In Österreich gelten spezifische Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, besonders in bestimmten Lufträumen, die als ED-D-Gebiete (Gefahrengebiete) bekannt sind. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren, die durch den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge entstehen könnten.
Was sind ED-D-Gebiete?
ED-D steht für Gefahrengebiet (Danger Area) im Luftraum, in dem besondere Vorsicht geboten ist. Diese Gebiete werden definiert, um Piloten auf potenzielle Risiken hinzuweisen, die durch militärische Übungen, Artilleriefeuer oder andere gefährliche Aktivitäten verursacht werden können. In diesen Zonen können temporäre oder permanente Gefahren bestehen, die eine erhöhte Wachsamkeit von Drohnenbetreibern erfordern.
Vorschriften für den Drohnenbetrieb in Österreich
- Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber: In Österreich müssen sich alle Drohnenbetreiber registrieren, deren Drohnen mehr als 250 Gramm wiegen oder mit einer Kamera ausgestattet sind. Diese Regelung entspricht der EU-Verordnung 2019/947, die darauf abzielt, eine sichere Nutzung des Luftraums zu fördern. Die Registrierung ermöglicht eine klare Identifikation der Drohnen und ihrer Betreiber.
- Versicherungspflicht: Drohnenbetreiber sind verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SDRs) abdeckt. Diese Versicherungspflicht schützt die Öffentlichkeit und bietet eine finanzielle Absicherung für den Fall von Schäden, die durch Drohnen verursacht werden.
- Einschränkungen und Verbote: In der Nähe von sensiblen Bereichen wie militärischen Anlagen, Flughäfen und dicht besiedelten Gebieten gelten strenge Vorschriften oder Verbote für den Drohnenflug. Drohnen dürfen diese Zonen nur unter strikter Einhaltung der Vorschriften überfliegen, um Risiken und Kollisionen zu vermeiden. Zum Beispiel ist es verboten, Drohnen in einem Umkreis von weniger als 8 Kilometern von Flughäfen oder 3 Kilometern von Hubschrauberlandeplätzen zu fliegen.
- No-Drone-Zones: Bestimmte Bereiche in Österreich sind als „No-Drone-Zones“ ausgewiesen, in denen der Betrieb von Drohnen vollständig untersagt ist. Diese Zonen umfassen Orte von besonderer Bedeutung oder Gefahr, wie Flughäfen, militärische Einrichtungen und andere kritische Infrastrukturen. Die Einhaltung dieser Flugverbotszonen ist entscheidend, um die Sicherheit des Luftraums und der Menschen am Boden zu gewährleisten.
Weitere Informationen und Ressourcen
Für aktuelle Informationen zu den geltenden Vorschriften und zur Registrierung von Drohnen in Österreich können Drohnenbetreiber die offizielle Website der Austro Control Dronespace besuchen. Hier finden Sie interaktive Karten und detaillierte Informationen zu den „No-Drone-Zones“ und weiteren luftraumbezogenen Beschränkungen in Österreich. Weitere Informationen zu den EU-Drohnenverordnungen finden Sie auf der offiziellen Website der österreichischen Regierung.
Durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Drohnenpiloten sicherstellen, dass sie legal und sicher fliegen, während sie die Privatsphäre und Sicherheit aller Luftraumnutzer respektieren.