Die DJI Mini-Serie erfreut sich auch in Österreich großer Beliebtheit, insbesondere die Modelle Mini 2, Mini SE und Mini 4K. Doch benötigt man für diese Drohnen einen Drohnenführerschein? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen und zeigen, welche Anforderungen in Österreich gelten.
Benötigt die DJI Mini 2 in Österreich einen Drohnenführerschein?
Die DJI Mini 2 wiegt weniger als 250 Gramm. Laut der EU-Drohnenverordnung ist ein Drohnenführerschein für Drohnen ab 250 Gramm erforderlich. Für die Mini 2 ist daher kein Drohnenführerschein notwendig. Dennoch gelten bestimmte Regeln:
- Registrierungspflicht bei der Austro Control, da die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist.
- Die Drohne muss mit einer elektronischen eID gekennzeichnet sein.
- Einhaltung der Flugregeln (z. B. maximale Flughöhe von 120 Metern, keine Flüge über Menschenmengen).
Was gilt für die DJI Mini SE und Mini 4K in Österreich?
Auch die Modelle DJI Mini SE und Mini 4K wiegen unter 250 Gramm. Die Regelungen sind daher identisch zur DJI Mini 2. Ein Drohnenführerschein ist nicht erforderlich, jedoch gelten auch hier die Registrierungspflicht und die Versicherungspflicht.
Muss man sich registrieren lassen?
Alle DJI Mini-Modelle sind aufgrund der verbauten Kamera registrierungspflichtig. Die Registrierung erfolgt über die Website von Dronespace Austria. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine eID, die auf der Drohne angebracht werden muss.
Welche Versicherungen sind erforderlich?
In Österreich ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können. Eine Auswahl geeigneter Tarife finden Sie auf drohneversicherung.at.
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Vergleich der DJI Mini-Modelle: Drohnenführerschein und Registrierung
Modell | Gewicht | Drohnenführerschein notwendig? | Registrierung erforderlich? |
---|---|---|---|
DJI Mini 2 | < 250 g | Nein | Ja |
DJI Mini SE | < 250 g | Nein | Ja |
DJI Mini 4K | < 250 g | Nein | Ja |
Welche Regeln gelten für den Betrieb der DJI Mini 2 in Österreich?
Die DJI Mini 2 kann in der Kategorie OPEN und der Unterkategorie A1 betrieben werden. Folgende Vorgaben sind dabei zu beachten:
- Maximale Flughöhe: 120 Meter.
- Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS).
- Keine Überflüge von Menschenmengen.
- Beachtung von Flugverbotszonen (GEO-Zonen).
- Respektierung der Privatsphäre – keine Aufnahmen von Personen ohne Zustimmung.
Wo darf ich mit der DJI Mini 2 in Österreich fliegen?
Die DJI Mini 2 darf in Wohngebieten geflogen werden, sofern keine Flugverbotszonen betroffen sind. Beachten Sie die folgenden Einschränkungen:
- Kein Flug in der Nähe von Notfalleinsätzen.
- 1,5 km Abstand zu Flugplätzen, 5 km bei Flughäfen.
- Abstand von 100 m zu Verkehrswegen und Energieanlagen.
- Kein Überflug von Naturschutzgebieten und Wohngrundstücken ohne Erlaubnis.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine Versicherung für die DJI Mini 2 in Österreich?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, auch für Drohnen unter 250 Gramm.
Was passiert, wenn ich meine Drohne nicht registriere?
Ohne Registrierung drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Zudem riskieren Sie im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
Kann ich mit der DJI Mini 4K ohne Einschränkungen fliegen?
Nein, auch für die Mini 4K gelten Flugverbotszonen und andere Einschränkungen. Nutzen Sie Apps, um Flugzonen zu überprüfen.