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🇦🇹 Österreich-Infos: Achten Sie bei Versicherungen zwingend auf die Bestätigung über 750.000 SZR gemäß § 148 LFG. Ohne diese Bestätigung (die viele deutsche Tarife nicht liefern) ist kein legaler Aufstieg möglich.
In Österreich gelten strenge Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, die durch die EU-Drohnenverordnung harmonisiert wurden. Diese Regelungen dienen der Sicherheit im Luftraum und sind für jeden Piloten bindend.
1. Kategorien für Drohnenbetrieb
Drohnen in Österreich werden in drei Hauptkategorien unterteilt, die bestimmen, welche Genehmigungen erforderlich sind:
- Kategorie „Open“ (Offen): Diese Kategorie deckt die meisten Freizeit- und Hobbyflüge ab (Drohnen unter 25 kg). Hier ist keine behördliche Aufstiegserlaubnis (Bewilligung) erforderlich, sofern die Regeln eingehalten werden: Flug nur in Sichtweite (VLOS), maximal 120 Meter Höhe und nicht über unbeteiligten Personen.
Hinweis: Auch in der „Open“-Kategorie ist eine Registrierung des Betreibers und eine Versicherung zwingend! - Kategorie „Specific“ (Spezifisch): Für Einsätze mit höherem Risiko (z.B. Flüge außerhalb der Sichtweite oder näher an Menschen als in „Open“ erlaubt). Hier ist eine Betriebsgenehmigung der Austro Control erforderlich, die auf einer Risikobewertung (SORA) basiert.
- Kategorie „Certified“ (Zertifiziert): Für Hochrisiko-Einsätze (z.B. Transport gefährlicher Güter, Personentransport). Diese Kategorie unterliegt strengen Zertifizierungsanforderungen ähnlich der bemannten Luftfahrt.
2. Wichtig: Die Versicherungspflicht (§ 148 LFG)
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Versicherung. In Österreich reicht eine normale Privathaftpflichtversicherung meist nicht aus, da eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung besteht.
Gemäß § 148 des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) muss die Versicherung eine Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) aufweisen. Das entspricht etwa 1 Million Euro (kursabhängig).
Gerätebezogen vs. Personenbezogen:
Es gibt zwei Versicherungsmodelle am Markt. Während manche Anbieter strikt die Seriennummer in der Polizze fordern (gerätebezogen), bieten andere Anbieter (wie die DMO) eine personenbezogene Deckung an. Diese deckt den Betreiber pauschal ab, was den Vorteil hat, dass bei einem Drohnenwechsel oft keine sofortige Vertragsänderung nötig ist, solange eine gültige Bestätigung für die Behörde vorliegt.
Unsere Empfehlung für Österreich:
Die DMO Privat bietet vollen Schutz gemäß LFG § 148 und stellt die erforderliche Versicherungsbestätigung für die Austro Control aus (ca. 39,96 €/Jahr inkl. Versicherungssteuer, Stand: Dezember 2024).
Für gewerbliche Piloten: DMO Gewerbe.
3. Registrierungspflicht (Betreiber)
Laut EU-Verordnung registriert man in der Kategorie „Open“ nicht die einzelne Drohne, sondern sich selbst als Betreiber (UAS Operator). Diese Pflicht gilt sobald:
- Die Drohne über 250g wiegt, ODER
- Die Drohne eine Kamera/Sensor hat (auch unter 250g!).
Die Registrierung erfolgt online bei der Austro Control (dronespace.at). Sie erhalten eine Betreibernummer (e-ID), die auf jeder Ihrer Drohnen gut sichtbar angebracht werden muss.
Zusammenfassung
Wer in Österreich fliegen möchte, benötigt in der Regel keine Aufstiegserlaubnis (in der Kategorie „Open“), aber zwingend eine Betreiber-Registrierung und eine LFG-konforme Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie vor dem Start zudem immer die aktuellen Geozonen (Flugverbotszonen) über die Dronespace-App der Austro Control.
Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Preise können sich ändern. Links zu Versicherungstarifen können Affiliate-Kennungen enthalten. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung.