Österreich ✈️ Reine Drohnenversicherung vs PHV-Einschluss

Was ist überhaupt eine „reine“ Drohnenversicherung?

Der Begriff „reine Drohnenversicherung“ wird umgangssprachlich oft als Synonym für eine echte Luftfahrthaftpflichtversicherung verwendet. Diese unterscheidet sich rechtlich grundlegend von einer herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung (PHV). Letztere versichern Drohnen manchmal über einen Sondereinschluss mit („Drohnenklausel“), wobei dieser Schutz in Österreich oft Lücken aufweist (Check via Liste der Schadenarten).

Warum reicht eine PHV mit Drohneneinschluss in Österreich oft nicht aus?

Damit eine Versicherung in Österreich für den legalen Betrieb einer Drohne (ab 250g oder mit Kamera) zugelassen ist, muss sie zwingend die Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) erfüllen:

  • Spezifische Luftfahrthaftpflicht: Die Versicherung muss explizit Risiken des Luftverkehrs abdecken und eine Bestätigung über 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) ausstellen. Standard-Privathaftpflichtversicherungen bieten diese spezifische Bestätigung oft nicht an.
  • Gefährdungshaftung (Das K.O.-Kriterium): Das Gesetz verlangt eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Die Versicherung muss zahlen, auch wenn den Piloten kein Verschulden trifft (z. B. Absturz durch technischen Defekt oder plötzliche Windböe).

    Beispiel: Eine PHV zahlt meist nur bei Verschulden (Fahrlässigkeit). Verursacht ein technischer Fehler den Absturz auf ein Auto, würde die PHV die Zahlung oft verweigern („Pilot hat nichts falsch gemacht“). Eine echte Drohnenversicherung zahlt trotzdem.
  • Art der Deckung (Geräte vs. Personen): Traditionell sind österreichische Tarife gerätebezogen (Seriennummer in der Polizze). Es gibt jedoch flexible Alternativen (wie die DMO), die eine personenbezogene Deckung bieten. Hierbei ist der Pilot versichert, egal welche Drohne er steuert (sofern diese den Bedingungen entspricht). Dieses Modell bietet oft Kostenvorteile bei mehreren Drohnen.

Wer kann seine Drohne über eine PHV versichern?

Die Deckung über die Privathaftpflicht ist primär in Ländern wie Deutschland üblich, wo für kleine Drohnen teils andere Haftungsgrundsätze gelten. In Österreich ist aufgrund der strengen Vorgaben zur Gefährdungshaftung eine separate Luftfahrthaftpflichtversicherung der sicherste Weg, um Verwaltungsstrafen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Empfehlung für Piloten mit Wohnsitz in Österreich

Unsere Empfehlung: Die Deutsche Modellsport Organisation (DMO) bietet für österreichische Piloten Tarife an, die explizit die geforderte Gefährdungshaftung beinhalten und die nötige Bestätigung (750.000 SZR) ausstellen.

Vorteile:

  • Erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für Österreich.
  • Preis ab 39,96 €/Jahr (Privat, 3 Mio. € Deckung).
  • Unbegrenzte Anzahl an Drohnen im Privat-Tarif (keine Einzelmeldung jeder Drohne nötig).
  • Keine Selbstbeteiligung.

Details und Abschluss über den folgenden Link:

*Preisangabe Stand 10.12.2025. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision.