In der sich rasant entwickelnden Welt der Drohnentechnologie hat die Europäische Union spezifische Vorschriften geschaffen, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Eine dieser Vorschriften ist die Einführung der offenen Drohnen-Kategorie (OPEN), die es Drohnenbetreibern ermöglicht, ihre Geräte ohne spezielle Genehmigung zu nutzen, solange sie sich an festgelegte Betriebsbedingungen halten. In Österreich, als Teil der EU, gelten diese Vorschriften ebenfalls, allerdings mit einigen länderspezifischen Anpassungen, die besonders beachtet werden sollten.
Die offene Kategorie ist besonders attraktiv für Freizeit- und kommerzielle Drohnennutzer, da sie eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Luftfahrtbehörden erforderlich ist. Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Aspekte der offenen Kategorie in Österreich, ihre Unterkategorien, Anforderungen und Anwendungsbereiche, unter Berücksichtigung der österreichischen Besonderheiten.
Die offene Drohnen-Kategorie im Detail
Allgemeine Bestimmungen der offenen Kategorie
Die offene Drohnen-Kategorie richtet sich an Drohnen und Betriebsszenarien, die ein geringes Risiko darstellen. In Österreich, wie in der gesamten EU, sind keine gesonderten Genehmigungen erforderlich, solange die Drohnenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:
- Maximale Flughöhe: Die Drohne darf eine Höhe von 120 Metern über Grund nicht überschreiten.
- Direkte Sichtweite: Der Flug muss stets in Sichtweite (VLOS – Visual Line Of Sight) des Bedieners stattfinden.
- Mindestalter: Der Pilot muss mindestens 16 Jahre alt sein. In einigen österreichischen Bundesländern kann das Mindestalter auf 12 Jahre herabgesetzt werden, dies gilt jedoch nur für das jeweilige Bundesland.
- Haftpflichtversicherung: Eine Versicherungspflicht besteht für alle Drohnen. Die Versicherung muss mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SDR) abdecken, was einem höheren Standard als in einigen anderen EU-Ländern entspricht.
- Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich registrieren lassen und die Drohne entsprechend kennzeichnen. In Österreich ist die Registrierung für Drohnen über 250g oder Drohnen, die schneller als 90 km/h fliegen können, zwingend erforderlich.
- Fernidentifikation: Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden, über ein aktives und aktuelles Fernidentifikationssystem verfügen.
- Nationale Gesetze und GEO-Zonen: Betreiber müssen die spezifischen nationalen Gesetze und GEO-Zonen in Österreich beachten, wie z.B. Mindestabstände zu Autobahnen oder Flughäfen.
Unterkategorien der offenen Kategorie
Die offene Drohnen-Kategorie ist weiter in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt, die verschiedene Betriebsszenarien und Risikoklassen abdecken. Diese Unterteilung ermöglicht es Drohnenbetreibern, je nach Drohnenklasse und Einsatzszenario den passenden Betriebsrahmen zu wählen.
Unterkategorie A1
- Zugelassene Drohnen: Drohnen der Klassen C0 und C1 sowie Bestandsdrohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 250 Gramm.
- Erlaubte Manöver: Diese Drohnen dürfen sehr nahe an Menschen fliegen, jedoch ohne Überfliegen von Menschenansammlungen.
- Qualifikationsanforderungen: Für Drohnen der Klasse C1 ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich.
Unterkategorie A2
- Zugelassene Drohnen: Drohnen der Klasse C2.
- Erlaubte Manöver: Drohnen dieser Klasse dürfen näher an Menschen fliegen, allerdings nur, wenn ein Abstand von mindestens 30 Metern eingehalten wird. Im Langsamflugmodus kann der Abstand auf 5 Meter reduziert werden.
- Qualifikationsanforderungen: Zusätzlich zum EU-Kompetenznachweis ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
Unterkategorie A3
- Zugelassene Drohnen: Drohnen der Klassen C2, C3, C4 sowie Bestandsdrohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm.
- Erlaubte Manöver: Flüge dürfen nur weit entfernt von Menschen und Wohngebieten durchgeführt werden, wobei ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden muss.
- Qualifikationsanforderungen: Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist erforderlich.
Drohnen-Klasse | KATEGORIE | Betriebsbeschränkungen | Erforderliche Qualifikationen |
---|---|---|---|
C0 | OPEN A1 | Überflug von Menschenansammlungen verboten, Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt | Keine erforderlich |
C1 | OPEN A1 | Kein Überflug von Menschenansammlungen, Überflug so kurz wie möglich | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) |
C2 | OPEN A3 | Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) |
C2 (optional) | OPEN A2 | Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, 5 m im Langsamflugmodus | EU-Fernpilotenzeugnis (A2) |
C3, C4 | OPEN A3 | Betrieb nur weit weg von Menschen, Mindestabstand 150 m | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) |
Pflichten und Vorschriften für Drohnenbetreiber
Obwohl die offene Kategorie als die „einfache“ Option für Drohnenbetreiber gilt, gibt es dennoch wichtige Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen:
- Registrierung: Jeder Drohnenbetreiber muss sich registrieren und eine eindeutige Betreibernummer erhalten, die auf der Drohne angebracht werden muss. Die Registrierung ist kostenpflichtig und muss jährlich erneuert werden.
