Rechtliche Grundlagen: LFG und EU-Verordnung in Österreich
In Österreich werden die Bedingungen für den Drohnenbetrieb primär durch die EU-Drohnenverordnung und ergänzend durch das nationale Luftfahrtgesetz (LFG) geregelt. (Hinweis: Die oft zitierte „LuftVZO“ ist ein deutsches Gesetz und gilt in Österreich nicht!).
Für fast alle Drohnenpiloten ist eine Registrierung bei der Austro Control, der nationalen Aufsichtsbehörde für Zivilluftfahrt, verpflichtend. Diese Vorschriften gewährleisten, dass der Betrieb den hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards entspricht.
Wer muss sich registrieren? (Betreiber vs. Drohne)
Ein häufiges Missverständnis ist, dass jede einzelne Drohne registriert werden muss. In der „Offenen Kategorie“ registriert sich jedoch der Betreiber (die Person oder Firma).
Registrierungspflicht besteht, wenn die Drohne:
- Ein Gewicht von 250 Gramm oder mehr hat, ODER
- unter 250 Gramm wiegt, aber mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kamera) ausgestattet ist (sofern kein Spielzeug nach EU-Richtlinie).
Ablauf der Registrierung und Kennzeichnung
Die Registrierung erfolgt online auf dem Portal der Austro Control (dronespace.at) und ist 3 Jahre gültig.
- Das Ergebnis: Sie erhalten eine eindeutige Betreiber-Identifikationsnummer (z. B. AUT…).
- Die Pflicht: Diese Nummer muss auf allen Ihren Drohnen gut lesbar angebracht werden (Aufkleber/Schriftzug).
Dies dient der Rückverfolgbarkeit bei Unfällen oder Verstößen.
Geografische Zonen und Einschränkungen
Österreich definiert spezielle geografische Zonen (Geozonen), in denen der Betrieb eingeschränkt oder verboten ist. Dazu zählen:
- Sicherheitszonen um Flughäfen (Kontrollzonen)
- Militärische Sperrgebiete
- Naturschutzgebiete
- Justizanstalten und Regierungsgebäude
Wichtig: Prüfen Sie vor JEDEM Flug die offizielle Dronespace App der Austro Control. Nur dort sehen Sie tagesaktuelle Flugverbote oder Einschränkungen.
Versicherungspflicht und Haftung
Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist in Österreich für jeden Drohnenbetreiber (sofern Registrierungspflicht besteht) zwingend erforderlich.
Die Anforderungen gemäß LFG:
- Mindestdeckungssumme: 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) (ca. 1 Mio. Euro).
- Einschluss der Gefährdungshaftung (Haftung auch ohne Verschulden).
Um die gesetzlichen Vorgaben sicher zu erfüllen, empfehlen wir die Tarife der DMO. Diese beinhalten die geforderte SZR-Bestätigung für die Austro Control und bieten Schutz ohne Selbstbehalt.
Verantwortung der Drohnenpiloten
Drohnenpiloten müssen sicherstellen, dass sie nicht nur die technische Beherrschung des Geräts besitzen (ggf. Kompetenznachweis/Führerschein), sondern auch die Privatsphäre Dritter achten. Verstöße gegen das LFG oder die EU-Verordnung sind Verwaltungsübertretungen, die mit Geldstrafen bis zu 22.000 Euro geahndet werden können.
Fazit
Vergessen Sie veraltete Begriffe wie LuftVZO. Orientieren Sie sich am österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG). Wer sich korrekt als Betreiber registriert, die Nummer auf der Drohne anbringt und eine gesetzeskonforme Versicherung (mit SZR-Nachweis) abschließt, fliegt in Österreich auf der sicheren Seite.