Drohnen Versicherung Österreich ✈️ [Vergleich 2025]

Gewerbliche Tarife

DMO

Luftfahrthaftpflicht

ab 168,00 EUR

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Mehrere Drohnen (3 Mio. €)

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen: 3 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen: Unbegrenzt (je nach Tarif)
  • Geltungsbereich: Weltweit, USA auf Anfrage
  • Internationale Versicherungsbestätigung: Enthalten
  • Zusätzliche Vorteile
  • Keine Selbstbeteiligung: Enthalten
  • Rechtsschutz: Nur im Privt Tarif
  • Rabatte: Bis zu 60 %
  • Gefährdungshaftung: Enthalten
  • Versicherte Personen: Unbegrenzte Steuererzahl
  • Optionen und Fristen
  • Keine Selbstbeteiligung: Optional
  • Kündigungsfristen: 3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Autonomes Fliegen, FPV: Erlaubt

Air&More

Luftfahrthaftpflicht

ab 138,75 EUR

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Preis pro Drohne (3 Mio. €)

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen: 3 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen: Je nach Tarif
  • Geltungsbereich: Weltweit, optional USA/Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung: Enthalten
  • Zusätzliche Vorteile
  • Privacy Shield: Enthalten
  • Rabatt ab 3 Drohnen: 30 %
  • Kaskoversicherung: Optional verfügbar
  • Gefährdungshaftung: Enthalten
  • Versicherte Personen: Unbegrenzte Steuererzahl
  • Optionen und Fristen
  • Keine Selbstbeteiligung: Optional
  • Kündigungsfristen: 3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Eigenbau Drohnen: Erlaubt

Hinweis: Warum DMO für die meisten Nutzer die beste Wahl ist

Während Air&More mit 138,75 € jährlich für eine Drohne (3 Mio. € Deckung) zunächst günstiger wirkt, wird es bei mehreren Drohnen schnell teuer: Jede Drohne erfordert einen separaten Vertrag, was die Kosten bei drei Drohnen auf 374,63 € (mit 30 % Rabatt ab der dritten Drohne) ansteigen lässt. Die DMO bietet hingegen mit dem „UAV Spezial Plus“-Tarif für nur 370,00 € Schutz für bis zu drei Drohnen gleichzeitig – ohne zusätzliche Kosten pro Gerät. Selbst für private Nutzer mit nur einer Drohne bietet DMO oft bessere Konditionen, da unbegrenzte Drohnen pro Person abgedeckt sind und keine zusätzlichen Kosten bei Erweiterung der Flotte entstehen. Hinzu kommen Vorteile wie keine Selbstbeteiligung, Rechtsschutz (Private Tarife) und weltweite Gültigkeit. Für die meisten Drohnenpiloten – ob privat oder gewerblich – ist DMO die flexiblere und kosteneffizientere Lösung.

Spezialtarife für gewerbliche Drohnenpiloten

Für Gewerbliche Piloten von Drohnen mit besonderen Bedürfnissen

Haftpflicht für Drohnen Vermieter
BOS Drohnen Versicherung
Agrar Drohnen Versicherung
Versicherung zur Rehkitzrettung

Unsere Kaskoversicherung für Drohnen

Deckt Diebstahl, Flyaways, Fehlbedienungen und Unfallschäden ab – jedoch keine Haftpflichtversicherung.

Kasko Tarife

Private Tarife

DMO

Luftfahrthaftpflicht

ab 39,96 €

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Günstigste Luftfahrthaftpflicht – Unsere Top Empfehlung

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen: 3 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen: Unbegrenzt
  • Geltungsbereich: Weltweit, außer USA
  • Internationale Versicherungsbestätigung: Enthalten
  • Zusätzliche Vorteile
  • Versicherte Personen: Offene Pilotenklausel
  • Keine Selbstbeteiligung: Enthalten
  • Rechtsschutz: Enthalten
  • Gefährdungshaftung: Enthalten
  • Kundenportal: Enthalten
  • Optionen und Fristen
  • Kündigungsfristen: 3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade-Möglichkeit: Enthalten

Air&More

Luftfahrthaftpflicht

ab 58,83 €

Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Selbstverwaltung im Kundenportal + Kurzzeit Tarife

  • Versicherungssummen und Bedingungen
  • Versicherungssummen: 1 Mio. EUR
  • Anzahl versicherter Drohnen: Je nach Tarif
  • Geltungsbereich: Europa, optional weltweit ohne USA/Kanada
  • Internationale Versicherungsbestätigung: Enthalten
  • Zusätzliche Vorteile
  • Versicherte Personen: Offene Pilotenklausel
  • Selbstverwaltung im Kundenportal: Enthalten
  • Kurzzeit-Tarife: Verfügbar
  • Gefährdungshaftung: Enthalten
  • Kundenportal: Enthalten
  • Optionen und Fristen
  • Kündigungsfristen: 3 Monate zur Hauptfälligkeit
  • Upgrade-Möglichkeit: Enthalten

Auch in Österreich ist die Begeisterung für Drohnen weit verbreitet. Doch viele vergessen, sich ausreichend über die rechtliche Situation des Drohnenflugs in Österreich zu informieren. Zum Beispiel wissen viele nicht, dass man seine Drohne ohne Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gar nicht starten lassen darf. Auch in Österreich  gibt es die sogenannte Drohnen Versicherungspflicht.

Sie sind Österreicher und haben sich vor kurzem eine Drohne zugelegt?

Dann lesen Sie weiter: Bei uns erfahren Sie, was Sie als Drohnenpilot in Österreich unbedingt beachten müssen. Wir haben alle wichtigen Informationen zu den Themen Drohnenbewilligung, Drohnenführerschein, EU-Drohnenverordnung Registrierung und Drohnen Versicherungspflicht übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Darüber hinaus erfahren Sie auch, worauf speziell in Österreich beim Flug mit Ihrer Drohne zu achten ist und wie Sie an die günstigste Versicherung kommen.

Welche Versicherung braucht man in Österreich für eine Drohne?

In Österreich ist der Abschluss einer Luftfahrthaftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Eine private Haftpflichtversicherung reicht dafür oft nicht aus. Diese spezielle Versicherung schützt Dritte vor Schäden, die durch den Betrieb Ihrer Drohne entstehen.