- Haftpflichtversicherung: Eine Versicherung ist verpflichtend. Die meisten Versicherungen bieten spezielle Drohnen-Tarife an, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In Österreich muss die Versicherung mindestens 750.000 SDR abdecken, was einen höheren Schutz als in einigen anderen EU-Ländern bietet.
- Kennzeichnung und Fernidentifikation: Je nach Drohnenklasse muss die Drohne gekennzeichnet werden. Ab 2024 ist in Österreich für alle Drohnen der offenen Kategorie ein Fernidentifikationssystem vorgeschrieben.
- Ausbildung und Prüfungen: Ab der Drohnenklasse C1 ist der Erwerb eines Drohnenführerscheins notwendig, der durch einen Online-Lehrgang und eine Prüfung erworben wird. Für die Unterkategorie A2 ist zusätzlich das Fernpilotenzeugnis erforderlich.
Häufige Fragen zur offenen Drohnen-Kategorie
Was ist die offene Drohnen-Kategorie (OPEN)?
Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) ist eine rechtliche Klassifizierung innerhalb der EU-Drohnenverordnung, die es Drohnenbetreibern ermöglicht, ihre Drohnen ohne spezielle Genehmigung zu betreiben, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Kategorie ist besonders für Freizeitflieger und gewerbliche Nutzer attraktiv, die Drohnen in einem festgelegten Betriebsrahmen einsetzen möchten.
Welche Voraussetzungen müssen für die offene Kategorie erfüllt sein?
Um in der offenen Kategorie zu fliegen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Drohne muss in eine definierte Drohnenklasse fallen oder privat hergestellt worden sein.
- Das Gewicht der Drohne darf 25 Kilogramm nicht überschreiten.
- Der Flug darf nicht über Menschenansammlungen stattfinden und muss in sicherer Entfernung zu Personen durchgeführt werden.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter, kann jedoch in Ausnahmefällen um 15 Meter erhöht werden, wenn Hindernisse wie Türme oder Windräder vorhanden sind.
- Der Flug muss in Sichtweite des Piloten stattfinden.
Welche Qualifikationen sind für die Unterkategorien A1, A2 und A3 erforderlich?
- Unterkategorie A1: Für Drohnen der Klasse C1 ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich.
- Unterkategorie A2: Für Drohnen der Klasse C2 ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
- Unterkategorie A3: Für Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich.
Was passiert, wenn die Vorschriften der offenen Kategorie nicht eingehalten werden?
Sollten die Vorschriften der offenen Kategorie nicht eingehalten werden, kann der Drohnenflug in die spezielle oder zulassungspflichtige Kategorie eingestuft werden. Dies würde bedeuten, dass eine Genehmigung durch die zuständigen Luftfahrtbehörden erforderlich wird, was mit zusätzlichen Anforderungen und Prüfungen verbunden ist. Solche Verstöße können außerdem zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen.
Welche weiteren Vorschriften gelten für Drohnen in der offenen Kategorie?
Neben den allgemeinen Vorschriften der offenen Kategorie müssen Drohnenbetreiber in Österreich auch spezifische nationale Gesetze und Vorschriften beachten, die je nach geografischem Gebiet variieren können. Diese Vorschriften betreffen beispielsweise Mindestabstände zu Autobahnen, Flughäfen und anderen sensiblen Bereichen. In Österreich ist es besonders wichtig, sich über die geltenden Flugverbotszonen (GEO-Zonen) zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Fazit
Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) bietet eine flexible und zugängliche Möglichkeit für Drohnenbetreiber in Österreich, ihre Geräte ohne aufwändige Genehmigungsverfahren zu nutzen. Durch die klare Einteilung in die Unterkategorien A1, A2 und A3 können Drohnenbetreiber den für ihre Drohne passenden Betriebsrahmen wählen und sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Es ist jedoch essenziell, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Vorschriften zu informieren, um sicher und legal fliegen zu können.
Wenn Sie eine Drohne betreiben oder planen, eine zu kaufen, sollten Sie auch über eine passende Drohnenversicherung nachdenken. Die österreichischen Gesetze schreiben eine Haftpflichtversicherung vor, die einen umfassenden Schutz gewährleistet. Besuchen Sie unsere Website, um mehr über unsere umfassenden Versicherungslösungen zu erfahren und Ihre Drohne optimal zu schützen.