Der Einheitliche europäische Luftraum (Single European Sky) wurde geschaffen, um die Luftfahrt in Europa sicherer und effizienter zu gestalten, indem er die Fragmentierung des Luftraums reduziert und die Luftverkehrskontrolle harmonisiert. Diese Initiative betrifft sowohl den bemannten als auch den unbemannten Flugverkehr, einschließlich Drohnen, die zunehmend in den regulären Luftraum integriert werden.
Regelungen für Drohnen in Österreich
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in Österreich die EU-weiten Vorschriften für Drohnen, die Teil des Einheitlichen europäischen Luftraums sind. Diese Vorschriften beinhalten mehrere Kategorien und Unterkategorien für Drohnen, die den Betrieb regeln, basierend auf dem Risiko und den Einsatzbedingungen der Drohnenflüge.
- Kategorisierung der Drohnen:
- Kategorie „Open“: Diese Kategorie umfasst Drohnen, die ein geringes Risiko darstellen und ohne spezielle Genehmigung betrieben werden können. Hier sind drei Unterkategorien definiert:
- A1: Drohnen unter 250 Gramm, die nicht über Menschenansammlungen fliegen dürfen.
- A2: Drohnen unter 4 kg, die einen Mindestabstand von 30 Metern zu Personen einhalten müssen oder im „low-speed mode“ bis auf 5 Meter heranfliegen dürfen.
- A3: Drohnen unter 25 kg, die weit weg von Menschen betrieben werden müssen, mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten.
- Kategorie „Specific“: Diese Kategorie erfordert eine behördliche Genehmigung und umfasst Flüge, die höhere Risiken bergen, wie zum Beispiel Flüge außerhalb der Sichtweite oder über bewohnten Gebieten mit schwereren Drohnen.
- Kategorie „Certified“: Hierunter fallen Drohnenflüge mit einem sehr hohen Risiko, etwa solche, die Passagiere befördern oder in gefährlichen Situationen eingesetzt werden. Diese Kategorie ist stark reguliert und erfordert spezielle Lizenzen und Zertifikate.
- Kategorie „Open“: Diese Kategorie umfasst Drohnen, die ein geringes Risiko darstellen und ohne spezielle Genehmigung betrieben werden können. Hier sind drei Unterkategorien definiert:
- Registrierung und Führerscheinpflicht:
- Alle Drohnenbetreiber müssen ihre Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm registrieren lassen. Auch Drohnen unter diesem Gewicht, die mit Kameras ausgestattet sind oder hohe Geschwindigkeiten erreichen, müssen registriert werden.
- Zusätzlich benötigen Drohnenbetreiber in Österreich einen Drohnenführerschein. Dieser Nachweis kostet ca. 31,20 € und ist fünf Jahre gültig. Er beinhaltet ein Online-Training und eine abschließende Prüfung, die das notwendige Wissen über Luftfahrtrecht, Sicherheitsregeln und den sicheren Betrieb von Drohnen vermittelt.
- U-Space Integration:
- Der U-Space ist ein spezieller Luftraum, der geschaffen wurde, um den Einsatz von Drohnen, insbesondere in urbanen Gebieten und in der Nähe anderer Luftverkehrsteilnehmer, sicherer und effizienter zu gestalten. In Österreich wird der U-Space durch die Austro Control verwaltet, die eine Plattform namens Dronespace anbietet. Diese Plattform hilft Drohnenpiloten, sicher zu fliegen, indem sie ihnen Echtzeitinformationen über Flugverbotszonen und genehmigungspflichtige Bereiche bietet.
- Sicherheitsmaßnahmen und Flugverbotszonen:
- Es gibt bestimmte Bereiche in Österreich, in denen das Fliegen von Drohnen strikt verboten ist, wie z. B. in der Nähe von Flughäfen und militärischen Einrichtungen. Diese Zonen werden regelmäßig aktualisiert und können über die Dronespace-App der Austro Control eingesehen werden. Diese App hilft Drohnenpiloten, sicherzustellen, dass sie die geltenden Vorschriften einhalten und in zulässigen Zonen fliegen.
Die Einführung des Einheitlichen europäischen Luftraums und die damit verbundenen EU-weiten Regelungen bieten eine klare und konsistente Grundlage für den sicheren Betrieb von Drohnen in Österreich. Sie erleichtern nicht nur den sicheren Einsatz von Drohnen, sondern fördern auch die Integration dieser Technologie in den allgemeinen Luftverkehr.