LO-D Drohnen ✈️ Regeln in Österreich

Was sind LO-D Gebiete (Gefahrengebiete) in Österreich?

Ein häufiger Fehler in vielen Online-Ratgebern: In Österreich heißen Gefahrengebiete nicht „ED-D“ (das ist die deutsche Bezeichnung), sondern LO-D (Lima Oscar Danger).

Ein LO-D Gebiet ist ein definierter Luftraum, in dem Aktivitäten stattfinden können, die für den Flugbetrieb gefährlich sind. Dazu gehören:

  • Militärische Schießübungen oder Sprengungen (z. B. am Truppenübungsplatz Allentsteig).
  • Fallschirmsprungzonen.
  • Gebiete mit erhöhtem Segelflugaufkommen.

Darf man dort fliegen? Anders als in Sperrgebieten (LO-R/LO-P) ist der Einflug in ein LO-D nicht immer strikt verboten, aber oft an Bedingungen geknüpft oder während der Aktivierungszeiten (siehe Dronespace App) lebensgefährlich für die Drohne und haftungsrechtlich riskant.

Die 4 Säulen des legalen Drohnenbetriebs in Österreich

1. Registrierungspflicht (Betreiber)

In Österreich muss sich jeder Betreiber registrieren, dessen Drohne:

  • Über 250 Gramm wiegt, ODER
  • Eine Kamera/Sensorik besitzt (auch unter 250g!).

Die Registrierung erfolgt auf dronespace.at. Die erhaltene Betreiber-ID muss auf jeder Drohne sichtbar angebracht werden.

2. Versicherungspflicht (Haftung)

Ohne Versicherung ist kein Start erlaubt. Das Gesetz fordert:

  • Mindestdeckung: 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte, ca. 1 Mio. Euro).
  • Abdeckung der Gefährdungshaftung.
Unsere Empfehlung für Österreich:
Die DMO bietet Tarife, die speziell auf die österreichischen SZR-Vorgaben abgestimmt sind und auch bei Flügen in schwierigen Zonen (bei Einhaltung der Regeln) Schutz bieten.

3. Einschränkungen und Verbote (Geozonen)

Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen wie „8 km Abstand“. In Österreich gelten präzise Zonen:

  • Sicherheitszonen (Flughäfen): 2.500 Meter Umkreis um die Pistenmitte. Hier herrscht meist Flugverbot.
  • Kontrollzonen (CTR): Der weite Bereich um Verkehrsflughäfen. Hier ist der Flug oft erlaubt, WENN bestimmte Auflagen (z. B. max. 30m Höhe bei Mini-Drohnen) eingehalten werden.
  • LO-R (Restricted): Flugbeschränkungsgebiete (z. B. über Wien oder Regierungsvierteln).

4. No-Drone-Zones & Privatsphäre

Neben den luftfahrtrechtlichen Zonen (checkbar in der Dronespace App) gilt: Respektieren Sie die Privatsphäre. Der Flug über fremden Gärten oder Menschenansammlungen kann auch außerhalb von Flugverbotszonen zivilrechtliche Klagen nach sich ziehen.

Woher bekomme ich verlässliche Infos?

Nutzen Sie für die Flugplanung in Österreich ausschließlich die offizielle Austro Control Dronespace App. Nur dort sehen Sie, ob ein LO-D Gefahrengebiet (z. B. wegen Schießübungen) gerade aktiv ist oder nicht. Pauschale Karten aus dem Internet sind oft veraltet.