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🇦🇹 Unsere Empfehlung für Österreich:
Die DMO garantiert die in Österreich zwingend nötige Deckung gemäß § 148 LFG (inkl. SZR-Bestätigung für Austro Control).
Gefährdungshaftung bei Drohnenversicherungen in Österreich bedeutet, dass der Drohnenhalter für alle Schäden haftet, die durch den Betrieb der Drohne entstehen – und zwar unabhängig davon, ob ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden kann. Dies ist der wesentliche Unterschied zur klassischen Verschuldenshaftung. Bei der gesetzlichen Gefährdungshaftung (gemäß Luftfahrtgesetz) reicht allein die Tatsache aus, dass der Betrieb einer Drohne ein abstraktes Risiko für Dritte darstellt.
Warum ist die Gefährdungshaftung bei Drohnen in Österreich so wichtig?
Der Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) birgt spezifische Risiken. Technische Defekte, plötzliche Windböen oder Signalverlust können dazu führen, dass eine Drohne außer Kontrolle gerät und Sach- oder Personenschäden verursacht. Selbst wenn der Pilot alle Sorgfaltspflichten erfüllt hat, greift in Österreich die Gefährdungshaftung.
Ohne eine entsprechende Spezialversicherung müssten Piloten diese Schäden aus dem Privatvermögen begleichen. Die Versicherungspflicht dient also sowohl dem Schutz der Geschädigten als auch der finanziellen Existenzsicherung des Piloten.
Wichtige Aspekte der Drohnenversicherung nach österreichischem Recht
- Gesetzliche Anforderungen (§ 148 LFG):
- In Österreich ist eine reine Privathaftpflichtversicherung oft nicht ausreichend. Das Luftfahrtgesetz (LFG) schreibt zwingend eine Versicherung vor, die explizit die Gefährdungshaftung abdeckt.
- Achtung: Jede kamerageschützte Drohne (auch unter 250g!) muss versichert sein. Ohne Versicherungsnachweis ist eine Registrierung bei der Austro Control (dronespace.at) nicht möglich.
- Deckungssummen (SZR statt Euro):
- Der Gesetzgeber verlangt keine Euro-Beträge, sondern Sonderziehungsrechte (SZR). Die Mindestdeckungssumme beträgt 750.000 SZR (ca. 1 Million Euro, abhängig vom aktuellen Wechselkurs).
- Viele deutsche Tarife bieten zwar hohe Euro-Summen (z.B. 50 Mio. €), aber bestätigen nicht die 750.000 SZR gemäß österreichischem Recht. Solche Tarife werden von der Austro Control häufig abgelehnt.
Unsere Empfehlung: Die DMO Privat (ab 39,96 €/Jahr inkl. Steuer, Stand: 12/2025) beinhaltet diese SZR-Bestätigung standardmäßig.
- Die Falle bei der „Privathaftpflicht“:
- Vorsicht bei Aussagen wie „In der Haushaltsversicherung inkludiert“. Oft decken diese Polizzen nur die Verschuldenshaftung oder schließen Luftfahrzeuge aus.
- Prüfen Sie zwingend: Erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung über 750.000 SZR gemäß § 148 LFG? Wenn nein, ist die Polizze für die gesetzliche Registrierung wertlos.
- Gewerblich vs. Privat:
- Der Einsatzzweck entscheidet über den Tarif. Wer Fotos verkauft oder im Auftrag fliegt, benötigt einen Gewerbetarif.
Link-Tipp: Hier geht es zu den gewerblichen Tarifen der DMO.
- Der Einsatzzweck entscheidet über den Tarif. Wer Fotos verkauft oder im Auftrag fliegt, benötigt einen Gewerbetarif.
Fazit
Die Gefährdungshaftung ist der Kern jeder legalen Drohnenversicherung in Österreich. Wer am falschen Ende spart und eine Versicherung ohne LFG-Konformität wählt, riskiert nicht nur hohe Strafen bei der Austro Control, sondern haftet im Schadensfall mit seinem gesamten Privatvermögen.
Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Preis, sondern primär auf das Vorhandensein der 750.000 SZR-Bestätigung für Österreich.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der österreichischen Rechtslage (Stand: Dezember 2025). Links zu Versicherungstarifen können Affiliate-Kennungen enthalten. Bitte prüfen Sie vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen (AVB) des Anbieters. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.