Wo finde ich die Austria Drone Map / Drohnen Karte?
Die offizielle Drohnenkarte für Österreich finden Sie auf dem Portal der Austro Control unter map.dronespace.at. Diese Karte ist rechtlich maßgeblich.
Wo darf man in Österreich mit einer Drohne fliegen?
Grundsätzlich ist der Betrieb von Drohnen im öffentlichen Luftraum erlaubt, sofern keine spezifischen Flugverbotszonen oder Flugbeschränkungsgebiete vorliegen. Beachten Sie jedoch stets die Privatsphäre Dritter und das Verbot, über unbeteiligten Personenansammlungen zu fliegen (abhängig von der Drohnen-Kategorie).
Flugbeschränkungsgebiet Wien
In Wien herrscht kein generelles Flugverbot, sondern es handelt sich um ein Flugbeschränkungsgebiet (LO R 15). Seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung gelten hier strengere Regeln als auf dem flachen Land. Jede Drohne mit Kamera (UAS) fällt unter das Luftfahrtgesetz.
Erleichterung in Wien: Drohnen unter 250g
Es gibt eine wichtige Ausnahme für Mini-Drohnen (unter 250g, z.B. DJI Mini-Serie): Diese dürfen im Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Metern über Grund (AGL) betrieben werden, ohne dass eine gesonderte flugspezifische Bewilligung eingeholt werden muss.
Wichtig: Die Registrierungspflicht als Betreiber und die Versicherungspflicht bestehen auch hierfür, sobald die Drohne eine Kamera hat!
Drohnen unter 250g in Kontrollzonen
Auch in den Kontrollzonen rund um Flughäfen (siehe unten) dürfen Drohnen unter 250g Betriebsgewicht ohne Freigabe durch den Tower fliegen, sofern die maximale Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten wird und ständiger Sichtkontakt besteht.
Kontrollzonen der Flughäfen (Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Salzburg)
Innerhalb der Kontrollzonen der Verkehrsflughäfen ist der Drohnenflug grundsätzlich nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle erlaubt.
Die Ausnahme: Sie benötigen keine telefonische Freigabe vom Tower, wenn:
- Ihre Drohne weniger als 250g wiegt UND
- Sie nicht höher als 30 Meter über Grund fliegen UND
- Sie den nötigen Sicherheitsabstand zum Flughafengelände einhalten.
Tipp: Flugverbotszonen per App checken
Um sicherzustellen, dass Sie nicht versehentlich in eine No-Fly-Zone (z.B. Justizanstalten, Militärgebiete, Naturschutzparks) einfliegen, nutzen Sie bitte offizielle Apps. Wir empfehlen die Dronespace App der Austro Control oder die ÖAMTC Drohnen-App. Diese bieten interaktive Karten und zeigen temporäre Flugverbote an.
Welche Strafen drohen bei illegalen Flügen?
Verstöße gegen das Luftfahrtgesetz (LFG) sind kein Kavaliersdelikt. Eine Drohne gilt rechtlich als unbemanntes Luftfahrzeug (UAS). Wer ohne die erforderliche Betreiberregistrierung fliegt, den Versicherungsschutz missachtet oder in Flugverbotszonen eindringt, riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu 22.000 Euro.