Die Absicherung der Drohne selbst, beispielsweise durch eine Kaskoversicherung gegen Schäden wie Fly Away oder Wasserschäden, ist hingegen freiwillig und nicht gesetzlich verpflichtend.

💡 Hinweis: Eine gesetzeskonforme Luftfahrthaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten (ca. 1 Million Euro) bieten, EU-weit gültig sein und die Gefährdungshaftung einschließen. Gerätebezogene Daten wie Seriennummer oder Modell der Drohne sind laut Austro Control aus luftfahrtrechtlicher Sicht nicht zwingend erforderlich, sofern keine anderen versicherungsspezifischen Vorschriften dies fordern.

Für die verpflichtende Registrierung Ihrer Drohne bei der Austro Control vor dem ersten Flug ist ein Nachweis über die abgeschlossene Luftfahrthaftpflicht erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Welche Rechtlichen Regeln gelten für Drohnen in Österreich

In Österreich hat die neue EU-Drohnenverordnung weitgehend die lokal in Österreich geltende Drohnen Gesetzgebung abgeschafft. Sie finden hier die alten Regeln.

Nutzen Sie folgende Links, um sich umfassend zu den aktuell geltenden rechtlichen Regularien zu informieren.

Welche Anbieter bieten günstige private Drohnen Haftpflichtversicherungen?

Hier finden Sie eine Übersicht der günstigsten Anbieter für private Drohnen Haftpflichtversicherungen mit ihren jeweiligen Tarifen und Leistungen:

AnbieterTarifDeckungssummePreis (jährlich)Besonderheiten
DMOJugendliche3 Mio. €26,64 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, inkl. Rechtsschutz
DMOJugendliche10 Mio. €38,64 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, inkl. Rechtsschutz
DMOErwachsene3 Mio. €39,96 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, inkl. Rechtsschutz
DMOErwachsene10 Mio. €51,96 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, inkl. Rechtsschutz
DMOFamilie/Partner3 Mio. €51,96 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, inkl. Rechtsschutz, für Paare/Familien (gleicher Haushalt), Schulungsnachweis (27 €) oder EU-Kompetenznachweis (25 €) optional
DMOFamilie/Partner10 Mio. €63,96 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, inkl. Rechtsschutz, für Paare/Familien (gleicher Haushalt), Schulungsnachweis (27 €) oder EU-Kompetenznachweis (25 €) optional

Tipp: Wählen Sie eine Deckungssumme und einen Tarif, der Ihren spezifischen Anforderungen entspricht. Für Flüge außerhalb Europas sollten Sie weltweiten Schutz in Betracht ziehen.

Welche Anbieter bieten günstige gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherungen?

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der besten Tarife für gewerbliche Drohnen Haftpflichtversicherungen, die speziell auf die Bedürfnisse von professionellen Drohnenpiloten zugeschnitten sind:

AnbieterTarifDeckungssummePreis (jährlich)Besonderheiten
DMOUAV Pilot3 Mio. €168,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, Luftaufnahmen, Vermessung, Einzelpilot
DMOUAV Pilot10 Mio. €246,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, Luftaufnahmen, Vermessung, Einzelpilot
DMOUAV Spezial3 Mio. €250,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, Inspektionen, Katastrophenschutz, mehrere Piloten, 1 Drohne gleichzeitig
DMOUAV Spezial10 Mio. €300,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, Inspektionen, Katastrophenschutz, mehrere Piloten, 1 Drohne gleichzeitig
DMOUAV Spezial Plus3 Mio. €370,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, BVLOS-Flüge (genehmigt), Rehkitzrettung, bis 3 Drohnen gleichzeitig
DMOUAV Spezial Plus10 Mio. €420,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, BVLOS-Flüge (genehmigt), Rehkitzrettung, bis 3 Drohnen gleichzeitig
DMOUAV Spezial 103 Mio. €700,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, große Flotten, bis 10 Drohnen gleichzeitig, optionale Luftfrachtführer-Haftpflicht
DMOUAV Spezial 1010 Mio. €840,00 €Weltweite Deckung (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), kein Selbstbehalt, ideal für BOS, Agrar, Vermietung, große Flotten, bis 10 Drohnen gleichzeitig, optionale Luftfrachtführer-Haftpflicht

Tipp: Wählen Sie eine Deckungssumme und Tarifoption, die optimal zu Ihren gewerblichen Einsätzen passt. Denken Sie an zusätzliche Anforderungen wie Vermietung oder BOS-Einsätze bei der Auswahl. Rabatte für mehrere Piloten (15 % ab 2. Pilot, bis 60 % ab 5. Pilot) können die Kosten senken.

Alle anderen Versicherungs-Anbieter, welche in Österreich existier(t)en und teils in der Vergangenheit Drohnen versichert haben, finden Sie hier:

Wiener Städtische, Uniqua, ÖAMTC, Allianz, HDI, HUK, Getsafe, Helden, Generali

Handelt es sich bei den Anbietern um deutsche Versicherer und erfüllen diese die spezifischen Vorschriften in Österreich?

Ja, die Deutsche Modellsport Organisation (DMO) ist ein deutscher Anbieter, der seine Drohnen-Haftpflichtversicherungen auch in Österreich anbietet und dabei die spezifischen gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Luftfahrtrechts vollständig erfüllt. Laut einer direkten Auskunft von Austro Control genügt es, dass die Versicherungspolice eine Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR (rund 1 Mio. Euro) ausweist, ohne dass spezifische Gerätedaten wie Seriennummer oder Modell zwingend erforderlich sind. DMO erfüllt diese Anforderung mit allen Tarifen, die Deckungssummen von 3 Mio. € bis 10 Mio. € bieten, und ist somit für den Einsatz in Österreich uneingeschränkt geeignet.

Es gibt jedoch eine Diskussion in der Branche: Einige Anbieter wie Air&More behaupten, dass eine gerätespezifische Versicherung mit Angaben wie Seriennummer, Modell und Gewicht notwendig sei, um den Vorschriften zu entsprechen. Diese Interpretation erscheint jedoch übertrieben, da sie über die von Austro Control bestätigten Mindestanforderungen hinausgeht. Für österreichische Drohnenpiloten bedeutet dies, dass sie mit einer DMO-Versicherung auf der sicheren Seite sind, ohne unnötige bürokratische Hürden befürchten zu müssen. Zudem ist es rechtlich und praktisch unproblematisch, eine deutsche Versicherung wie die von DMO abzuschließen, da diese den EU-weiten Standards entspricht und in Österreich anerkannt wird.

