control erworben.

Offene Kategorie (A2)

  • Wenn Flüge näher an unbeteiligten Personen durchgeführt werden sollen, benötigen Sie zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis (auch „großer Drohnenführerschein“).
  • Voraussetzungen hierfür sind eine bestandene theoretische Prüfung und ein praktisches Selbsttraining, das durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigt wird.

Spezielle Kategorie und zulassungspflichtige Drohnen

  • Hier sind umfangreiche Genehmigungen und Risikobewertungen erforderlich, einschließlich des Betriebs eines Sicherheitsmanagementsystems und in manchen Fällen einer speziellen Pilotenlizenz.
  • Ein Antrag bei der Austro Control ist notwendig, um Flüge in dieser Kategorie durchzuführen.

Unterschied zwischen den Kategorien „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“

Die EU-Drohnenverordnung teilt den Betrieb von Drohnen in drei Hauptkategorien ein, die jeweils spezifische Anforderungen und Einschränkungen haben. Hier ist eine Übersicht:

1. Offene Kategorie

Diese Kategorie ist für die meisten Hobby-Anwender und einfache gewerbliche Einsätze geeignet.

  • Gewichtsgrenze: Bis zu 25 kg.
  • Flugbetrieb: In direkter Sichtlinie des Piloten (VLOS) und bis maximal 120 Meter Höhe.
  • Genehmigungen: Keine erforderlich, sofern die Vorgaben eingehalten werden.
  • Unterkategorien:
    • A1: Flüge in der Nähe von Personen, jedoch ohne Überfliegen von unbeteiligten Personen.
    • A2: Flüge mit sicherem Abstand zu Personen (mindestens 30 Meter, reduziert auf 5 Meter mit aktivierter Low-Speed-Funktion).
    • A3: Flüge abseits von Personenansammlungen und Gebäuden.

2. Spezielle Kategorie

Diese Kategorie umfasst Drohnen, die nicht alle Anforderungen der offenen Kategorie erfüllen.

  • Beispiele: Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), über Menschenansammlungen oder in besonders sensiblen Bereichen.
  • Voraussetzungen:
    • Durchführung einer Risikoanalyse (SORA – Specific Operations Risk Assessment).
    • Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde (in Österreich: Austro Control).
  • Geeignet für: Gewerbliche Anwendungen wie Inspektionen, Vermessungen oder Rettungseinsätze.

3. Zulassungspflichtige Kategorie

Diese Kategorie gilt für Drohnen mit besonders hohem Risiko und speziellen Einsätzen.

  • Einsatzgebiete: Transport von Personen, gefährlichen Gütern oder groß angelegte Logistikoperationen.
  • Anforderungen:
    • Umfassende Zertifizierung der Drohne.
    • Betriebszulassung und spezifische Genehmigungen.
  • Beispiele: Drohnen in der Medizinlogistik oder im industriellen Güterverkehr.

Dürfen Freunde oder Familienmitglieder meine Drohne fliegen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

Ob Freunde oder Familienmitglieder Ihre Drohne steuern dürfen, ohne den Schutz Ihrer Drohnenversicherung zu gefährden, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab:

  • Offene Pilotenklausel: Manche Tarife beinhalten diese Klausel, wodurch beliebige Personen Ihre Drohne fliegen dürfen, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Dies bietet maximale Flexibilität.
  • Einschränkungen auf Halter oder registrierte Personen: Es gibt auch Tarife, bei denen der Schutz ausschließlich auf den Halter oder im Vertrag eingetragene Personen begrenzt ist. Hier ist Vorsicht geboten, wenn andere Personen die Drohne nutzen möchten.
  • Familienangehörige oder Freunde: Einige Versicherungen erlauben es, dass Freunde oder Familienmitglieder Ihre Drohne steuern, jedoch oft nur unter der Voraussetzung, dass der Halter anwesend ist und die Nutzung den Vertragsbedingungen entspricht.

Wichtige Hinweise

Prüfen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen Ihrer Drohnenversicherung, um sicherzustellen, dass der gewünschte Nutzungskreis abgesichert ist. Besonders Tarife mit einer offenen Pilotenklausel können von Vorteil sein, wenn mehrere Personen die Drohne nutzen möchten.

 

Disclaimer: Drohneversicherung.at hat alle in seinem Bereich bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen. Die juristischen Hinweise sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie bei der Austro Control.

Quellen:

1) https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen.html

2) https://www.dronespace.at/

3) https://www.austrocontrol.at/drohnen