Was ist LO-R ✈️ bei Drohnen in Österreich?

Was sind Flugbeschränkungsgebiete (LO-R) in Österreich?

Ein häufiges Missverständnis vorab: In vielen Internet-Texten liest man von „ED-R“. Dies ist jedoch der Begriff für deutsche Sperrgebiete. In Österreich lautet die korrekte Bezeichnung LO-R (Restricted Area).

Ein LO-R ist ein definierter Luftraum, in dem der Betrieb von Drohnen (und anderen Luftfahrzeugen) zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt ist. Diese Gebiete dienen dem Schutz von:

  • Militärischen Anlagen: z. B. Truppenübungsplätze (Allentsteig etc.).
  • Regierungseinrichtungen: Regierungsviertel.
  • Bevölkerungszentren: Das bekannteste Beispiel ist die LO R 15, die große Teile von Wien umfasst.
  • Kritischer Infrastruktur: Kraftwerke oder Industrieanlagen.

Darf ich in einem LO-R fliegen?

Grundsätzlich gilt: Nein, der Einflug ist untersagt, es sei denn, Sie erfüllen spezifische Ausnahmebedingungen.

Die Bedingungen variieren je nach Gebiet:

  • Wien (LO R 15): Hier gibt es Ausnahmen für Spielzeugdrohnen oder Drohnen unter 250g (bis max. 30 Meter Höhe), sofern Sie die Regeln der „Open“-Kategorie einhalten. Für höhere/schwerere Flüge ist eine spezielle Bewilligung der Austro Control nötig.
  • Militärische Gebiete (z. B. LO R 9): Hier ist der Flug während der Aktivierungszeiten (siehe NOTAM) meist strikt verboten, außer Sie haben eine Freigabe des Militärkommandos.
⚠️ Wichtig: Ein Flug in einem aktiven Beschränkungsgebiet ohne Freigabe ist keine Bagatelle, sondern ein schwerer Eingriff in die Sicherheit der Luftfahrt.

Wie erkenne ich diese Gebiete? (Dronespace)

Verlassen Sie sich nicht auf Google Maps! Die einzig verbindliche Quelle für Drohnenpiloten in Österreich ist die offizielle Karte der Austro Control.

  • App / Web: Nutzen Sie die Dronespace App oder die Web-Version (map.dronespace.at).
  • Funktion: Die Karte zeigt Ihnen exakt an, ob Sie sich in einer LO-R befinden und ob diese aktuell aktiv ist.

Voraussetzungen für den legalen Betrieb

Selbst wenn Sie eine Freigabe für ein Beschränkungsgebiet erhalten (oder eine Ausnahme wie in Wien nutzen), müssen die Basis-Anforderungen erfüllt sein:

  1. Registrierung: Jeder Betreiber einer Kamera-Drohne (auch <250g) muss auf dronespace.at registriert sein.
  2. Versicherung: Eine gültige Luftfahrthaftpflichtversicherung ist zwingend. Gerade bei Verstößen gegen Luftraumbeschränkungen prüfen Behörden und Versicherer im Schadensfall sehr genau.
Versicherungs-Tipp für Österreich:
Um sicherzugehen, dass Ihre Versicherung auch in Österreich (mit seinen spezifischen LO-R Regeln und der 750.000 SZR Anforderung) gültig ist, empfehlen wir die Tarife der DMO.

Strafen bei Verstößen

Das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) ist streng. Das unbefugte Einfliegen in ein Flugbeschränkungsgebiet (LO-R) kann mit Verwaltungsstrafen von bis zu 22.000 Euro geahndet werden. Zudem riskieren Sie bei einem Unfall in einer Sperrzone den Verlust Ihres Versicherungsschutzes (Obliegenheitsverletzung), was zu ruinösen Regressforderungen führen kann.

Fazit

LO-R statt ED-R: Achten Sie in Österreich auf die Bezeichnung LO-R. Prüfen Sie vor JEDEM Start die Dronespace-App. Wenn Sie sich in einem Beschränkungsgebiet befinden, starten Sie nicht, bevor Sie die spezifischen Bedingungen (z. B. „nur bis 30m Höhe“ oder „nur mit telefonischer Freigabe“) geklärt haben.