Regeln der Luftverkehrs-Ordnung ✈️ für Drohnen

In Österreich wird der Betrieb von Drohnen durch die Luftverkehrs-Ordnung im Einklang mit der EU-Drohnen-Verordnung geregelt. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten einheitliche Vorschriften für den Drohnenflug in der gesamten Europäischen Union, die den sicheren Einsatz von Drohnen gewährleisten sollen. Diese Vorschriften unterscheiden zwischen verschiedenen Risikokategorien von Drohnenflügen: „open“ (offen), „specific“ (spezifisch) und „certified“ (zertifiziert).

Kategorien und Anforderungen der Luftverkehrs-Ordnung

  1. Open (offen): Die meisten Hobby- und Freizeitflüge fallen in diese Kategorie. Diese Flüge erfordern keine speziellen Genehmigungen, solange sie innerhalb bestimmter Parameter stattfinden, wie z. B. das Fliegen nur in Sichtweite und unter einer maximalen Flughöhe von 120 Metern. Drohnen unter 250 Gramm oder ohne Kamera können ebenfalls in dieser Kategorie betrieben werden.
  2. Specific (spezifisch): Diese Kategorie ist für komplexere und risikoreichere Flüge vorgesehen, beispielsweise in urbanen Gebieten oder nahe Menschenmengen. Betreiber müssen eine behördliche Genehmigung einholen und eine Risikobewertung durchführen lassen. Für diese Flüge sind möglicherweise zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, und es müssen spezielle Betriebserlaubnisse durch die Austro Control eingeholt werden.
  3. Certified (zertifiziert): Diese Kategorie umfasst Drohnenflüge mit sehr hohem Risiko, ähnlich dem Betrieb bemannter Luftfahrzeuge. Solche Flüge erfordern umfassende Genehmigungen und sind derzeit hauptsächlich für industrielle Anwendungen vorgesehen. Die spezifischen Anforderungen für diese Kategorie werden noch auf europäischer Ebene entwickelt.

Registrierungspflicht und Drohnenführerschein

Gemäß der Luftverkehrs-Ordnung und der EU-Drohnen-Verordnung müssen alle Drohnenbetreiber, deren Drohnen mehr als 250 Gramm wiegen oder mit bestimmten Ausstattungen wie Kameras versehen sind, eine Registrierung durchführen. Diese Registrierung erfolgt online und ist auch für Betreiber von Modellflugzeugen verpflichtend. Zusätzlich ist für das Fliegen solcher Drohnen ein Drohnenführerschein erforderlich, der grundlegende Kenntnisse zu den geltenden Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen vermittelt.

Datenschutz und Sicherheitsbestimmungen

Der Betrieb von Drohnen in Österreich unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Drohnenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Aufnahmen den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen, insbesondere wenn Personen identifizierbar sind. Für Flüge in der Nähe von sensiblen Bereichen wie Flughäfen oder militärischen Einrichtungen sind spezielle Flugverbotszonen definiert, die in der App „Dronespace“ und online eingesehen werden können. Zusätzlich müssen Sicherheitsabstände zu Menschenansammlungen und wichtigen Infrastrukturen eingehalten werden.

Zusammenfassung

Die Luftverkehrs-Ordnung in Österreich in Verbindung mit der EU-Drohnen-Verordnung sorgt für klare Regeln beim Drohnenbetrieb, die auf Sicherheit und Datenschutz abzielen. Drohnenbetreiber sollten sich stets über die aktuellen Vorschriften informieren und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen und Schulungen absolviert haben, um sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Anforderungen zu erfüllen. Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Website der österreichischen Regierung.