HoverAir X1 ✈️ Drohnen Gesetze & Regeln 2025

HoverAir X1: Was macht sie in Österreich besonders?

Die HoverAir X1 ist eine kompakte Drohne mit einem Gewicht von lediglich 125 Gramm. Sie wurde speziell für Anfänger und Hobby-Piloten entwickelt, die eine leichte und benutzerfreundliche Drohne suchen. Mit ihrer innovativen Technologie und den intelligenten Flugmodi eignet sie sich hervorragend für Reise-, Sport- oder Landschaftsaufnahmen.

Welche Drohnenvorschriften gelten in Österreich ab 2025?

Ab 2025 gelten auch in Österreich die Regeln der EU-Drohnenverordnung. Diese teilt Drohnenflüge basierend auf ihrem Gewicht und dem damit verbundenen Risiko in drei Kategorien ein:

Offene Kategorie

  • Gilt für Drohnen bis 25 kg.
  • Fliegen muss in Sichtweite erfolgen und auf maximal 120 m Höhe begrenzt sein.
  • Unterkategorien:
    • A1: Fliegen über Personen ist zu vermeiden, Menschenansammlungen sind verboten.
    • A2: Es muss ein Abstand von mindestens 30 m zu Menschen eingehalten werden.
    • A3: Abstand von mindestens 150 m zu Wohn- und Gewerbegebieten.

Spezifische Kategorie

Erfordert eine behördliche Genehmigung, z. B. für Flüge außerhalb der Sichtweite oder in höher riskanten Umgebungen.

Zertifizierte Kategorie

Wird für den Einsatz in Hochrisikoszenarien, wie etwa dem Transport von Personen oder gefährlichen Gütern, benötigt.

Muss die HoverAir X1 in Österreich registriert werden?

In Österreich gilt die Registrierungspflicht für Drohnen, die:

  • Ein Startgewicht von 250 g oder mehr haben.
  • Mit Kameras ausgestattet sind, die personenbezogene Daten erfassen.

Die HoverAir X1 ist mit ihrem Gewicht unter 250 g grundsätzlich von der Registrierung ausgenommen, es sei denn, sie wird kommerziell genutzt oder mit hochauflösenden Kameras betrieben.

Benötigt man in Österreich einen Drohnenführerschein für die HoverAir X1?

Für Drohnen mit einem Gewicht unter 250 g, wie die HoverAir X1, ist kein EU-Kompetenznachweis erforderlich, sofern:

  • Die Drohne ausschließlich privat genutzt wird.
  • Keine Menschenmengen überflogen werden.

Für gewerbliche Einsätze oder komplexere Flugmanöver ist der kleine EU-Kompetenznachweis verpflichtend.

Ist eine Haftpflichtversicherung in Österreich notwendig?

In Österreich besteht für alle Drohnen eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Diese deckt Schäden an Dritten oder an fremdem Eigentum ab. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Versicherungsumfang.

Wo darf man die HoverAir X1 in Österreich fliegen?

In Österreich müssen Drohnenpiloten folgende Flugverbotszonen beachten:

  • Privatgrundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers.
  • Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsflächen.
  • Menschensammlungen, beispielsweise bei Veranstaltungen.
  • In der Nähe von Flughäfen (mindestens 5 km Abstand).

Übergangsbestimmungen bis Ende 2024

Bis Ende 2024 durfen Drohnen ohne C-Klassifizierung weiterhin nach den bisherigen Regeln eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2025 sind in der offenen Kategorie jedoch nur noch Drohnen mit gültiger CE-Kennzeichnung erlaubt.

Fazit: Ist die HoverAir X1 eine gute Wahl in Österreich?

Die HoverAir X1 ist eine ausgezeichnete Option für Hobbypiloten und Einsteiger. Ihr leichtes Design und die intuitive Steuerung machen sie ideal für unterschiedlichste Anwendungen. Dennoch sollten Sie sich stets an die österreichischen Drohnengesetze halten, um sicher und legal fliegen zu können.