In Österreich darf eine Drohne in der offenen Kategorie gemäß der EU-Drohnenverordnung bis zu 120 Meter über dem Boden fliegen. Diese Regelung gilt für Drohnen, die im Sichtbereich des Piloten betrieben werden und nicht schwerer als 25 kg sind. Diese Beschränkung dient dazu, Kollisionen mit bemannten Flugzeugen zu vermeiden und die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten.
Wichtige Bestimmungen für Drohnenflüge
- Flugverbotszonen und Beschränkungen: In Österreich gibt es spezielle Flugbeschränkungen, insbesondere in städtischen Gebieten wie Wien. Hier ist das Fliegen mit Drohnen nur mit einer Sondergenehmigung der Austro Control erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. Diese dürfen bis zu einer Höhe von 30 Metern ohne Genehmigung betrieben werden. Diese Regelung betrifft sowohl private als auch gewerbliche Drohnenbetreiber.
- Vorschriften für Nachtflüge: Nachtflüge sind erlaubt, solange die Drohne mit einem grünen, blinkenden Licht ausgestattet ist, das die Drohne sichtbar macht und die direkte Sichtverbindung aufrechterhält. Dies soll sicherstellen, dass die Drohne auch bei Dunkelheit gut erkennbar bleibt. Eine zusätzliche Genehmigung ist für Nachtflüge nicht notwendig, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Spezifische und zertifizierte Kategorien: Drohnenflüge, die über die Standardvorschriften der offenen Kategorie hinausgehen, wie zum Beispiel Flüge, die außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten stattfinden, fallen unter die spezifische oder zertifizierte Kategorie. Für diese Flüge sind spezielle Genehmigungen und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, da sie mit höheren Risiken verbunden sind. Solche Flüge werden oft für spezielle gewerbliche Zwecke durchgeführt, wie beispielsweise Filmaufnahmen oder Inspektionsarbeiten an Infrastrukturen.
- Erleichterte Regeln für Drohnen unter 250 Gramm: Leichtere Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm unterliegen in Österreich weniger strengen Vorschriften. Diese Drohnen können ohne vorherige Genehmigung geflogen werden, solange sie bestimmte Höhen- und Abstandsregeln einhalten. In Wien dürfen solche Mini-Drohnen beispielsweise bis zu einer Höhe von 30 Metern ohne Genehmigung fliegen.
- Registrierungs- und Versicherungspflichten: Betreiber von Drohnen in Österreich müssen ihre Drohnen online registrieren, vor allem, wenn sie schwerer als 250 Gramm sind oder eine Kamera tragen. Darüber hinaus ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, um eventuelle Schäden, die durch den Drohnenbetrieb entstehen können, abzudecken. Diese Vorschriften sollen dazu beitragen, dass Drohnen sicher betrieben werden und dass die Privatsphäre und Sicherheit von Personen geschützt werden.
Fazit
Die Vorschriften zur maximalen Flughöhe von Drohnen in Österreich legen eine klare Höhengrenze von 120 Metern fest. Dennoch gibt es spezifische Ausnahmen und zusätzliche Bedingungen, die berücksichtigt werden müssen, insbesondere in urbanen Gebieten und bei Nachtflügen. Um legal und sicher zu fliegen, sollten Drohnenpiloten stets die aktuellen Regelungen und Bestimmungen einhalten und sicherstellen, dass sie die notwendigen Genehmigungen und Versicherungen haben.