Alles zur Drohnenkategorie OPEN A1 in Österreich
Die Kategorie OPEN A1 („Über Menschen“) ist für die meisten Hobby-Piloten die wichtigste Kategorie. Sie erlaubt den Betrieb von sehr leichten Drohnen (bis 900g bzw. C1) in Bereichen, die für schwerere Drohnen tabu sind. Hier erfahren Sie alles über die Regeln in Österreich.
Was ist die Drohnenkategorie OPEN A1?
Die Kategorie A1 ist die „leichteste“ Unterkategorie der offenen Klasse. Sie ist für Drohnen mit sehr geringem Risiko konzipiert. Das Hauptmerkmal: Sie dürfen hier in der Nähe von Menschen fliegen und müssen keine pauschalen Mindestabstände (wie die 30m in A2 oder 150m in A3) einhalten.
Voraussetzungen für den Flug in OPEN A1
- Mindestalter: Der Pilot muss in Österreich mindestens 16 Jahre alt sein (oder unter Aufsicht fliegen). Die Registrierung als Betreiber ist ab 18 Jahren möglich.
- Registrierung: Pflicht für alle Drohnen mit Kamera (auch unter 250g!) sowie alle Drohnen ab 250g. Registrierung via dronespace.at.
- Versicherung: Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung und mind. 750.000 SZR Deckung ist in Österreich zwingend vorgeschrieben.
- Führerschein: Erforderlich für Drohnen der Klasse C1. Nicht erforderlich für Klasse C0 oder Bestandsdrohnen unter 250g.
Welche Drohnen fallen in die Kategorie A1?
In diese Kategorie fallen drei Gruppen von Drohnen:
1. Drohnenklasse C0 (unter 250g)
Dies sind moderne Mini-Drohnen (z. B. DJI Mini 4 Pro) mit C0-Label.
- Regel: Dürfen über unbeteiligte Personen fliegen (sollte vermieden werden).
- Technik: Keine Remote ID erforderlich.
- Führerschein: Nicht erforderlich (aber Lesen der Anleitung Pflicht).
2. Drohnenklasse C1 (unter 900g)
Drohnen bis 900g mit C1-Label (z. B. DJI Mavic 3 Classic, Air 3).
- Regel: Überflug über unbeteiligte Personen sollte vermieden werden, ist aber nicht strikt verboten (schnell überfliegen).
- Technik: Remote ID (Fernidentifizierung) ist Pflicht!
- Führerschein: Kleiner Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3) ist Pflicht.
3. Bestandsdrohnen unter 250g (Legacy)
Ältere Drohnen ohne C-Klassifizierung, die weniger als 250g wiegen (z. B. DJI Mini 2, Mavic Mini).
- Regel: Werden weitgehend wie C0 behandelt. Überflug über Personen möglich (aber vermeiden).
- Technik: Keine Remote ID Pflicht.
- Führerschein: Nicht erforderlich.
Übersichtstabelle: Wer darf was in A1?
| Drohnenklasse | Führerschein nötig? | Überflug Personen? | Remote ID? |
|---|---|---|---|
| C0 (< 250g) | Nein | Erlaubt (vermeidbar) | Nein |
| C1 (< 900g) | Ja (A1/A3) | Vermeiden! (Aber zulässig) | Ja |
| Altgerät (< 250g) | Nein | Erlaubt (vermeidbar) | Nein |
Wichtig: Der Überflug von Menschenansammlungen (dichte Menge) ist mit ALLEN Drohnen in der offenen Kategorie verboten!
Besondere Vorschriften in Österreich
Remote ID und Geo-Awareness
Drohnen der Klasse C1 müssen in Österreich zwingend ihre Betreiberdaten senden (Remote ID) und über eine aktuelle Datenbank für Flugverbotszonen (Geo-Awareness) verfügen. Prüfen Sie, ob Ihre Drohnen-Firmware aktuell ist und Ihre Betreibernummer (aus dem Dronespace-Portal) in der App hinterlegt ist.
Versicherungsschutz ist Pflicht
Auch die kleinste C0-Drohne (z. B. 249 Gramm) ist in Österreich versicherungspflichtig, sobald sie eine Kamera hat. Eine reine Privathaftpflicht reicht oft nicht aus, da die gesetzliche Gefährdungshaftung fehlt.
Die DMO bietet einen Tarif, der ideal für die Klasse A1 ist. Besonders spannend: Im Privat-Tarif sind unbegrenzt viele Drohnen versichert. Sie können also eine C0 und eine C1 Drohne besitzen und zahlen nur einmal.
- Preis: ab 39,96 € / Jahr (Privat)
- Deckung: 3 Mio. € (inkl. 750.000 SZR Bestätigung)
- Keine Selbstbeteiligung
Stand: 10.12.2025. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision.
Fazit
Die Kategorie OPEN A1 bietet maximale Freiheit für leichte Drohnen. Mit einer Drohne unter 250g (C0 oder Altgerät) haben Sie die wenigsten Auflagen. Sobald Sie auf C1 (bis 900g) umsteigen, denken Sie an den Führerschein und die Remote ID. In jedem Fall gilt: Nie ohne Haftpflichtversicherung abheben!