Die DMO-Tarife bieten darüber hinaus folgende Vorteile, die den gesetzlichen Anforderungen in Österreich gerecht werden:

  • Gefährdungshaftung: Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen, werden unabhängig vom Verschulden des Piloten abgedeckt, wie es das österreichische Luftfahrtgesetz vorschreibt.
  • Mindestdeckungssumme: Alle DMO-Tarife übersteigen die geforderte Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR (rund 1 Mio. Euro) deutlich, mit Optionen von 3 Mio. € bis 10 Mio. €.
  • Weltweite Gültigkeit: Die Versicherungen bieten weltweiten Schutz (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage), was über die europaweite Gültigkeit hinausgeht.
  • Nachhaftung: Für Umweltschäden, die nach Vertragsende festgestellt werden, besteht eine Nachhaftung von drei Jahren ab Vertragsende, begrenzt auf den unverbrauchten Teil der Versicherungssumme des letzten Jahres.
  • Kündigungsfristen: Bei automatischer Verlängerung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode, was klare Planbarkeit bietet.

Die Versicherungsprodukte von DMO sind somit nicht nur rechtskonform, sondern auch besonders flexibel und kundenfreundlich. Österreichische Drohnenpiloten können diese Tarife bedenkenlos nutzen, da sie alle relevanten Anforderungen erfüllen und gleichzeitig eine unkomplizierte Abwicklung bieten.

Wie schneiden deutsche Anbieter im Vergleich zu österreichischen Anbietern ab?

Im Folgenden vergleichen wir die Haftpflichtversicherungstarife der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) mit dem österreichischen Anbieter Air&More (Risikoträger: R+V). Der Vergleich umfasst private und gewerbliche Nutzung sowie Mini-Drohnen. Die Preisangaben basieren auf aktuellen Tarifen (Stand: April 2025):

Haftpflichtversicherung – Private Nutzung

Deckungssumme: 1 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Besonderheiten
Air&More58,83 €
Air&More (Mini-Drohnen)39,96 €

Deckungssumme: 3 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Anzahl Drohnen abgedecktBesonderheiten
Air&More79,92 € (pro Drohne)1 DrohnePrivacy Shield enthalten
Air&More (Mini-Drohnen)74,37 € (pro Drohne)1 DrohnePrivacy Shield enthalten
DMO (Jugendliche)26,64 €Unbegrenzte DrohnenKeine Selbstbeteiligung, Rechtsschutz, weltweite Gültigkeit
DMO (Erwachsene)39,96 €Unbegrenzte DrohnenKeine Selbstbeteiligung, Rechtsschutz, weltweite Gültigkeit
DMO (Familie/Partner)51,96 €Unbegrenzte DrohnenKeine Selbstbeteiligung, Rechtsschutz, weltweite Gültigkeit

Während Air&More für eine Drohne günstiger erscheint, bietet DMO bereits ab 39,96 € Schutz für unbegrenzte Drohnen – ideal, wenn Sie Ihre Flotte erweitern möchten, ohne zusätzliche Kosten.

Deckungssumme: 5 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Besonderheiten
Air&More116,55 €Privacy Shield + Airbag enthalten
Air&More (Mini-Drohnen)111,00 €Privacy Shield + Airbag enthalten

Deckungssumme: 10 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Besonderheiten
Air&More177,60 €Privacy Shield + Airbag enthalten
Air&More (Mini-Drohnen)172,05 €Privacy Shield + Airbag enthalten
DMO (Jugendliche)38,64 €Keine Selbstbeteiligung, unbegrenzte Drohnen
DMO (Erwachsene)51,96 €Keine Selbstbeteiligung, unbegrenzte Drohnen
DMO (Familie/Partner)63,96 €Keine Selbstbeteiligung, unbegrenzte Drohnen

Fazit: Für private Nutzer ist DMO die klare Empfehlung: Bereits ab 39,96 € (3 Mio. €) sind unbegrenzte Drohnen pro Person versichert – ein unschlagbarer Vorteil, wenn Sie mehrere Geräte besitzen oder planen, Ihre Flotte zu erweitern. Air&More startet bei 79,92 € pro Drohne (3 Mio. €), was bei mehreren Geräten schnell teuer wird. Zwar bietet Air&More Zusatzleistungen wie Privacy Shield, doch für die meisten Nutzer überwiegen DMO’s Kostenvorteile und Flexibilität.

Kostenvergleich für private Nutzer mit mehreren Drohnen

Wenn Sie mehr als eine Drohne besitzen, zeigt ein direkter Vergleich, wie viel Sie mit DMO sparen können:

  • Air&More (3 Mio. € Deckung): 79,92 € pro Drohne. Für 2 Drohnen: 159,84 €; für 3 Drohnen: 239,76 €.
  • DMO (Erwachsene, 3 Mio. € Deckung): 39,96 € für unbegrenzte Drohnen – egal ob 1, 2 oder 10 Drohnen, der Preis bleibt gleich.

Fazit: Mit DMO zahlen Sie nur einmal und sind für alle Ihre Drohnen abgesichert – eine kluge Investition, die sich schnell auszahlt.

