Drohnenflug ✈️ über Menschenansammlungen in Österreich

In Österreich gibt es klare Regeln für den Drohnenflug über Menschenansammlungen, die sich nach den EU-weiten Bestimmungen richten. Diese Regeln dienen dazu, die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten, und basieren auf einer Einteilung in verschiedene Betriebskategorien: Open, Specific und Certified.

Kategorien und ihre Bestimmungen

  1. Open-Kategorie: Diese Kategorie deckt die meisten Freizeitaktivitäten ab. Drohnen dürfen maximal 120 Meter hoch fliegen und müssen in direkter Sichtverbindung zum Piloten bleiben. Flüge über Menschenansammlungen sind prinzipiell untersagt. Die einzigen Ausnahmen gelten für sehr leichte Drohnen (unter 250 g), die unter bestimmten Umständen betrieben werden dürfen. Diese Drohnen müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die anzeigt, für welche Einsatzzwecke sie geeignet sind.
  2. Specific-Kategorie: Diese Kategorie gilt für riskantere Einsätze, wie zum Beispiel Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten oder in städtischen Gebieten. Hier sind spezielle Genehmigungen der Luftfahrtbehörde erforderlich, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um die Risiken zu minimieren.
  3. Certified-Kategorie: Diese Kategorie ist für den Einsatz von Drohnen unter besonders hohen Sicherheitsanforderungen gedacht, beispielsweise beim Transport von Personen oder gefährlichen Gütern. Die Anforderungen an den Betrieb und die Ausrüstung sind hier vergleichbar mit denen von bemannten Luftfahrzeugen.

Definition von Menschenansammlungen

Eine Menschenansammlung ist eine größere Anzahl von Personen, die so eng beieinander stehen, dass es schwierig ist, sich frei zu bewegen oder die Menge zu verlassen. Beispiele sind Zuschauer bei Sportveranstaltungen, Teilnehmer bei Konzerten, oder Menschenmengen auf stark frequentierten Stränden und Skipisten. Die Drohnenverordnung erlaubt es nicht, über solche Ansammlungen zu fliegen, um die Gefahr von Unfällen zu minimieren.

Sicherheits- und Datenschutzanforderungen

Zusätzlich zu den operationellen Vorschriften gibt es auch Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und der Datensicherheit. Eine Kamera-Drohne darf nicht dazu verwendet werden, Menschen ohne deren Zustimmung zu filmen, insbesondere wenn dies zu einer Verletzung der Privatsphäre führen könnte. Drohnenpiloten müssen die Rechte der gefilmten Personen respektieren und dürfen Bildmaterial nicht ohne rechtliche Grundlage veröffentlichen.

Sanktionen und Strafen

Verstöße gegen diese Vorschriften können in Österreich streng geahndet werden. Drohnenbetreiber, die ohne die notwendigen Genehmigungen fliegen oder die Vorschriften missachten, riskieren hohe Geldstrafen, die bis zu 22.000 Euro betragen können. Es ist daher essenziell, dass alle Drohnenbetreiber die gesetzlichen Anforderungen kennen und einhalten, um sowohl die Sicherheit als auch den rechtlichen Schutz zu gewährleisten.

Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen zur Drohnennutzung in Österreich können Drohnenbetreiber die Plattformen der Austro Control oder der EASA besuchen, die regelmäßig aktualisierte Anweisungen und Richtlinien bereitstellen.