Alles zur Unterkategorie OPEN A3 in Österreich
In den letzten Jahren haben sich die Vorschriften für Drohnenflüge deutlich verschärft. Besonders die Unterkategorie OPEN A3 ist für viele Piloten relevant, da hier „schwere“ Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung, über 250g) und neue C3/C4-Drohnen geflogen werden müssen. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die österreichischen Vorschriften, damit Sie Bußgelder vermeiden.
Was ist die Unterkategorie OPEN A3?
Die Kategorie OPEN ist in A1, A2 und A3 unterteilt. Die Unterkategorie OPEN A3 („Weit weg von Menschen“) ist die Auffangkategorie für Flüge mit höherem Risiko oder schwereren Geräten. Sie richtet sich an Piloten, die in Gebieten fliegen, die weit entfernt von Menschen und Bebauung liegen.
Anforderungen für den Betrieb in OPEN A3
Um in der Unterkategorie A3 fliegen zu dürfen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Drohnen-Typen: Drohnen der Klassen C2, C3, C4 oder Bestandsdrohnen (ohne C-Label) mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm (z. B. DJI Phantom, Mavic 2 Pro, Air 2S ohne Nachzertifizierung).
- Kompetenz: Der Pilot muss mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner Drohnenführerschein“) besitzen.
Die „150-Meter-Regel“ (Sicherheitsabstände)
Das wichtigste Merkmal von A3 ist der Abstand. Sie dürfen nur in Bereichen fliegen, in denen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Konkret gilt in Österreich:
| Vorschrift für OPEN A3 | Details |
|---|---|
| Mindestabstand zu Gebieten | Mindestens 150 Meter horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. |
| Personen im Flugbereich | Es dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Flugbereich aufhalten. |
| Überflugverbot | Das Überfliegen von unbeteiligten Personen ist in A3 strikt verboten. |
Drohnenklassen in OPEN A3
- Klasse C2: Darf in A3 fliegen (oder mit A2-Schein auch näher an Menschen in der Kategorie A2).
- Klasse C3 & C4: Dürfen nur in A3 fliegen.
- Bestandsdrohnen (>250g, ohne Label): Dürfen dauerhaft nur in A3 fliegen. Ein Betrieb näher an Menschen (A1/A2) ist nicht erlaubt!
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3
In Österreich müssen Drohnenpiloten für A3 den „kleinen Drohnenführerschein“ absolvieren.
- Registrierung: Auf dronespace.at (Austro Control) als Betreiber registrieren.
- Online-Kurs & Prüfung: Kostenlos auf der Dronespace-Plattform. 40 Multiple-Choice-Fragen.
- Gültigkeit: Der Nachweis ist 5 Jahre gültig und muss bei jedem Flug mitgeführt werden.
Technische Anforderungen (Remote ID)
Seit 2024 müssen Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 in der offenen Kategorie über ein aktives System zur Fernidentifizierung (Remote ID) verfügen. Bestandsdrohnen (ohne C-Label) sind von der Remote-ID-Pflicht in der offenen Kategorie derzeit oft noch ausgenommen (bitte aktuelle Austro Control Infos prüfen), müssen aber zwingend die Betreibernummer (e-ID) sichtbar tragen.
Praxis-Check: Was ist in A3 erlaubt und was nicht?
Beispiel A: Landschaftsaufnahme auf dem freien Feld (✅ Erlaubt)
Ein Pilot fliegt mit seiner älteren DJI Mavic 2 Pro (Bestandsdrohne >250g) über einem abgelegenen Acker.
- Er hält mehr als 150m Abstand zum nächsten Dorf und zur Bundesstraße.
- Es sind keine Spaziergänger in der Nähe.
- Ergebnis: Der Flug ist in OPEN A3 legal.
Beispiel B: Inspektion im Gewerbegebiet (❌ Verboten!)
Ein Pilot möchte mit derselben Drohne am Sonntag das Dach einer Lagerhalle in einem Industriegebiet filmen.
- Obwohl sonntags niemand arbeitet, gilt das Gebiet als „Industrie-/Gewerbegebiet“.
- Die Regel verlangt 150m Abstand zu solchen Gebieten.
- Ergebnis: Der Flug ist in OPEN A3 verboten. (Lösung: Drohne der Klasse C1/C2 nutzen oder Kategorie Specific).
Fazit & Versicherungstipp
Die Unterkategorie OPEN A3 ist der sichere Hafen für schwere und ältere Drohnen, erfordert aber Disziplin bei der Wahl des Flugortes („Raus aufs Land“).
Wichtig für Österreich: Egal wo Sie fliegen – ohne Versicherungsschutz ist jeder Start illegal. Das Gesetz fordert eine Deckung von 750.000 SZR und Gefährdungshaftung.
Die DMO bietet einen Tarif, der für alle Kategorien (A1, A2, A3) gilt. Sie müssen bei einem Wechsel der Drohne oder des Fluggebiets den Vertrag nicht ändern.
- Preis: ab 39,96 € / Jahr (Privat)
- Deckung: 3 Mio. € (inkl. 750.000 SZR Bestätigung)
- Unbegrenzte Drohnenanzahl im Privat-Tarif
Stand: 10.12.2025. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision.