Darf ich in österreichischen Naturschutzgebieten fliegen?
Das Fliegen mit Drohnen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Europaschutzgebieten (Natura 2000) ist in Österreich ein juristisches Minenfeld. Generell gilt: Es ist meistens verboten oder streng reglementiert.
Die Schwierigkeit liegt in der österreichischen Gesetzgebung: Während der Luftraum Bundessache ist (Austro Control), ist der Naturschutz Ländersache (9 Bundesländer mit 9 verschiedenen Gesetzen).
Verlassen Sie sich nicht allein auf die Luftfahrtkarte! Selbst wenn die Austro Control App „Dronespace“ keine explizite Flugverbotszone (Geozone) anzeigt, kann der Flug nach dem lokalen Naturschutzgesetz verboten sein, weil der Lärm der Drohnenmotoren die Fauna stört („Beunruhigung von Wild“).
Die rechtliche Situation nach Schutzkategorien
1. Nationalparks (z. B. Hohe Tauern, Donau-Auen)
Hier gelten die strengsten Regeln. In fast allen Nationalparks herrscht ein absolutes Flugverbot für Drohnen zu Freizeitzwecken. Dies dient dem Schutz bedrohter Tierarten (z. B. brütende Greifvögel), die durch Drohnen massiv gestresst werden.
Konsequenz: Wer hier erwischt wird, riskiert Anzeigen nach dem Luftfahrtgesetz UND dem Naturschutzgesetz.
2. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
Hier variieren die Regeln je nach Bundesland (z. B. Tiroler Naturschutzgesetz vs. Niederösterreichisches Naturschutzgesetz).
- Oft ist der Start und die Landung im Schutzgebiet verboten.
- Der Überflug ist oft dann verboten, wenn er „geeignet ist, die Natur zu stören“. Da Drohnen Lärm machen, wird dies von Ranger-Organen oft so ausgelegt.
Gefährdung der Tierwelt (Der Straftatbestand)
Drohnen werden von Wildtieren oft als Bedrohung (Greifvogel) wahrgenommen.
- Brutzeit: Ein Drohnenflug kann dazu führen, dass Vögel ihre Nester verlassen und die Brut stirbt.
- Winter: Im Hochgebirge kann das Aufschrecken von Gamswild im Winter durch den Energieverlust tödlich für die Tiere sein.
Rechtlich kann dies als Tierquälerei oder Eingriff in das Jagdrecht gewertet werden.
Drohnen App & Vorbereitung
Bevor Sie in der Natur fliegen:
- Checken Sie die Dronespace App (Austro Control) auf offizielle Flugbeschränkungsgebiete.
- Suchen Sie nach Schildern vor Ort („Naturschutzgebiet“).
- Im Zweifel: Fragen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder der Nationalparkverwaltung an. Eine schriftliche Genehmigung ist der einzige sichere Weg.
Versicherungsschutz in der Natur
Wer in abgelegenen Gebieten fliegt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Bergungskosten bei einem Absturz (z. B. Drohne stürzt in eine Felswand und muss geborgen werden, um Umweltschäden durch den Akku zu verhindern).
Die DMO bietet Tarife, die weltweiten Schutz bieten – ideal für Wanderer und Naturfilmer (dort, wo es erlaubt ist). Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung auch bei „leichter Fahrlässigkeit“ zahlt.
Sanktionen
Die Strafen sind drastisch. Neben den Verwaltungsstrafen der Austro Control (bis 22.000 €) können Naturschutzbehörden eigene Bußgelder verhängen, die je nach Bundesland ebenfalls mehrere tausend Euro betragen. Zudem kann das Fluggerät (die Drohne) beschlagnahmt werden („Verfall“).
Fazit
Genießen Sie die österreichische Natur, aber lassen Sie die Drohne in Schutzgebieten am Boden. Nutzen Sie ausgewiesene Modellflugplätze oder Gebiete ohne Schutzstatus, um Ärger mit Rangern und Behörden zu vermeiden.