Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung am 31. Dezember 2020 wurden die Regelungen für den Betrieb von Drohnen in Österreich und der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht. Diese Neuregelung hatte direkte Auswirkungen auf den zuvor gültigen Drohnen-Kenntnisnachweis.
Der alte Drohnen-Kenntnisnachweis
Vor Inkrafttreten der EU-weiten Regelungen war in Österreich für bestimmte Drohnenpiloten der sogenannte Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Nachweis bestätigte, dass der Pilot über die notwendigen theoretischen Kenntnisse verfügte, um eine Drohne sicher zu steuern. Die Gültigkeit dieses Nachweises betrug in der Regel fünf Jahre.
Übergangsregelungen und aktuelle Anforderungen
Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung wurden neue Kategorien und Anforderungen definiert. Der bisherige Kenntnisnachweis wurde durch den EU-Kompetenznachweis ersetzt, der für die Kategorien A1 und A3 erforderlich ist. Für die Kategorie A2 ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis notwendig.
In der Übergangsphase bis Ende 2021 konnten Drohnenpiloten mit dem alten Kenntnisnachweis weiterhin bestimmte Drohnen in der Kategorie OPEN A3 betreiben. Seit dem 1. Januar 2022 ist jedoch ausschließlich der neue EU-Kompetenznachweis gültig.
Gültigkeit und Umschreibung des alten Kenntnisnachweises
Der alte Kenntnisnachweis behielt seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum oder bis zum Ende der Übergangsfrist. Eine Umschreibung des alten Nachweises in den neuen EU-Kompetenznachweis war nicht vorgesehen. Piloten mussten daher die neuen Schulungen und Prüfungen absolvieren, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen.
Aktuelle Regelungen für Drohnenpiloten in Österreich
Für den Betrieb von Drohnen ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm ist in Österreich der Drohnenführerschein verpflichtend. Dieser kann online über die Plattform dronespace.at absolviert werden. Der Führerschein ist fünf Jahre gültig und muss bei jedem Flug mitgeführt werden.
Zudem müssen sich Drohnenbetreiber online registrieren und eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Die Registrierung ist ebenfalls über dronespace.at möglich und kostet 31,20 Euro. Sie ist für drei Jahre gültig.
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Alternativ bietet auch dph-drohnenschule.de Kurse für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 an.
Zusammenfassung
Der alte Drohnen-Kenntnisnachweis wurde mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung durch neue Nachweise ersetzt. Piloten in Österreich müssen nun den EU-Kompetenznachweis und gegebenenfalls das EU-Fernpilotenzeugnis erwerben, um ihre Drohnen gesetzeskonform zu betreiben. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und die erforderlichen Nachweise rechtzeitig zu erwerben.