Haftpflichtversicherung – Gewerbliche Nutzung

Deckungssumme: 1 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Besonderheiten
Air&More94,91 €
Air&More (Mini-Drohnen)89,36 €

Deckungssumme: 3 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Anzahl Drohnen abgedecktBesonderheiten
Air&More138,75 € (pro Drohne)1 DrohnePrivacy Shield enthalten, 30 % Rabatt ab 3 Drohnen (separate Verträge)
Air&More (Mini-Drohnen)133,20 € (pro Drohne)1 DrohnePrivacy Shield enthalten, 30 % Rabatt ab 3 Drohnen (separate Verträge)
DMO (UAV Pilot)168,00 €Mehrere DrohnenKeine Selbstbeteiligung, Rabatte für mehrere Piloten (z. B. 5. Pilot: 67,20 €)
DMO (UAV Spezial)250,00 €Mehrere Drohnen (1 gleichzeitig)Unbegrenzte Piloten, keine Selbstbeteiligung
DMO (UAV Spezial Plus)370,00 €Bis 3 Drohnen gleichzeitigUnbegrenzte Piloten, keine Selbstbeteiligung
DMO (UAV Spezial 10)700,00 €Bis 10 Drohnen gleichzeitigUnbegrenzte Piloten, keine Selbstbeteiligung

Deckungssumme: 5 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Besonderheiten
Air&More199,80 €Privacy Shield + Airbag enthalten, 30 % Rabatt ab 3 Drohnen
Air&More (Mini-Drohnen)194,25 €Privacy Shield + Airbag enthalten, 30 % Rabatt ab 3 Drohnen

Deckungssumme: 10 Mio. €

AnbieterPreis (jährlich)Besonderheiten
Air&More321,90 €Privacy Shield + Airbag enthalten, 30 % Rabatt ab 3 Drohnen
Air&More (Mini-Drohnen)316,35 €Privacy Shield + Airbag enthalten, 30 % Rabatt ab 3 Drohnen
DMO (UAV Pilot)246,00 €Keine Selbstbeteiligung, Rabatte für mehrere Piloten (z. B. 5. Pilot: 98,40 €)
DMO (UAV Spezial)300,00 €Unbegrenzte Piloten, 1 Drohne im Einsatz
DMO (UAV Spezial Plus)420,00 €Unbegrenzte Piloten, bis 3 Drohnen gleichzeitig
DMO (UAV Spezial 10)840,00 €Unbegrenzte Piloten, bis 10 Drohnen gleichzeitig

Fazit: Für Unternehmen mit mehreren Drohnen ist DMO die überlegene Wahl. Während Air&More mit 138,75 € pro Drohne (3 Mio. €) für Einzelpiloten günstiger scheint, steigen die Kosten bei mehreren Drohnen rapide (z. B. 375,75 € für 3 Drohnen). DMO bietet hingegen mit dem UAV Spezial Plus Tarif für 370,00 € Schutz für bis zu 3 Drohnen gleichzeitig – plus Vorteile wie keine Selbstbeteiligung und Rabatte für mehrere Piloten (z. B. 5. Pilot: 67,20 €). Für gewerbliche Nutzer mit mehr als einer Drohne ist DMO kosteneffizienter und flexibler.

Kostenvergleich für Unternehmen mit mehreren Drohnen

Für gewerbliche Nutzer mit mehreren Drohnen zeigt ein direkter Vergleich die Vorteile von DMO:

  • Air&More (3 Mio. € Deckung): 138,75 € pro Drohne. Für 3 Drohnen: 138,75 € × 3 = 416,25 €, mit 30 % Rabatt ab der 3. Drohne: 138,75 € × 2 + 97,13 € = 374,63 €.
  • DMO UAV Spezial Plus (3 Mio. € Deckung): 370,00 € für bis zu 3 Drohnen gleichzeitig – keine zusätzlichen Kosten pro Gerät.

Fazit: DMO spart Kosten und bietet mehr Flexibilität für Unternehmen, da mehrere Drohnen in einem Vertrag abgedeckt sind.

Zusätzliche Vorteile von DMO

  • Keine Selbstbeteiligung: Im Gegensatz zu Air&More fallen bei DMO keine zusätzlichen Kosten im Schadensfall an.
  • Unbegrenzte Drohnen: DMO versichert unbegrenzte Drohnen pro Person (privat), während Air&More pro Drohne abrechnet, was bei mehreren Geräten teurer wird.
  • Rechtsschutz: In allen privaten DMO-Tarifen enthalten, bei Air&More nicht verfügbar.

Kosten- und Haftungrisiko: Welche Schäden verursachen Drohnen?

Drohne und Windrad
Gefährdung von Industrieanlagen (Sachschäden)

In vielen Ländern hat man gesehen, was passieren kann, wenn unwissende oder unfähige Personen eine Drohne steuern. Unfälle, die Sach- und Personenschäden nach sich ziehen, passieren. Doch auch die Gefährdung des Luftraums ist immer wieder ein Thema: Piloten sichten die kleinen unbemannten Flugobjekte zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen. Und das obwohl an diesen Orten eigentlich ein striktes, absolutes Flugverbot gilt.

Eine Drohnen Haftpflicht ist kein unerschwinglicher Luxus. Jeder, der in Österreich eine Drohne abheben lassen will – egal ob privat oder gewerblich – sollte der Drohnen Versicherungspflicht nachkommen – und das ganz bewusst, aus eigenem Interesse und aus der Verantwortung gegenüber anderen Menschen.

Personenschaden durch Drohne
Drohnenunfall während eines Band Auftritts (Handverletzung)

Schneller als gedacht ist es geschehen: Eine Sturmböe erfasst die Drohne oder die Technik, die immer komplexer wird, weist einen unerwarteten Defekt auf und bringt das eben noch sicher fliegende Flugobjekt zum plötzlichen Absturz. Wie es der Teufel will, befindet sich Nachbars Auto direkt in der Nähe der Drohne und erleidet einen beachtlichen Schaden: Die Fensterscheibe muss ausgetauscht und einige Teile der Motorhaube neu lackiert werden.

In diesem Fall ist derjenige glücklich, der im Vorfeld eine entsprechende Drohnen Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und darauf vertrauen kann, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt (inklusive Gefährdungshaftung welche über eine Luftfahrthaftpflicht abgedeckt ist).

Noch ernster ist die Situation, wenn es sich nicht nur um einen Sachschaden handelt, den die Drohne angerichtet hat, sondern ferner auch noch eine oder mehrere Personen verletzt worden sind. Wenn medizinische Versorgung notwendig wird, werden die finanziellen Aufwendungen für den Verursacher des Unfalls, in diesem Fall für den Piloten, kaum mehr abschätzbar. Um sich vor nicht absehbaren Konsequenzen, im Ernstfall sogar mehreren 10.000 Euro Schaden, zu schützen, gibt es nur eine Möglichkeit: Eine gute und professionelle Drohnen Haftpflicht abschließen, die all diese Eventualitäten inklusive Gefährdungshaftung abdeckt.

Haftpflicht- oder Kaskoversicherung: Was ist der Unterschied?

Bevor Sie Ihre Drohne versichern, sollten Sie die Unterschiede zwischen einer Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung kennen, um die richtige Wahl zu treffen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Kosten, die durch Schäden entstehen, die Sie mit Ihrer Drohne Dritten zufügen – sei es an Personen oder an deren Eigentum. Diese Versicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass finanzielle Forderungen Dritter abgedeckt werden.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung hingegen bietet Schutz für Ihre eigene Drohne und deren Zubehör, wie Kamera, Tablet oder FPV-Brillen. Sie deckt Schäden ab, die durch Bedienfehler, Unfälle, „Fly Aways“ oder Wasserlandungen entstehen können. Eine solche Versicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie teures Equipment verwenden.

💡 Tipp: Während die Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, bietet eine Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz, der insbesondere für hochwertige Drohnen und Zubehör wie Kameras empfehlenswert ist. Mehr dazu finden Sie unter Kasko.

Fazit

  • Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Forderungen Dritter.
  • Kaskoversicherung: Freiwillig, jedoch sinnvoll für den Schutz Ihrer eigenen Ausrüstung.

Beide Versicherungsarten ergänzen sich und bieten umfassenden Schutz für den Drohnenbetrieb.

 

Was kosten unsere Drohnenversicherungen?

Unsere Drohnenversicherungen bei der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) bieten Ihnen maßgeschneiderte Haftpflichtversicherungen, um Ihre Drohne optimal abzusichern – sowohl für private als auch gewerbliche Nutzung. Die jährlichen Basispreise gestalten sich wie folgt:

Haftpflichtversicherungen

  • Private Nutzung (Jugendliche) (gemäß EU-Drohnenverordnung und österreichischem Luftfahrtgesetz): ab 26,64 EUR (inkl. Versicherungssteuer) für 3 Mio. € Deckungssumme. ➡️ Mehr Infos: Private Tarife.
  • Private Nutzung (Erwachsene): ab 39,96 EUR (inkl. Versicherungssteuer) für 3 Mio. € Deckungssumme. ➡️ Mehr Infos: Private Tarife.
  • Private Nutzung (Familie/Partner): ab 51,96 EUR (inkl. Versicherungssteuer) für 3 Mio. € Deckungssumme. ➡️ Mehr Infos: Private Tarife.
  • Gewerbliche Nutzung (UAV Pilot): ab 168,00 EUR (inkl. Versicherungssteuer) für 3 Mio. € Deckungssumme. ➡️ Mehr Infos: Gewerbliche Tarife.

💡 Hinweis: Alle Preise verstehen sich als Jahresprämien und beinhalten die Grundabsicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Österreich (mind. 750.000 Sonderziehungsrechte). Die DMO-Tarife bieten weltweiten Schutz (außer Kriegs-/Embargoländer, USA auf Anfrage) und decken unbegrenzte Drohnen pro Person ab – ideal für Vielnutzer!

Fazit

Mit den flexiblen Haftpflichtversicherungen der DMO können Sie Ihre Drohne – ob privat oder gewerblich genutzt – kostengünstig und umfassend absichern. Dank der attraktiven Preise, keiner Selbstbeteiligung und der Möglichkeit, unbegrenzte Drohnen zu versichern, bietet die DMO eine ideale Lösung für Drohnenpiloten in Österreich.

Versichert meine private Haftpflicht meine Drohne?

Drohnenhaftpflichtversicherung

Viele Drohnenbesitzer glauben, dass ihre private Haftpflichtversicherung Schäden durch Drohnen abdeckt – ein häufiger Irrtum.

Warum ist das meist nicht der Fall?

Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schließen Drohnenschäden aus, da die Gefährdungshaftung für Luftfahrzeuge gilt. Diese erfordert eine spezielle Absicherung, die reguläre Policen nicht bieten.

Ausnahmen in Österreich?

In Österreich sind solche Erweiterungen selten (Stand: April 2025). Eine Luftfahrthaftpflichtversicherung gemäß dem österreichischen Luftfahrtgesetz ist erforderlich. Prüfen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.

💡 Hinweis: Für rechtssicheren Schutz empfehlen wir eine dedizierte Drohnen-Haftpflichtversicherung, z. B. bei der DMO. Mehr Infos: DMO Drohnenversicherung.

Fazit

  • Private Haftpflicht: Deckt Drohnen meist nicht ab.
  • Empfehlung: Spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen.

Sind Drohnen unter 250 g in Österreich versicherungspflichtig?

Ja, auch Drohnen unter 250 g sind in Österreich versicherungspflichtig, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind oder nicht ausschließlich als Spielzeug verwendet werden.

Hintergrund

Bis 2020 konnten kleine Drohnen unter 250 g aufgrund der sogenannten 79-Joule-Regel gelegentlich als Spielzeug eingestuft und somit von den strengen Vorgaben des Luftfahrtgesetzes ausgenommen werden. Diese Regelung wurde jedoch durch die EU-Drohnenverordnung, die seit 2021 in Kraft ist, aufgehoben.

Aktuelle Regelung

  • Kameradrohnen unter 250 g gelten nicht mehr als Spielzeug und fallen unter die Kategorie der Unbemannten Luftfahrzeugsysteme (UAS).
  • Sie unterliegen den Versicherungspflichten gemäß dem österreichischen Luftfahrtgesetz (§ 24j).
  • Eine Luftfahrthaftpflichtversicherung ist somit auch für diese Drohnen gesetzlich vorgeschrieben.

💡 Hinweis: Für Drohnen ohne Kamera oder Spielzeugdrohnen können je nach Einsatzbereich und Nutzung Ausnahmen gelten, dennoch ist Vorsicht geboten.

Fazit

Egal ob Drohnen unter oder über 250 g – sobald eine Kamera verbaut ist oder die Drohne nicht ausschließlich als Spielzeug dient, ist eine Versicherung in Österreich verpflichtend. Mehr Infos zur passenden Versicherung finden Sie in unserem Tarifvergleich.

Ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?

Ja, in Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich verpflichtend. Gemäß dem österreichischen Luftfahrtgesetz (§ 164 LFG) müssen Drohnenbetreiber eine gültige Haftpflichtversicherung abschließen, bevor sie ihre Drohne in Betrieb nehmen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich verwendet wird.

Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch Ihre Drohne an Personen, Sachen oder Tieren verursacht werden. Wichtig: Schäden werden auch dann gedeckt, wenn kein Verschulden vorliegt, da die sogenannte Gefährdungshaftung greift.

Unterschied zu einer Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung deckt Schäden an der eigenen Drohne ab, wie z. B. durch Bedienfehler, Abstürze oder Diebstahl. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, um teure Reparatur- oder Ersatzkosten zu vermeiden.

➡️ Wenn Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen, empfiehlt es sich, eine passende Drohnenversicherung abzuschließen. Mehr dazu finden Sie unter Drohnen Versicherung.

Strafen bei fehlender Versicherung

Der Betrieb einer Drohne ohne gültige Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich untersagt und kann zu hohen Strafen führen. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Versicherung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.

📢 Hinweis: Für gewerbliche Einsätze von Drohnen kann eine spezifische Versicherung erforderlich sein. Mehr Informationen finden Sie hier.

Zusammenfassung:

  • Haftpflichtversicherung: Pflicht, schützt vor Schäden an Dritten.
  • Kaskoversicherung: Freiwillig, sinnvoll für Schäden an der eigenen Drohne.
  • Strafen: Betrieb ohne Versicherung ist nicht erlaubt und wird sanktioniert.

Sichern Sie sich rechtzeitig ab, um rechtliche Probleme zu vermeiden und sorgenfrei zu fliegen!

Ist das Fliegen ohne Drohnenversicherung in Österreich strafbar?

Ja, das Fliegen einer Drohne ohne gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Österreich strafbar und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 169 des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) drohen folgende Strafen bei Betrieb einer Drohne ohne die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung oder ohne gültige Bewilligung:

  • Geldstrafen: Bis zu 22.000 Euro.
  • Freiheitsstrafen: Bis zu sechs Wochen bei schwerwiegenden Verstößen.

Benötige ich zusätzlich zu meiner privaten Haftpflichtversicherung eine Drohnenversicherung?

Ja, in den meisten Fällen ist eine zusätzliche Drohnenversicherung erforderlich, da private Haftpflichtversicherungen oft nicht alle gesetzlichen Anforderungen abdecken, die für Drohnen in Österreich gelten.

Warum reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus?

Viele private Haftpflichtversicherungen beinhalten eine „Drohnenklausel“, diese greift jedoch häufig nur bei Schäden, die Sie aktiv verursacht haben. Das Problem: In Österreich ist die Gefährdungshaftung gesetzlich vorgeschrieben. Diese stellt sicher, dass Schäden unabhängig von einem Verschulden des Drohnenpiloten gedeckt sind.

Ein Beispiel: Führt eine Windböe dazu, dass Ihre Drohne auf ein Auto stürzt, wird der Schaden durch eine private Haftpflichtversicherung oft nicht übernommen, da kein aktives Verschulden Ihrerseits vorliegt. Eine spezielle Drohnenversicherung mit Gefährdungshaftung deckt jedoch genau solche Fälle ab.

Vorteile einer Drohnenversicherung mit Gefährdungshaftung

  • Umfassender Schutz: Schäden werden unabhängig von der Ursache übernommen, z. B. bei Windböen oder technischen Defekten.
  • Vermeidung hoher Kosten: Personenschäden können schnell Beträge im sechsstelligen Bereich erreichen.
  • Schnelle Abwicklung: Spezialisierte Drohnenversicherungen regulieren Schäden zügig, ohne langwierige Ursachenprüfungen.

Was sollten Sie beachten?

Prüfen Sie Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung sorgfältig darauf, ob die Gefährdungshaftung inkludiert ist. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich der Abschluss einer spezialisierten Drohnenversicherung. Diese bietet den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz und bewahrt Sie vor finanziellen Risiken.

🛡️ Tipp: Spezielle Drohnenversicherungen wie jene auf Drohnenversicherung.at erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen in Österreich und bieten umfassenden Schutz inklusive Gefährdungshaftung.

Mit einer spezialisierten Drohnenversicherung sind Sie optimal abgesichert – egal, ob der Schaden durch eigenes Verschulden oder äußere Einflüsse verursacht wurde.

Warum ist eine Drohnenversicherung in Europa Pflicht?

In Europa ist der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um Schäden abzusichern, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen können. In Österreich regelt dies das Luftfahrtgesetz (§ 24j LFG), das eine versicherungspflichtige Gefährdungshaftung für alle Drohnen fordert – unabhängig von ihrer Nutzung.

Was bedeutet das für Drohnenhalter in Österreich?

Als Drohnenbetreiber sind Sie verpflichtet, eine geeignete Drohnenversicherung abzuschließen, bevor Sie Ihre Drohne nutzen. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Gefährdungshaftung: Die Versicherung deckt Schäden unabhängig von einem Verschulden des Drohnenhalters.
  • Europaweite Gültigkeit: Viele Policen bieten Schutz innerhalb Europas, manche sogar weltweit.
  • Gerätebezogene Versicherung: In Österreich muss die Versicherung spezifische Drohnendaten (z. B. Seriennummer und Modell) enthalten.

Unterschied zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung bei Drohnen

Die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung unterscheiden sich grundlegend in ihrer Anwendung und Bedeutung:

  • Verschuldenshaftung
    Diese Haftungsart greift, wenn ein Schaden durch Ihr eigenes Fehlverhalten verursacht wird. Beispiele hierfür sind Unachtsamkeit, falsche Steuerung oder das Nichteinhalten von Sicherheitsvorschriften.
  • Gefährdungshaftung
    Hier haften Sie auch ohne eigenes Verschulden, wenn ein Schaden aufgrund von äußeren Einflüssen entsteht. Typische Beispiele sind plötzlicher Wind, technische Defekte oder unvorhersehbare Ereignisse, die die Drohne außer Kontrolle geraten lassen.

Relevanz für Drohnenhalter

Drohnenversicherungen decken in der Regel beide Haftungsarten ab. Dadurch bieten sie einen umfassenden Schutz, unabhängig davon, ob der Schaden durch eigenes Handeln oder durch äußere Umstände verursacht wurde. Besonders in Österreich ist dieser doppelte Schutz wichtig, um den gesetzlichen Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes (§ 24j) zu entsprechen.

