Die DJI Avata 2 ist eine innovative FPV-Drohne, die den aktuellen Anforderungen der EU-Drohnenverordnung 2025 entspricht. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die relevanten Regelungen, Gesetze und Vorschriften, die für Drohnenflüge in Österreich gelten. Von der Registrierung über den Drohnenführerschein bis hin zu den spezifischen Flugzonen – hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
Welche Drohnenklasse hat die DJI Avata 2?
Die DJI Avata 2 ist nach der EU-Drohnenverordnung als C1-Drohne zertifiziert. Dies bietet Vorteile wie:
- Ein maximales Abfluggewicht (MTOM) von unter 900 g – die Avata 2 wiegt nur 377 g.
- Integrierte Sicherheitsmerkmale wie Remote-ID.
- Einsatzmöglichkeiten in der Kategorie OPEN A1, einschließlich Flügen in der Nähe von Personen.
Welche Regelungen gelten für die DJI Avata 2 in Österreich?
Um die DJI Avata 2 sicher und gesetzeskonform in Österreich zu nutzen, sind folgende Vorschriften zu beachten:
Registrierungspflicht
- Alle Drohnenbetreiber müssen sich auf der Plattform dronespace.at registrieren.
- Die Registrierung gilt für Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht über 250 g.
- Nach der Registrierung muss die zugewiesene e-ID sichtbar an der Drohne angebracht werden.
Drohnenführerschein
Für Drohnen ab 250 g ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich:
- Der Nachweis besteht aus einem kostenlosen Online-Training und einer Prüfung.
- Dieser muss bei jedem Flug digital oder in Papierform mitgeführt werden.
Versicherungspflicht
In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben:
- Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Drohnenbetrieb entstehen.
- Ohne gültige Versicherungsnummer ist die Registrierung nicht möglich.
Flughöhe und Sichtflug
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
- Sichtflug (VLOS): Der Pilot muss die Drohne stets sehen können.
FPV-Flüge
Die Nutzung der FPV-Brille erfordert spezielle Regelungen:
- Ein Spotter muss die Drohne im Auge behalten und den Piloten warnen.
- Alternativ können Flüge unter Verbandsregeln erfolgen, wenn:
- Die Höhe 30 Meter nicht überschreitet.
- Die Drohne stets in Sicht bleibt.
Wo darf ich mit der DJI Avata 2 fliegen?
Erlaubte Zonen
- Flüge in Wohngebieten sind möglich, solange die Privatsphäre respektiert wird.
- Flüge über Menschenmengen sind strikt verboten.
Flugverbotszonen
Mit Maps wie auf Dronespace können Flugbeschränkungsgebiete in Österreich eingesehen werden:
- Flughäfen: Mindestabstand 3 km.
- Naturschutzgebiete: Flüge sind verboten.
Remote-ID und Aktivierung
Die Remote-ID ist für C1-Drohnen wie die DJI Avata 2 verpflichtend:
- Die e-ID des Piloten muss in der DJI Fly App hinterlegt werden.
- Gesendete Daten umfassen die Position von Drohne und Pilot sowie die Drohnen-Seriennummer.
Häufige Fragen (FAQ)
Benötige ich eine Versicherung?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kann ich die DJI Avata 2 alleine fliegen?
Nein, FPV-Flüge erfordern einen Spotter oder müssen unter Verbandsregeln erfolgen.
Welche Flughöhe ist erlaubt?
Die maximale Höhe beträgt 120 Meter über Grund.
Muss ich meine Drohne registrieren?
Ja, die Registrierung über dronespace.at ist verpflichtend.