Regeln der Luftverkehrs-Ordnung ✈️ für Drohnen

In Österreich wird der Betrieb von Drohnen durch das Luftfahrtgesetz (LFG) im Einklang mit der EU-Drohnenverordnung geregelt. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten harmonisierte Vorschriften, die höchste Sicherheitsstandards gewährleisten. Zentral ist dabei die Unterscheidung in drei Risikokategorien: „Open“ (Offen), „Specific“ (Spezifisch) und „Certified“ (Zertifiziert).

Kategorien und Anforderungen in Österreich

  1. Open (Offen):
    Die Standard-Kategorie für 95% aller Hobby- und Freizeitpiloten. Hier fliegen Sie ohne spezielle Einzelgenehmigung, sofern Sie folgende Parameter einhalten:

    • Flug nur auf Sichtweite (VLOS)
    • Maximale Flughöhe 120 Meter
    • Einhaltung der Geozonen (LO-R)
  2. Specific (Spezifisch):
    Für Flüge mit erhöhtem Risiko (z. B. außerhalb der Sichtweite oder mit schwereren Drohnen in urbanem Gebiet). Hier ist eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.
  3. Certified (Zertifiziert):
    Betrifft risikoreiche Einsätze (z. B. Transportdrohnen), die technisch dem bemannten Luftverkehr nahekommen.

⚖️ Gesetzliche Versicherungspflicht (§ 148 LFG)

Achtung: Jede Drohne in Österreich (auch unter 250g, sofern mit Kamera), unterliegt der Versicherungspflicht. Eine private Haftpflichtversicherung reicht oft nicht aus, da eine spezifische Gefährdungshaftung gedeckt sein muss.

Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte).


🇦🇹 Unsere Empfehlung für Österreich: DMO

Die Deutsche Modellsport Organisation (DMO) bietet Tarife, die speziell auch für österreichische Kunden konzipiert sind und die geforderte Deckungssumme in SZR bestätigen.

Hinweis zur Deckungsart: Die DMO versichert den Piloten (personenbezogen). Dieser Ansatz wird laut Anbieter von der Austro Control für die Registrierung anerkannt.

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Registrierungspflicht & Führerschein

Gemäß EU-Verordnung registriert sich nicht die einzelne Drohne (in der Kategorie Open), sondern der Betreiber (UAS Operator). Diese Registrierung erfolgt online über das Portal dronespace.at der Austro Control.

Wer muss sich registrieren?
Jeder Betreiber einer Drohne über 250g ODER einer Drohne unter 250g, wenn diese mit einem Sensor (z. B. Kamera) ausgestattet ist.

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Betreibernummer (z. B. AUT...), die auf allen Ihren Drohnen sichtbar angebracht werden muss. Zudem ist für Drohnen ab 250g der „Drohnenführerschein“ (Kompetenznachweis A1/A3) verpflichtend.

Datenschutz und Flugverbotszonen (LO-R)

Neben der DSGVO (keine Aufnahmen von Personen ohne Einwilligung) müssen Piloten die österreichischen Luftraumbeschränkungen beachten. Sogenannte Geozonen (z. B. Sicherheitszonen um Flughäfen, Naturschutzgebiete) sind als Restricted Areas (LO-R) gekennzeichnet.

Prüfen Sie vor jedem Flug die aktuelle Lage in der offiziellen Dronespace App der Austro Control.

Fazit

Das Luftfahrtgesetz (LFG) und die EU-Verordnung schaffen einen klaren Rahmen. Wer sich registriert, die Geozonen beachtet und eine gültige LFG-konforme Versicherung (mind. 750.000 SZR) vorweisen kann, fliegt in Österreich sicher und legal.

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