🛡️ Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Drohnenversicherung darauf, dass sowohl Verschuldens- als auch Gefährdungshaftung abgedeckt sind, um vollständigen Schutz zu gewährleisten.

Wie finde ich die passende Drohnenversicherung?

Die Wahl der optimalen Drohnenversicherung hängt von Ihren individuellen Anforderungen und Einsatzbereichen ab. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die Sie berücksichtigen sollten:

1. Privat oder gewerblich?

Nutzen Sie Ihre Drohne ausschließlich für Freizeit- oder Hobbyzwecke, ist eine private Drohnen-Haftpflichtversicherung ausreichend. Sobald Sie jedoch mit Ihrer Drohne Einnahmen generieren, wie etwa durch Luftbildaufnahmen für Kunden, gewerbliche Inspektionen oder monetarisierte Inhalte auf Plattformen, benötigen Sie eine gewerbliche Drohnenversicherung. Diese Policen bieten den erforderlichen Schutz und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für kommerzielle Drohneneinsätze.

2. Deckungssumme

In Österreich ist eine Mindestdeckungssumme von etwa 1 Million Euro vorgeschrieben. Für einen umfassenderen Schutz empfiehlt sich eine höhere Deckungssumme von 3 Millionen Euro oder mehr. Dies bietet Sicherheit bei Schäden mit hohen finanziellen Auswirkungen.

3. Anzahl der Drohnen

Falls Sie mehrere Drohnen besitzen oder gleichzeitig einsetzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung die Möglichkeit bietet, mehrere Geräte mit einer einzigen Polizze zu versichern. Achten Sie darauf, ob es Einschränkungen bei der gleichzeitigen Nutzung gibt.

4. Anzahl der Piloten

Wenn Ihre Drohne von mehreren Personen wie Familienmitgliedern, Freunden oder Mitarbeitern genutzt wird, stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung keine Einschränkungen bei der Anzahl der berechtigten Nutzer vorsieht. Einige Tarife bieten umfassenden Schutz für mehrere Piloten.

5. Selbstbehalt

Einige Versicherungen ermöglichen es, durch eine Selbstbeteiligung die jährlichen Kosten zu senken. Bei anderen Tarifen entfällt diese vollständig. Überlegen Sie, welches Modell am besten zu Ihrem Budget passt.

6. Geltungsbereich

Nutzen Sie Ihre Drohne nur innerhalb Österreichs oder Europas, genügt ein Standardtarif mit regionaler Abdeckung. Für internationale Einsätze, etwa außerhalb Europas, sollten Sie einen Tarif wählen, der weltweiten Schutz bietet (in der Regel mit Ausnahme von USA und Kanada).

💡 Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Tarife sorgfältig und berücksichtigen Sie Ihre individuellen Anforderungen. Nutzen Sie dazu Tools wie den Drohnen-Versicherungsvergleich, um die beste Option zu finden.

Welche Schäden deckt eine Drohnenversicherung typischerweise nicht ab?

Eine Drohnenversicherung bietet zwar umfangreichen Schutz, allerdings gibt es Schadensarten, die typischerweise nicht abgedeckt sind. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. Zu den gängigen Ausschlüssen zählen:

Schäden, die nicht abgedeckt sind

  1. Vorsätzlich verursachte Schäden
    Schäden, die absichtlich durch den Halter oder Steuerer der Drohne herbeigeführt werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Flüge in nicht erlaubten Zonen
    Flüge in gesperrten oder gesetzlich verbotenen Bereichen wie in der Nähe von Flughäfen oder in Naturschutzgebieten führen oft zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
  3. Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
    Wenn etwa ohne gültigen Drohnenführerschein oder ohne Einhaltung der Kennzeichnungspflicht geflogen wird, besteht kein Versicherungsschutz.
  4. Verschleiß und Materialermüdung
    Schäden, die durch normale Abnutzung oder Alterung der Drohne entstehen, werden nicht übernommen.
  5. Eigenschäden
    Schäden an der eigenen Drohne oder am Zubehör (z. B. Kamera oder Fernsteuerung) sind nur durch eine Kaskoversicherung abgedeckt, nicht durch die Haftpflichtversicherung.
  6. Gewerbliche Nutzung ohne passenden Tarif
    Wird eine Drohne für gewerbliche Zwecke genutzt, aber es besteht nur eine private Versicherung, so sind Schäden aus der gewerblichen Nutzung nicht abgedeckt. Ein spezieller gewerblicher Tarif ist hier erforderlich.
  7. Nutzung durch unbefugte Personen
    Wenn Personen die Drohne steuern, die nicht in der Versicherungspolizze eingetragen sind, entfällt der Versicherungsschutz.

💡 Tipp: Eine zusätzliche Kaskoversicherung schützt vor Eigenschäden wie Abstürzen, Diebstahl oder Fly-Aways. Dies ist besonders empfehlenswert für teure Drohnen und gewerbliche Einsätze.

Eignet sich die Versicherung für den Erhalt von Aufstiegserlaubnissen in Österreich?

Ja, viele Drohnenversicherungen sind für den Erhalt von Aufstiegserlaubnissen in Österreich geeignet. Solche Genehmigungen sind erforderlich, wenn Drohnen in Situationen betrieben werden, die über die Regelungen der offenen Kategorie hinausgehen – etwa in kontrollierten Lufträumen, bei Nachtflügen oder über Menschenansammlungen.

Wichtige Anforderungen für Aufstiegserlaubnisse in Österreich

  • Deckungssumme: In Österreich schreibt das Luftfahrtgesetz eine Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten (ca. 1 Mio. Euro) für Haftpflichtversicherungen vor. Viele Versicherungen, wie jene von HDI, Degenia oder NV, bieten deutlich höhere Deckungssummen von bis zu 10 Mio. Euro an.
  • Versicherungsbestätigung: Für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis benötigen Betreiber eine internationale Versicherungsbestätigung (auf Deutsch und Englisch). Diese wird von den meisten Anbietern direkt nach Vertragsabschluss bereitgestellt.
  • Gewerbliche Tarife: Besonders bei gewerblichen Einsätzen sind oft spezifische Angaben zu Drohne und Einsatzart erforderlich, die in entsprechenden Tarifen wie dem Classic-Tarif für gewerbliche Einsätze von HDI enthalten sind.

