Die HoverAir X1 ist eine ultraleichte Drohne, die der Kategorie C0 zugeordnet ist. Damit ist kein Drohnenführerschein erforderlich, um sie in Österreich zu betreiben. Dennoch gibt es gesetzliche Anforderungen, die beachtet werden müssen, wie die Registrierung als Betreiber und eine Haftpflichtversicherung.
Warum ist kein Drohnenführerschein für die HoverAir X1 in Österreich nötig?
Drohnen der Klasse C0 (unter 250 Gramm), wie die HoverAir X1 mit einem Gewicht von nur 125 Gramm, gelten als risikoarm und sind deshalb von der Führerscheinpflicht befreit. Allerdings sind bestimmte Vorschriften zu beachten:
- Die Drohne darf nur in Sichtweite des Piloten geflogen werden.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
- Flüge in Flugverbotszonen (z. B. Flughäfen, Naturschutzgebiete) sind untersagt.
Muss die HoverAir X1 in Österreich registriert werden?
Ja, selbst für eine Drohne der Klasse C0 wie die HoverAir X1 ist eine Registrierung als Betreiber erforderlich, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet ist oder personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Registrierung erfolgt über das Dronespace-Portal des österreichischen Bundesministeriums. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine eindeutige Kennnummer (e-ID), die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
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Ist eine Haftpflichtversicherung für die HoverAir X1 in Österreich verpflichtend?
Ja, in Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Gewicht oder Größe. Diese Versicherung schützt vor Schäden, die durch den Betrieb der Drohne verursacht werden. Nutzen Sie einen Vergleich von Drohnenversicherungen, um die passende Police zu finden.
Welche Flugregeln gelten für die HoverAir X1 in Österreich?
Obwohl für die HoverAir X1 kein Führerschein erforderlich ist, müssen die allgemeinen Flugregeln eingehalten werden:
- Die Drohne darf nur in Sichtweite betrieben werden.
- Die Flughöhe darf 120 Meter über dem Boden nicht überschreiten.
- Ein Mindestabstand zu Menschenmengen und geschützten Bereichen ist einzuhalten.
Fazit: Die HoverAir X1 in Österreich nutzen
Die HoverAir X1 kann in Österreich ohne Drohnenführerschein betrieben werden. Dennoch sind die Registrierung als Betreiber und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Zudem müssen die örtlichen Flugregeln strikt beachtet werden, um einen sicheren und regelkonformen Betrieb zu gewährleisten.