🇩🇪 Besucher aus Deutschland?
Achtung: Viele deutsche Tarife erfüllen nicht die strengen österreichischen LFG-Auflagen.
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🇦🇹 Unsere Empfehlung für Österreich:
Die DMO bietet die zwingend erforderliche Bestätigung über 750.000 SZR gemäß § 148 LFG.
Der Einheitliche europäische Luftraum (Single European Sky) wurde geschaffen, um die Luftfahrt in Europa sicherer und effizienter zu gestalten. Diese Initiative betrifft sowohl den bemannten als auch den unbemannten Flugverkehr, also auch Drohnen, die zunehmend in den regulären Luftraum integriert werden.
Regelungen für Drohnen in Österreich
Seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung gelten in Österreich harmonisierte Vorschriften. Diese unterteilen den Betrieb in drei Hauptkategorien, basierend auf dem Risikoprofil:
- Kategorisierung der Drohnen:
- Kategorie „Open“ (Offen): Für Flüge mit geringem Risiko. Keine behördliche Bewilligung nötig, aber strikte Regeln.
- A1 (über Menschen): Für sehr leichte Drohnen (unter 250 g, idealerweise C0-zertifiziert). Flug über unbeteiligten Personen ist erlaubt (aber zu vermeiden), keinesfalls jedoch über Menschenansammlungen.
- A2 (in der Nähe von Menschen): Für Drohnen bis 4 kg (C2-Zertifizierung). Hier darf bis auf 30 Meter (bzw. 5 Meter im Low-Speed-Modus) an Personen herangeflogen werden. Hinweis: Ältere Bestandsdrohnen über 250g ohne C-Klassifizierung dürfen seit 2024 oft nur noch in der Kategorie A3 betrieben werden.
- A3 (weit weg von Menschen): Für Drohnen unter 25 kg oder ältere Bestandsdrohnen. Mindestabstand: 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
- Kategorie „Specific“: Erfordert eine Betriebsbewilligung der Austro Control (z. B. für Flüge außerhalb der Sichtweite / BVLOS).
- Kategorie „Certified“: Für Hochrisiko-Einsätze (z. B. Personentransport).
- Kategorie „Open“ (Offen): Für Flüge mit geringem Risiko. Keine behördliche Bewilligung nötig, aber strikte Regeln.
- Pflicht zur Registrierung & Kompetenznachweis:
- Registrierung als Betreiber: Nicht die Drohne selbst, sondern der Betreiber muss sich registrieren (auf dronespace.at). Dies gilt für fast alle Kameradrohnen (auch unter 250g!).
Kosten: ca. 32,40 € (einmalige Verwaltungsabgabe, Stand: Jänner 2025). - Drohnenführerschein: Für Drohnen ab 250g ist der Kompetenznachweis (A1/A3) Pflicht. Das Training und die Prüfung erfolgen online.
Kosten: Der Online-Test ist derzeit bei der Austro Control kostenlos.
- Registrierung als Betreiber: Nicht die Drohne selbst, sondern der Betreiber muss sich registrieren (auf dronespace.at). Dies gilt für fast alle Kameradrohnen (auch unter 250g!).
- ⚠️ Zwingende Versicherungspflicht (§ 148 LFG):
In Österreich gilt eine strenge Gefährdungshaftung. Eine private Haftpflichtversicherung reicht meist NICHT aus.
- Gesetzliche Anforderung: Bestätigung über mind. 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) gemäß § 148 Luftfahrtgesetz.
- Wichtig: Diese Bestätigung muss VOR der Registrierung bei der Austro Control vorliegen.
Unsere Empfehlung: Die Tarife der DMO (Privat) oder DMO (Gewerbe) beinhalten die korrekte Österreich-Deckung inkl. 750.000 SZR-Bestätigung.
- U-Space & Geografische Zonen:
- Der U-Space (verwaltet von Austro Control) koordiniert den Drohnenverkehr. Über die Dronespace App können Piloten prüfen, wo geflogen werden darf.
- Geografische Zonen (früher Flugverbotszonen): In sensiblen Bereichen (z. B. Flughafennähe, LO-R Gebiete, Naturschutzparks) gelten strikte Einschränkungen. Ein Blick in die offizielle Karte vor jedem Flug ist verpflichtend.
Die EU-weiten Regelungen bieten eine klare Grundlage für den sicheren Betrieb in Österreich. Wer sich korrekt als Betreiber registriert, die passende LFG-konforme Versicherung abschließt und die Geozonen beachtet, ist auf der sicheren Seite.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Jänner 2025). Links zu Versicherungstarifen können Affiliate-Kennungen enthalten. Die Registrierungsgebühren der Austro Control können sich ändern. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.