Besonderheiten und Empfehlungen

  • Spezielle Einsätze: Versicherungen, die BOS-Einsätze (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) oder landwirtschaftliche Anwendungen (Agrarflüge) abdecken, werden von den Behörden häufig bevorzugt akzeptiert.
  • Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS): Der Betrieb von Drohnen außerhalb der direkten Sicht (BVLOS) oder bei Nacht erfordert zusätzliche Genehmigungen. Versicherungen wie jene von HDI oder Degenia beinhalten oft Deckung für diese Szenarien in ihren gewerblichen Tarifen.

💡 Tipp: Um die Anforderungen der Luftfahrtbehörde rasch zu erfüllen, sollte die Versicherung nicht nur eine ausreichende Deckungssumme bieten, sondern auch eine gerätebezogene Versicherungspolizze enthalten. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die Seriennummer und das Modell der Drohne ausweist.

Benötige ich für meine Drohne einen Drohnenführerschein oder einen Kompetenznachweis?

Ob ein Drohnenführerschein oder ein Kompetenznachweis erforderlich ist, hängt in Österreich von der Drohnenklasse, dem Einsatzzweck und den Vorgaben des österreichischen Luftfahrtgesetzes ab:

Drohnen unter 250 g

  • Kein Kompetenznachweis erforderlich, sofern die Drohne keine Kamera besitzt oder keine personenbezogenen Daten erfasst.
  • Für Freizeitflüge gelten gelockerte Bestimmungen.

Offene Kategorie (A1 und A3)

  • Für Drohnen zwischen 250 g und 25 kg ist der EU-Kompetenznachweis (auch „kleiner Drohnenführerschein“) verpflichtend.
  • Dieser Nachweis wird durch eine Online-Schulung und einen Test bei der Austro Control erworben.

Offene Kategorie (A2)

  • Wenn Flüge näher an unbeteiligten Personen durchgeführt werden sollen, benötigen Sie zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis (auch „großer Drohnenführerschein“).
  • Voraussetzungen hierfür sind eine bestandene theoretische Prüfung und ein praktisches Selbsttraining, das durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigt wird.

Spezielle Kategorie und zulassungspflichtige Drohnen

  • Hier sind umfangreiche Genehmigungen und Risikobewertungen erforderlich, einschließlich des Betriebs eines Sicherheitsmanagementsystems und in manchen Fällen einer speziellen Pilotenlizenz.
  • Ein Antrag bei der Austro Control ist notwendig, um Flüge in dieser Kategorie durchzuführen.

Unterschied zwischen den Kategorien „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“

Die EU-Drohnenverordnung teilt den Betrieb von Drohnen in drei Hauptkategorien ein, die jeweils spezifische Anforderungen und Einschränkungen haben. Hier ist eine Übersicht:

1. Offene Kategorie

Diese Kategorie ist für die meisten Hobby-Anwender und einfache gewerbliche Einsätze geeignet.

  • Gewichtsgrenze: Bis zu 25 kg.
  • Flugbetrieb: In direkter Sichtlinie des Piloten (VLOS) und bis maximal 120 Meter Höhe.
  • Genehmigungen: Keine erforderlich, sofern die Vorgaben eingehalten werden.
  • Unterkategorien:
    • A1: Flüge in der Nähe von Personen, jedoch ohne Überfliegen von unbeteiligten Personen.
    • A2: Flüge mit sicherem Abstand zu Personen (mindestens 30 Meter, reduziert auf 5 Meter mit aktivierter Low-Speed-Funktion).
    • A3: Flüge abseits von Personenansammlungen und Gebäuden.

2. Spezielle Kategorie

Diese Kategorie umfasst Drohnen, die nicht alle Anforderungen der offenen Kategorie erfüllen.

  • Beispiele: Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), über Menschenansammlungen oder in besonders sensiblen Bereichen.
  • Voraussetzungen:
    • Durchführung einer Risikoanalyse (SORA – Specific Operations Risk Assessment).
    • Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde (in Österreich: Austro Control).
  • Geeignet für: Gewerbliche Anwendungen wie Inspektionen, Vermessungen oder Rettungseinsätze.

3. Zulassungspflichtige Kategorie

Diese Kategorie gilt für Drohnen mit besonders hohem Risiko und speziellen Einsätzen.

  • Einsatzgebiete: Transport von Personen, gefährlichen Gütern oder groß angelegte Logistikoperationen.
  • Anforderungen:
    • Umfassende Zertifizierung der Drohne.
    • Betriebszulassung und spezifische Genehmigungen.
  • Beispiele: Drohnen in der Medizinlogistik oder im industriellen Güterverkehr.

Dürfen Freunde oder Familienmitglieder meine Drohne fliegen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

Ob Freunde oder Familienmitglieder Ihre Drohne steuern dürfen, ohne den Schutz Ihrer Drohnenversicherung zu gefährden, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab:

  • Offene Pilotenklausel: Manche Tarife beinhalten diese Klausel, wodurch beliebige Personen Ihre Drohne fliegen dürfen, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Dies bietet maximale Flexibilität.
  • Einschränkungen auf Halter oder registrierte Personen: Es gibt auch Tarife, bei denen der Schutz ausschließlich auf den Halter oder im Vertrag eingetragene Personen begrenzt ist. Hier ist Vorsicht geboten, wenn andere Personen die Drohne nutzen möchten.
  • Familienangehörige oder Freunde: Einige Versicherungen erlauben es, dass Freunde oder Familienmitglieder Ihre Drohne steuern, jedoch oft nur unter der Voraussetzung, dass der Halter anwesend ist und die Nutzung den Vertragsbedingungen entspricht.

Wichtige Hinweise

Prüfen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen Ihrer Drohnenversicherung, um sicherzustellen, dass der gewünschte Nutzungskreis abgesichert ist. Besonders Tarife mit einer offenen Pilotenklausel können von Vorteil sein, wenn mehrere Personen die Drohne nutzen möchten.

 

Disclaimer: Drohneversicherung.at hat alle in seinem Bereich bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen. Die juristischen Hinweise sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie bei der Austro Control.

Quellen:

1) https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen.html

2) https://www.dronespace.at/

3) https://www.austrocontrol.at/drohnen