No-Fly-Zones für Drohnen ✈️ Österreich

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🇦🇹 Wichtig für Österreich: Achten Sie zwingend auf die Bestätigung über 750.000 SZR gemäß § 148 LFG. Viele internationale Tarife bieten diese spezifische Bestätigung für die Austro Control nicht an.

Geographische Zonen (Geozonen) – umgangssprachlich oft No-Fly-Zones (NFZs) genannt – sind in Österreich spezielle Gebiete, in denen Drohnenflüge entweder untersagt oder nur unter strengen Auflagen erlaubt sind. Diese Zonen dienen der öffentlichen Sicherheit, dem Schutz der Privatsphäre und sensibler Infrastrukturen.

1. Verbotene und beschränkte Lufträume (LO-R)

In Österreich gibt es Lufträume, in denen der Drohnenbetrieb stark eingeschränkt ist. Man spricht hier fachlich oft von Flugbeschränkungsgebieten (z.B. LO-R 15 in Wien). Dazu zählen:

  • Militärische Anlagen und Regierungsgebäude: Drohnenflüge sind hier aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.
  • Gefängnisse und kritische Infrastruktur: Diese Bereiche sind geschützt, um unerlaubte Überwachung und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

2. Eingeschränkte Lufträume & Genehmigungspflicht

Viele Gebiete erfordern eine Freigabe der Austro Control oder der Flugverkehrskontrollstelle:

  • Flughäfen und Heliports: In den Sicherheitszonen von Flughäfen ist der Betrieb meist verboten. In Kontrollzonen ist eine Freigabe des Towers erforderlich (Ausnahme: Drohnen unter 250g bis max. 30m Höhe, ständiger Sichtkontakt vorausgesetzt). Beachten Sie auch die Abstände zu Hubschrauberlandeplätzen (oft 1,5 km bis 2,5 km Radius).
  • Öffentliche Veranstaltungen: Über Menschenansammlungen sind Flüge in der „Open Category“ generell verboten.

3. Naturschutzgebiete und Nationalparks

Flüge in Naturschutzgebieten und Nationalparks unterliegen oft landesrechtlichen Verboten, um Fauna und Flora nicht zu stören. Es ist essenziell, sich vor einem Flug über die lokalen Schutzverordnungen zu informieren, da hier hohe Verwaltungsstrafen drohen können.

4. Gesetzliche Vorgaben und Registrierung

Drohnenpiloten in Österreich müssen die EU-Drohnenverordnung sowie das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) beachten:

  • Registrierungspflicht (Betreiber): Nicht die Drohne selbst, sondern Sie als Betreiber müssen sich auf dronespace.at registrieren. Dies gilt für alle Drohnen über 250g ODER sobald die Drohne eine Kamera besitzt (auch unter 250g!). Sie erhalten eine Betreibernummer (e-ID), die sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss.
  • Höhen- und Entfernungsbegrenzungen: Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund. Die Drohne muss stets in direkter Sichtweite (VLOS) geflogen werden.

5. Achtung: Strenge Versicherungspflicht!

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die private Haftpflichtversicherung ausreicht. Das ist falsch. In Österreich besteht gemäß § 148 LFG eine gesetzliche Versicherungspflicht (Gefährdungshaftung) für alle Drohnen, die registrierungspflichtig sind (also auch für Mini-Drohnen mit Kamera!).

Für die Anmeldung bei der Austro Control benötigen Sie zwingend eine Versicherungsbestätigung über mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte). Wir empfehlen hierfür die DMO Privat (ca. 39,96 €/Jahr inkl. Steuer, Stand: Dezember 2024), da diese die erforderliche LFG-Bestätigung problemlos ausstellt.

Gewerbliche Nutzer finden hier den passenden Tarif: DMO Gewerbe.

Zusammenfassung: Um rechtssicher in Österreich zu fliegen, nutzen Sie vor jedem Flug die offizielle Dronespace Karte der Austro Control (auch als App verfügbar), um aktuelle Geozonen zu prüfen.


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