Vorschriften für Eigenbaudrohnen ✈️ in Österreich

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🇦🇹 Österreich-Info:
Achten Sie zwingend auf die Deckung nach § 148 LFG (750.000 SZR). Viele reine DE-Tarife erfüllen dies nicht!

Eigenbaudrohnen in Österreich: Rechtslage, Versicherung & Pflichten

Eigenbaudrohnen unterliegen in Österreich denselben strengen luftrechtlichen Bestimmungen wie kommerziell gefertigte Drohnen (z.B. DJI). Da sie unter die EU-Drohnenverordnung fallen, müssen Betreiber sicherstellen, dass sie alle Anforderungen der Austro Control und des Luftfahrtgesetzes (LFG) erfüllen.

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Die DMO (Deutsche Modellsport Organisation) bietet einen Spezialtarif, der explizit die strengen österreichischen Anforderungen erfüllt (Bestätigung über 750.000 SZR gemäß § 148 LFG).

Preise Stand: Dezember 2025. Beachten Sie die Tarifdetails auf der Anbieterseite.

1. Registrierungspflicht (Betreiber-Registrierung)

In Österreich gilt: Nicht die Drohne selbst wird registriert (in der „Open“-Kategorie), sondern der Betreiber (UAS Operator). Diese Pflicht besteht auf dronespace.at der Austro Control, sobald die Drohne:

  • über 250 Gramm wiegt, ODER
  • mit einer Kamera/Sensor ausgestattet ist (auch unter 250g!), sofern es sich nicht um ein reines Spielzeug nach EU-Richtlinie handelt.

Dies betrifft fast alle Eigenbaudrohnen mit Kamerasystemen (FPV etc.). Nach der Registrierung erhalten Sie eine Betreibernummer (z.B. AUT…), die sichtbar auf jeder Ihrer Drohnen angebracht werden muss.

2. Drohnenführerschein: Wann ist er nötig?

Hier gibt es oft Missverständnisse. Die EU-Verordnung unterscheidet bei Eigenbauten:

  • Unter 250g (und < 19 m/s): Fällt in die Unterkategorie A1. Es ist kein Kompetenznachweis (Führerschein) vorgeschrieben. Das Studium der Anleitung und Sicherheitshinweise genügt.
  • Ab 250g (bis 25kg): Fällt bei Eigenbauten meist in die Unterkategorie A3. Hier ist der „Kleine Drohnenführerschein“ (Kompetenznachweis A1/A3) zwingend erforderlich.

3. Die richtige Versicherung (Die § 148 LFG Falle)

Das österreichische Luftfahrtgesetz (§ 148 LFG) ist strenger als deutsche Regelungen. Es schreibt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung mit einer Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR (Sonderziehungsrechten) vor. Das entspricht ca. 1 Mio. Euro, ist aber an den Währungskorb gebunden.

Wichtig beim Versicherungsvergleich:

  • Eine einfache Privathaftpflicht reicht meist nicht aus (Ausnahme: explizite Luftfahrtklausel).
  • Geräte- vs. Halterversicherung: Früher mussten Polizzen oft modellbezogen (mit Seriennummer) sein. Moderne Konzepte (wie bei der DMO) versichern den Halter pauschal für den Betrieb seiner Drohnen. Dies wird von der Austro Control anerkannt, sofern die Versicherungsbestätigung die gesetzlichen Normen erfüllt und mitgeführt wird.

4. Sicherheitszonen und Geozonen

Flüge in bestimmten Gebieten sind eingeschränkt oder verboten. In Österreich werden diese Zonen (z.B. rund um Flughäfen, Justizanstalten oder Naturschutzgebiete) in der offiziellen Dronespace App der Austro Control angezeigt. Achten Sie auf Gebiete, die als Flugbeschränkungsgebiete (LO-R) gekennzeichnet sind.

Verstöße gegen das LFG können teuer werden: Der Strafrahmen für Verwaltungsübertretungen reicht theoretisch bis zu 22.000 Euro.

Fazit für Eigenbauer

Wer in Österreich eine Eigenbaudrohne betreibt, muss drei Dinge priorisieren: Die korrekte Registrierung als Betreiber, den passenden Führerschein (ab 250g) und zwingend eine LFG-konforme Luftfahrthaftpflichtversicherung mit Bestätigung über 750.000 SZR.


Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Informationen immer bei der Austro Control. Links zu Versicherungstarifen sind Affiliate-Links/Werbung. Wir erhalten bei Abschluss eine Provision, ohne dass sich der Preis für Sie ändert. Datenschutzerklärung.